Mirabella43
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell Schwanger und möchte gerne wissen ob ich jemanden aus der Familie pflegen kann, bzw. auch das Pflegegeld dafür erhalten kann? Aktuell bin ich im Beschäftigungsverbot aufgrund von Corona. Habe ich irgendwelche Nachteile beim Elterngeld/Mutterschutzgeld durch Kürzungen? Danke für Ihre Hilfe Mit freundlichen Grüßen
Hallo, hier sind verschiedende Aspekt zu berücksichtigen. In welchem Zeitrahmen und zu welcher Zeit pflegen Sie? Ginge es theoretisch auch parallel zur Tätigkeit? Davon hängt ab, ob der AG zustimmen muss. Außerdem kann er jederzeit das BV widerrufen und Sie umsetzen - Sie müssen dann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Geht es um Pflegegeld oder Pflegeunterstützungsgeld? Grds ist Pflegegeld eine Leistung, die der zu Pflegende erhält - er kann es weitergeben (steuerfrei für beide). Bitte Frage neu stellen mit weiteren Infos. Liebe Grüße NB
Felica
Wenn du regulär mehr als 30 Std die woche arbeitest, dann nicht. Den die angesetzte Zeit für die Pflege wird wie Arbeitszeit gewertet. Und da darfst du als Schwangere nicht mehr als 90 Std in der doppelwoche arbeiten. Die Zeiten für den Job in dem du im BV bist, werden wie Arbeitszeiten gerechnet. Auch im BV. Solltest du gar eigentlich in der Pflege arbeiten und hast für die Tätigkeit ein BV bekommen, würde es auch komisch anmuten und entsprechend schlecht beim AG kommen wenn du dann privat pflegst.
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