Mitglied inaktiv
Hallo, wenn mein Sohn die WiPo hat und ich sie auch schon hatte, darf ich in der akuten Phase als Lehrerin (berufliche Schule) arbeiten gehen? Mein Mann würde das Kind betreuen. Ich denke, es gibt da kein Problem, aber ich wollte mich rückversichern. Danke!
Hallo, Bundes - Seuchengesetz - (*grusel*) Sechster Abschnitt Zusätzliche Vorschriften für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen § 44 Schulen im Sinne der §§ 45 bis 47 sind alle öffentlichen und privaten, dem allgemeinbildenden und berufsbildenden Unterricht dienenden Schulen. § 45 (1) Lehrer, zur Vorbereitung auf den Beruf des Lehrers in Schulen tätige Personen, Schüler, Schulbedienstete und in Schulgebäuden wohnende Personen, die an ansteckender Borkenflechte (Impetigo contagiosa), Cholera, Diphtherie, Enteritis infectiosa, Keuchhusten, Krätze, Masern, Meningitis / Encephalitis, Milzbrand, Mumps, Ornithose, Paratyphus, Pest, Pocken, Poliomyelitis, Q-Fieber, Röteln, Scharlach, Shigellenruhr, ansteckungsfähiger Tuberkulose der Atmungsorgane, Tularämie, Typhus abdominalis, virusbedingtem hämorrhagischen Fieber, Virushepatitis oder Windpocken erkrankt oder dessen verdächtig oder die verlaust sind, dürfen die dem Schulbetrieb dienenden Räume nicht betreten, Einrichtungen der Schule nicht benutzen und an Veranstaltungen der Schule nicht teilnehmen, bis nach dem Urteil des behandelnden Arztes oder des Gesundheitsamtes eine Weiterverbreitung der Krankheit oder der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist. (2) Ausscheider dürfen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen die dem Schulbetrieb dienenden Räume betreten, Einrichtungen der Schule benutzen oder an Veranstaltungen der Schule teilnehmen. (3) Für Lehrer, zur Vorbereitung auf den Beruf des Lehrers in Schulen tätige Personen, Schüler, Schulbedienstete und in Schulgebäuden wohnende Personen, in deren Wohngemeinschaft eine Erkrankung oder der Verdacht einer Erkrankung nach Absatz 1 aufgetreten ist, gilt Absatz 2 entsprechend. Also, auf zum Gesundheitsamt. Liebe Grüsse, NB
Pamo
Da es eine Impfung gegen Windpocken gibt, schätze ich mal dass es das eigene Risiko der Eltern ist, ihre Kinder ungeimpft in die Schule zu schicken. Ansonsten kannst du bei der Schulleitung nachfragen ob die eine spezielle Regelung dazu haben.
Andrea6
Die Übertragung der Erreger geschieht nicht über Dritte - also kein Problem.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bade, ich bin Lehrerin (noch keine Lebenszeitverbeamtung) und zur Zeit in Elternzeit. Im Januar soll ich an meiner alten Schule wieder anfangen, die von meinem Wohnort relativ weit entfernt ist. Deswegen wollte ich mit 43% wieder beginnen um eine 3 Tage Woche zu haben, damit sich die Pendelei lohnt und die Kinderbetreuung gewährleiste ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe 1,5 Jahre Elternzeit, jedoch bekomme ich "nur" im ersten Jahr Elterngeld, da ich geplant habe, im letzten halben Jahr Elternzeit wieder langsam in meinen Beruf einzusteigen. Jetzt zu meiner Frage: Lohnt sich hier dann nur die Ausübung eines Minijobs oder kann auch etwas mehr gearbeitet werden (10-15 Stunden pro Wo ...
Hallo Frau Bader, vor der Schwangerschaft war ich Vollzeit berufstätig. Ich arbeite in einer großen Firma mit verschiedenen Tätigkeitsbereichen. Es gibt verschiedene Abteilungen. Ich habe 50 Prozent zuhause gearbeitet und 50 Prozent vor Ort. So ist es auch in der Betriebsvereinbarubg geregelt. Es gibt jedoch auch Abteilungen , die können nur v ...
Hallo liebe Frau Bader, ich bin in der Elternzeit erneut schwanger geworden. Meine Elternzeit geht insgesamt 3 Jahre das "erste Elternzeitjahr" endet nun im November und damit auch das Elterngeld. Mein Entbindungstermin mit meinem neuen Baby wäre voraussichtlich Anfang Juni. Jetzt hätte ich so wie ich es ausgerechnet habe 4 Monate di ...
Hallo liebe Frau Bader, ich bin in der Elternzeit erneut schwanger geworden. Meine Elternzeit geht insgesamt 3 Jahre das "erste Elternzeitjahr" endet nun im November und damit auch das Elterngeld. Mein Entbindungstermin mit meinem neuen Baby wäre voraussichtlich Anfang Juni. Jetzt hätte ich so wie ich es ausgerechnet habe 4 Monate di ...
Hallo liebe Frau Bader, ich bin in der Elternzeit erneut schwanger geworden. Meine Elternzeit geht insgesamt 3 Jahre das "erste Elternzeitjahr" endet nun im November und damit auch das Elterngeld. Mein Entbindungstermin mit meinem neuen Baby wäre voraussichtlich Anfang Juni. Jetzt hätte ich so wie ich es ausgerechnet habe 4 Monate di ...
Hallo in bin schwanger in elternzeit mein elterngeld ist vorbei und im April muss ich dann die Elternzeit vorzeitig beenden damit ich den AG Zuschuss erhalte. So meine Frage damit ich NULLRUNDEN ausgleiche möchte ich nun eine TZ Arbeit suchen. DER NEUE ARBEITGEBER WEISS NICHT DAS ICH SCHWANGER BIN UND ICH HABE EIN ZUSATZVERTRAG FÜR DIE ELTER ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe August 2023 wieder angefangen zu Arbeiten und zwar 65std im Monat. Ab Juni 2024 habe ich aufgestockt auf 129std im Monat nun meine Frage, wie lange (wie viele Monate) muss ich 129std im Monat arbeiten damit dieses Gehalt während der elternzeit anerkannt wird ? vielen Dank im Voraus! Mit freundl ...
Guten Tag, Wie sind für folgenden Fall die Regelungen: Eine Mutter ist unbefristet bei einer kommunalen Verwaltung in Teilzeit beschäftigt und hat zunächst nach Geburt nur ein Jahr Elternzeit beantragt. Während des ersten Jahres erfolgt eine Verlängerung der Elternzeit auf zwei Jahre. Darf die Mutter während des zweiten Jahres bei einem ...
Guten Tag. Ich habe 3 Jahre Elternzeit genommen. Mittlerweile ist meine Tochter 2,3 Jahre und ich möchte gern, des Geldes wegen, ab Juni als geringfügig arbeiten. Meine Tochter hole ich im Moment nach dem Mittagsschlaf gegen dreiviertel 3 ab. Sie soll aber demnächst bis 16-16:30, Kitaende- bleiben. Jetzt kommt mein eigentliches Problem. Ich stille ...