Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf man auf Beförderungsmitteln arbeiten?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Darf man auf Beförderungsmitteln arbeiten?

Tinka2020

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Guten Tag, Ich bin "auf" Beförderungsmitteln unterwegs und habe gelesen das dieses ab der 12 Woche nicht mehr erlaubt ist. Müssen dafür bestimmte Bedingungen erfüllt sein? Oder ist es generell verboten? Zumal die Arbeitsbedingungen auch nicht die besten sind aber es keine Arbeit im Unternehmen gibt die als ersatz gemacht werden könnte. Mfg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, im alten MuSchG war das grds verboten. Jetzt schreibt § 11 MuSchG: Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie körperlichen Belastungen oder mechanischen Einwirkungen in einem Maß ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau insbesondere keine Tätigkeiten ausüben lassen, bei denen sie auf Beförderungsmitteln eingesetzt wird, wenn dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Es kommt also darauf an, was für Beförderungsmittel und was genau gearbeitet wird. Busfahren wird eher erlaubt sein als Weitstreckenflüge. Liebe Grüße NB


cube

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Ich meine das damit gemeint ist, du fährst diese - hast also ein ausschließlich sitzende Tätigkeit, ohne Möglichkeit auch mal aufzustehen oder dich hinzulegen/auszuruhen und eben auch ohne eine weitere Person, die dich imZweifel ablösen könnte. Aber ich bin nicht die Fachfrau :-) Ich durfte vor Jahren nach dem 6. Monat nur noch 4 Std arbeiten, weil meine Arbeit als "stehende/gehende Tätigkeit" deklariert war. de facto konnte ich mich natürlich hinsetzen bzw. hatte auch Aufgaben, bei denen ich defintiv sitzen musst (Computerarbeit). Aber Gesetz ist nun mal Gesetz und der AG wollte auf der sicheren Seite sein, hat also ein Teil-BV ausgesprochen. Generell muss der AG dir das BV aussprechen, da er für den Arbeitsplatz und MuSchu dort zuständig ist.


Mitglied inaktiv

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Es ist seit der Novellierung des Mutterschutzgesetzes im Gegensatz zu früher nicht mehr verboten, auf dem Beförderungsmittel eingesetzt zu werden. Es kommt immer auf die konkrete Tätigkeit an. Als Pilotin einer Passagiermaschine oder Kapitänin eines Passagierschiffes wirst du sicher nicht mehr eingesetzt werden. Um welches Beförderungsmittel geht es denn praktisch?


Tinka2020

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Weil ich im Netz einen Schrieb von dem Gewerbeaufsichtsamt gefunden habe wo folgendes geschrieben ist: Einzelne Bereiche Beschäftigung „auf“ Beförderungsmitteln Die Beschäftigung werdender Mütter auf Beförderungsmitteln nach Ablauf des dritten Monats der Schwangerschaft ist unzulässig und führt somit zu einem generellen Beschäftigungsverbot. Nach herrschender Rechtsauffassung besteht nicht nur dann dieses Beschäftigungsverbot, wenn eine Tätigkeit zum Beispiel als Lastkraftwagen-, Omnibus-, Straßenbahn-, Taxifahrerin, Kontrolleurin, Begleitpersonal, Stewardess wahrgenommen wird, sondern auch dann, wenn eine Tätigkeit zum Beispiel als Verkaufsfahrerin, Automatenbestückerin, Ausfahrerin für Arzneimittel, Vertreterin, Pharmareferentin oder Ernährungsberaterin ausgeübt und die Beschäftigung schwerpunktmäßig oder während eines bedeutenden Teils der täglichen Arbeitszeit auf einem Beförderungsmittel durchgeführt wird, somit der Gesamttätigkeit eine entscheidende Bedeutung gibt. Eine Beschäftigung „auf“ Beförderungsmitteln ist grundsätzlich dann anzunehmen, wenn der Anteil der Fahrzeit mehr als die Hälfte der Beschäftigungszeit ausmacht Deswegen meine Frage :)


Feuerschweifin

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Hallo Katrin, teil die Schwangerschaft dem AG mit und warte ab, was/wie er entscheidet, und wenn dir dann etwas komisch vorkommt, dann wende dich ans Gewerbeaufsichtsamt.


Mitglied inaktiv

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Tinka die Info die du zitierst, ist veraltet. Es gibt da keine so pauschalen Einstufungen mehr, es ist oft eine Einzelfallentscheidung.


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