Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf man im individuellen BV außerhalb Deutschlands Urlaub machen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Darf man im individuellen BV außerhalb Deutschlands Urlaub machen?

2310

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Liebe Frau Bader, ich bin aktuell in der 14SW und bin im Angestellenverhältnis (auch schon länger als Vollzeit )und bin ab heute im individuellen Beschäftigungsverbot also bin quasi komplett raus bis zum Mutterschutz. Meine Frage an Sie wäre, könnte ich in den Urlaub fliegen ohne meinen zustehenden Urlaub zu nehmen. Mir wurde gesagt, dass ich machen darf was ich will auf unbegrenzte Zeit beispielsweise 2-3 Wochen nach Portugal. Mein eigentlicher Urlaub bliebe dabei unberührt und den könnte ich dann z.B. nach der Elternteil beantragen bei meinem Chef. Liebe Grüße und danke Ihnen im Voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, zunächst einmal muss man ja sagen, dass ein Beschäftigungsverbot nichts mit einer Krankheit zu tun hat. Ein Beschäftigungsverbot wird ausgesprochen, wenn die Arbeit eine Gefahr für Mutter und Kind mit sich bringt. Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein individuelles Beschäftigungsverbot vom Arzt. Dieses ist ja ausführlich gegenüber dem Arbeitgeber zu begründen. Die Frage ist also, welcher Grund genannt ist. Grundsätzlich erst mal ist es nämlich so, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber auch in ein Beschäftigungsverbot zur Verfügung stehen muss, da der Arbeitgeber grundsätzlich immer die Möglichkeit hat, den Arbeitnehmer umzusetzen. Ich bin ja nun auch Arbeitgeber und sage Ihnen ganz ehrlich, dass es mich maßlos ärgern würde, wenn meine Arbeitnehmer in ein Beschäftigungsverbot in den Urlaub fliegen, ohne tatsächlich Urlaub genommen zu haben. Schließlich wird ja der volle Lohn weiter bezahlt. Für mich hat das ein Geschmäckle. Liebe Grüße NB


Berlin!

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Natürlich mußt Du auch im BV dem AG zur Verfügung stehen. Denn es kann ja sein, dass Umstände eintreten, die das BV hinfällig machen. Also: Nein, BV ist kein Urlaub.


cube

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Solange du bei Aufhebung/Änderung des BV am nächsten Tag auf der Matte stehen könntest, wird keiner nachfragen, wo du gerade bist. Aber grundsätzlich hat Berlin recht - BV heißt ja, grundsätzlich arbeiten zu können, nur nicht zu dürfen. Also kein Freifahrtschein für die Weltreise oder 5 Wochen Australien oder so.


Feuerschweifin

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Ich glaube, es kommt auf den Grund für das individuelle BV an.


Berlin!

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Da hast Du sicher recht, Feuerschweifin. Allerdings könnte man als Arbeitnehmerin in Bedrängnis kommen, wenn man in einem individuellen BV ist und dann ohne Rücksprache fröhlich in den Urlaub fährt. Als Arbeitgeberin hätte ich da Fragen. Und als KK auch. Was spricht dagegen, Urlaub zu nehmen?


Nera

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Wo kein Kläger, da kein Richter! Grundsätzlich musst du schon 'jederzeit' deinem Arbeitgeber zur Verfügung stehen, das ist vollkommend richtig. Jedoch kann wirklich niemand von dir erwarten das du die nächsten sechs Monaten vor deinem Telefon sitzt und darauf wartest das evtl. vllt dein AG anruft und dich zur Arbeit bittet. Ich würde empfehlen, mach Urlaub und genieße die Zeit, habe aber immer im Hinterkopf das du 'auf Abruf' bist. Also flieg vllt nicht gleich weg, da wirds schwierig mit Erreichbarkeit und am nächsten Tag auf der Matte stehen, aber wenn du mit dem Auto iwo hinfährst und theoretisch jederzeit zurück kommen kannst sollte das kein Problem sein. BV muss man hier ganz leise aussprechen . Aber ein Abruf ist nach einiger Recherche eher unwahrscheinlich. Du hast jetzt kein Hausarrest oder so. Sonnige Grüße Nera


luvi

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Hallo, Das individuelle BV wurde ja vom Arzt ausgesprochen. Wie steht der zu einer Reise nach Portugal? Weiß beim indiv. BV der AG über die Gründe? Könnte hier tatsächlich der AG das BV aufheben? Es würde doch vom Arzt ausgestellt... LG luvi


Soie

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... aber Reisen ist nicht zu anstrengend. Abgesehen davon soll man ja im BV nicht schlechter gestellt werden, aber auch nicht besser. Und jeder andere muss halt zum verreisen seinen Urlaub nutzen und hier würde man das BV "ausnutzen" für Urlaub und den Urlaubsanspruch später weiter nutzen können. Das hat nichts mit Neid zu tun aber seien wir ehrlich. Es gibt ungerechtfertige BV´s genau so wie es ungerechtfertigte AU´s gibt. Kenn sicher jeder jemanden der schon mal "Blaugemacht" hat.


cube

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Die Frage der AP bezog sich aber genau auf einen Urlaub mit Flugreise - dementsprechend die Antworten, dass man im BV eben dennoch auch erreichbar/verfügbar sein muss. Das hat nichts mit "hier muss man BV leise aussprechen" oder so. Wieso sollte man der AP sagen "flieg ruhig weg, alles tutti" und sie damit evt. in die Misere reiten?


Nera

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Zum einen schrieb die AP 'beispielsweise' das lässt Fragen offen. Zum anderen schreibt das Expertenforum der AOK dazu sogar folgendes: "leider sind wir hier keine Arbeitsrechtexperten. Soweit wir recherchiert haben, können Sie ohne Zustimmung Ihres Arbeitgebers in den Urlaub fahren, wenn das Beschäftigungsverbot sämtliche Arbeiten umfasst, also auch keine Ersatzbeschäftigung möglich ist. Natürlich empfehlen wir Ihnen, mit Ihrem behandelnden Arzt zu besprechen, ob gesundheitliche Gründe gegen einen Flug in den Urlaub sprechen. Eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung muss u.E. beim Arbeitgeber nicht vorlegt werden. Wir wünschen Ihnen eine weiterhin schöne Schwangerschaft und einen erholsamen Urlaub. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der AOK" Also kann man sehr wohl in Urlaub fahren oder fliegen. Zu klären wäre vllt noch ob das BV vom AG ausgeht, es tut zwar offensichtlich nichts zur Sache 'Urlaub', aber sollte es nicht der Fall sein und er das mitbekommen könnte er bissl sauer sein. Wers nicht glaubt, Google Frage: darf ich während des BV Urlaub machen...erste Antwort: JA! Sonnige Grüße Nera


cube

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Hat der Arzt das BV ausgestellt, weil jegliche Arbeit eine Gefährdung darstellen würde, ja. Dann braucht es eben eigentlich auch das ok des Arztes bzgl. einer längeren Autofahrt, Flugreise etc. Denn wenn selbst zB Akten ablegen oder Telefondienst eine Gefährdung darstellt, steht eben auch die Unbedenklichkeitsfrage bzgl. Reisen im Raum (wäre für mich zumindest selbstverständlich). Nachgelagert wäre dann natürlich die Frage, on BV oder nicht eigentlich eine AU das richtige wäre. Hat der AG das BV ausgestellt, weil er aktuell keine passende Ersatztätigkeit hat, kann sich dies aber auch spontan ändern. Dann wäre es eher unklug, 1000 km weit weg zu sein und seine Arbeitsfähigkeit (die ja Voraussetzung für das BV ist) nicht vertragsgemäß auch wieder zur verfügung stellen zu können. Zeitnah. Nicht erst 2 Wochen später. Klar, ist immer auch ein Unterschied zwischen Gesetz und wie streng die Beteiligten dies anwenden würden wollen. Und mal ganz allgemein: Jobs. die in Gänze nicht dem MuSchu entsprechen und es imBetrieb keinerlei Möglichkeit einer Ersatztätigkeit gibt, sind nicht so irre häufig. Ebenso, wie Ärzte eigentlich nicht darüber zu bestimmen haben, ob der Arbeitsplatz gefährlich ist - das ist erst mal Sache des AG. Da aber in der Vergangenheit damit sehr lax umgegangen wurde, sind die Regelungen eben verschärft worden. Gerade weil es eben Mütter gibt, die ihren Job nicht mehr zumutbar finden und Ärzte, die dann einfach ein BV ausstellen, obwohl sie das eigentlich nicht dürften, wird darauf so kleinlich hier reagiert. Solche unberechtigten BV´s sind nämlich doof für alle, die wirklich eins brauchen und deswegen Probleme haben, es auch zu bekommen. Für mich zumindest hat das nichts damit zu tun, dass ich es irgendwem nicht gönne. Und tatsächlich sollte man sich als AN zumindest über alle möglichen Stolperstricke bewusst sein - und die werden hier halt aufgezeigt. Als AG wäre ich zB nicht erfreut, wenn ich den AN anrufe und feststelle, dass er ja mit ärztlichem BV gerade in der Sonne liegt, während die Kollegen die Arbeit machen. Würde bei mir ganz sicher keinen guten Eindruck hinterlassen. Ich würde den Urlaub genehmigen und wohl auch keine Urlaubstage abziehen - wenn man denn mit mir darüber reden würde und damit nicht den Eindruck erweckt, sich ein BV sozusagen erschlichen zu haben. Sorry, aber wer eine Flugreise in die Sonne machen kann, der kann nicht so irre gefährdet sein, dass er nicht mal Telefondienst machen könnte, oder?


Nera

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Von erschlichenen BV's halte ich auch nichts, grundsätzlich darf der Arzt das aber schon...sogar JEDER Arzt. Ob das dann dem AG gegenüber in Ordnung ist und nicht vllt dem Verhältnis schadet muss jeder für sich entscheiden. Aber bei einem ärztlichen BV zu fliegen finde auch ich dann grenzwertig...grundsätzlich darf die AP aber 'außerhalb Deutschlands' unter den entsprechenden Umständen Urlaub machen. Also wenn ich als AG ein BV auspreche, dann rechne ich schlicht die nächsten sechs Monate nicht mit der AN, denn entweder sind im Betrieb die Umstände einer Umsetzung gegeben oder eben nicht...es ist einfach mehr als unwahrscheinlich das ich als AG die AN nach ausgesprochenem BV abrufe. Dazu müsste ich mir nachträglich ernsthafte Gedanken über eine Ersatzstelle machen, und diese auch noch bezahlen...mag zwar so vorgeschrieben sein, ist in der Praxis aber einfach eher unwahrscheinlich. Und mal ganz ehrlich, die AN der AG der Vater und dessen AG zahlen brav jahrelang Ihre KassenBeiträge...da ist es wirklich mal zu verkraften wenn man nen halbes Jahr zu Hause bleibt... Sonnige Grüße Nera


cube

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Wo ich was in welcher Höhe einzahle ist doch keine Berechtigung dafür, auch mal ein halbes Jahr zu Hause zu bleiben? Gerade als AG zahle ich wohl eher dafür, dass ich einen AN habe, der auch arbeitet und nicht einen, der ein halbes Jahr zu Hause bleibt ;-) Nach dieser Argumentation dürfte jede AN gerne ein BV bekommen - haben ja schließlich alle lange genug dafür eingezahlt. Wenn mir ein ärztliches BV vorgelegt würde und die AN Knall auf Fall 6 Monate lang ausfällt, ist das sehr wohl schlimm. Die AN fehlt und ich habe eben nicht von heute auf morgen Ersatz. Dafür zahle ich als AG alles mögliche an Beiträgen - dass in einem solchen Fall ich nicht auch noch das Gehalt weiter zahlen muss. Aber ganz bestimmt nicht, damit es eigentlich doch ganz ok ist, wenn eine AN halt mal ein halbes Jahr fehlt.


cube

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Ich sag dir, warum ich da eher kritisch bin: Ich hatte den Fall vor ein paar Jahren als Personalverantwortliche: AN wird vom AG in BV geschickt, jetzt gibt es aber Fragen zu Unterlagen, fehlenden oder unklaren Angaben usw. Kleinkram, der aber schnell geregelt werden sollte auch im Sinne der AN. Nach mehreren vergeblichen Versuchen sie telefonisch zu erreichen stellt sich dann raus, die gute Frau befindet sich gerade im Urlaub. Ausland, Strand etc. Darum könne sie sich halte erst in 2 Wochen kümmern und überhaupt, sie hätte ein BV. Ja, das stößt sauer auf. Hätte sie mich gefragt bzw. informiert, so dass man evt. eine Absprach treffen kann zur Erreichbarkeit, wäre das anders gewesen. Es geht nicht immer nur um das, was rechtlich erlaubt ist - sondern eben auch darauf, wie etwas ankommt. Ich kann im Recht sein, wie ich lustig bin - aber es ist manchmal dennoch klug, nicht die Karte "ist aber mein Recht" zu ziehen und statt dessen erst mal auf Kommunikation und Absprache/Information zu setzen. Auf mein Recht kann ich immer noch pochen, wenn der AG mir dann blöd kommt.


Nera

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Ich sprach von einem generellen BV vom AG...damit weißt der AG ja selbst das die AN nicht da ist und wird nicht Knall auf Fall davon überrascht. Bei guter Absprache ist sogar auch schon Ersatz da...oder es ist wie gesagt im Betrieb gegeben das Umgesetzt wird...dann brauchts ja kein BV. Den Ausfall hast du ja so oder so...auch nach Umsetzung ist die eigentliche Stelle ja nicht belegt... Und das mit den Beiträgen habe ich geschrieben weils immer heißt 'die KK kontrolliert das' und 'das ist nicht im Sinne der KK, die muss das schließlich bezahlen'...nen sch*** macht die KK...bestimmt gibt's merkwürdige Fälle die die KK hinterfragt...aber im normalfall macht die gar nix...denn, für sowas zahlen wir unsere Beiträge. Jahrelang, für evtl. Ausfälle und wenn es wegen Schwangerschaft ist zahlt der Partner ja auch, ohne das er iwas in Anspruch nimmt... Sonnige Grüße Nera


Nera

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Kann ich zwar nachvollziehen, ich halte es dennoch nicht für eine gute Idee nach ausgesprochenem BV erstmal in der Firma anzurufen und zu sagen, ich bin jetzt erstmal drei Wochen im Urlaub. Das fände ich ehrlich gesagt schlimmer.


cube

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Na, das macht man ja hoffentlich geschickter als „ich bin übrigens mal weg“ ;-) Eher halt „ich würde gerne die Zeit, in der ich noch reisen kann/darf nutzen … wie sieht das aus? Ist das ok, muss ich Urlaub einreichen oder geht das einfach so?“ so in der Art. Ich jedenfalls hätte dann Verständnis und würde mich nur schlau machen, ob das Probleme im Falle eines Unfalls gäbe oder sowas und ansonsten viel Spaß wünschen :-)


Nera

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Klar formuliert man's geschickter...kommt aber aufs selbe hinaus. "Jetzt hat die AN nen BV und fährst erstmal in Urlaub" kommt dann...is einfach so. Kommt einfach nicht so gut...egal wie geschickt man's formuliert. Ich persönlich würde nix sagen, fahren, nicht fliegen auf Erreichbarkeit achten und sollte ich wirklich einen Anruf versäumen, zurückrufen, mich entschuldigen und mir ne Notlüge einfallen lassen...hab weit entfernte Verwandte besucht, weil die noch tonnenweise Babysachen aufm Speicher haben...oder sowas. Es geht deinen AG ja nichts an und ich glaub wie gesagt das es nicht so gut kommt ihm auf die Nase zu binden das du jetzt erstmal Urlaub machst. Kommunikation ist natürlich immer der erste und beste Weg, dennoch muss man bissl abwägen wem man was erzählt und obs notwendig oder förderlich für die aktuelle Situation ist. Sonnige Grüße Nera


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