conell
Hallo, Ich habe seit Nov. 2014 ein Beschäftigungsverbot. Meine erste Tochter geht in den Kindergarten und wird in den Randzeiten von Tageseltern betreut. Da der Tagespapa eine große Rolle für meine Tochter spielt, weil ich ein paar Jahre Alleinerziehend war und ihr Vater 800 km entfernt wohnt, wollte ich die Stadtverwaltung bitten, das die Tagespflege nicht ganz entfällt um den Kontakt zu halten. Nach der Elternzeit muss meine Tochter wieder zum Tagespapa damit ich wieder arbeiten gehen kann. Bei dem Gespräch mit der Sachbearbeiterin erfahre ich, dass ich ab Mutterschutz schon kein Anrecht mehr auf die Tageseltern hätte. Heute ruft mich die Sachbearbeiterin von der Stadt an und sagt, dass ich schon seit November kein Anrecht mehr gehabt hätte durch mein Beschäftigungsverbot und sie somit das Geld von mir zurückerstattet haben wollen. Ich habe ihr mitgeteilt, das dies in kleinster Weise in den Unterlagen seht und ich die Tageseltern ja brauche, falls es mir besser geht und ich wieder arbeiten kann. Wenn der Platz dann belegt ist, ist es mir nicht möglich zu arbeiten. Des Weiteren habe ich kein ruhendes Arbeitsverhältnis sondern ein Beschäftigungsverbot. Ich liege den ganzen Tag und fahre nur im Notfall mit dem Auto. Wie es aussieht, wird das BV nicht aufgehoben. Das bringen und abholen meiner Tochter übernimmt derzeit mein neuer Lebensgefährte. Nun meine Frage....Können Sie mir die Tageseltern einfach wegnehmen und den Zuschuss vom Jugendamt zurückfordern? Was kann ich tun? Meiner kleinen bricht es das Herz das ich sie dort rausreiße bei ihren Freunden und ich halte das wenig für Sozialvertäglich. Vielen Dank im Vorraus
Hallo, 1. Die Tagesmutter wird doch nur dann gefördert, damit Sie arbeiten können. Wenn Sie das nicht tun, müssen Sie die Tagesmutter selber zahlen 2. Wieso gehen Sie wieder arbeiten, wenn es Ihnen besser geht? Ein BV hat doch nichts damit zu tun, wie es einem geht sondern damit, ob Gefahr auf der Arbeit besteht. 3. Wenn Sie erst nach der EZ wieder arbeiten wollen, liegen ja einige Jahre dazwischen. Solange wird die Tagesmutter sicherlich nicht bezahlt, wenn Sie eh zuhause sind Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Kernfrage wird sein, warum Du Betreuung finanziert bekommen sollst, die nicht notwendig ist. Wieviele Stunden am Tag ist das Kind denn betreut? Die andere, wie lange soll das so gehen? Handelt es sich um eine kurze Zeit oder wann endet Deine neue Elternzeit?
conell
Ich befinde mich in der 29 ssw und habe eine Risikoschwangerschaft. Meine erst Tochter wird 5 Jahre. Bis November bin ich Vollzeit arbeiten gegangen und werde es auch nach dieser Elternzeit. Ich akzeptiere die Entscheidung der Stadtverwaltung, wenn sie in der Elternzeit die Tageseltern nicht finanziell unterstützen können aber nicht in der Zeit vom Beschäftigungsverbot. Außerdem steht nichts in der Satzung bzw. Vertrag über so einen Fall. Nur weil ich vor Ort war und gefragt habe ob wir eine Möglichkeit finden für meine Tochter den Kontakt zu halten, ist nach Rücksprache mit der Abteilungsleiterin der Sachbearbeiterin eingefallen, dass bei einem Beschäftigungsverbot auch kein Anrecht besteht.....Jetzt soll ich gute 4 Monate Rückwirkend die Kosten tragen für eine Bestimmung die nirgends in den Unterlagen festgehalten oder ersichtlich ist.
conell
Ich habe vor ein Jahr Elternzeit zu nehmen und dann langsam wieder in den Beruf einzusteigen. Des Weiteren übernimmt die Stadtverwaltung nur einen Teil der Kosten....den Rest ich.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, war in der SS erst krank geschrieben und habe dann auf Grund meines Gesundheitszustandes ein Beschäftigungsverbot erhalten. Hätte in der Zeit aber noch Urlaub gehabt, den wir immer schon Anfang des Jahres eintragen müssen. Dieser ist mir nun gestrichen worden. Ist das rechtens? Und wie sieht es mit dem nicht eingetragenen Restu ...
Hallo Frau Bader, hatte vor einiger Zeit folgendes gefragt: War in der SS erst krank geschrieben und habe dann auf Grund meines Gesundheitszustandes ein Beschäftigungsverbot erhalten. Hätte in der Zeit aber noch Urlaub gehabt, den wir immer schon Anfang des Jahres eintragen müssen. Dieser ist mir nun gestrichen worden. Ist das rechtens? Und ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich ich seit 3 Monaten im BV, seit dem letzen Monat im BV zahlt mein AG ohne vorab-Info den ÖPNV Zuschuss nicht mehr. Dies war bis dato ein fester, monatlicher Zuschuss für jeden AN. Die ÖPNV Karte/Abo wurde privat durch den AN gebucht, der AG überwies monatlich die Abo-Kosten zusammen mit dem Gehalt und ist auch auf dem ...
Ich bin schwanger und seit einigen Wochen im Beschäftigungsverbot. Für den 1. Januar hat unser Chef eine Gehaltserhöhung für das Team angekündigt und uns bereits mitgeteilt, wie viel wir erhalten würden. Nun musste ich jedoch feststellen, dass diese Erhöhung in meiner Gehaltsabrechnung nicht berücksichtigt wurde. Auf Nachfrage wurde mir erklärt ...
Hallo :) ich bin seit 9 wochen Krankgeschrieben, und habe gestern erfahren das ich schwanger bin. Mein AU läuft jetzt am Freitag den 21.03 ab, wie ist das wenn ich am Montag den 24.03 einen Beschäftigungsverbot kriege, kriege ich dann mein Grundgehalt vom Arbeitgeber oder würde ich die kommende 9 Monate vom Krankenkasse bezahlt ?
Sehr geehrte Frau Bader, leider muss ich Sie nochmals etwas wegen des Lohnes während meines BV fragen. Das Steuerbüro meines Arbeitgebers ist sich diesbezüglich auch unsicher. Ich war bis vor kurzem 3 Jahre in Elternzeit. Habe allerdings währenddessen weniger als 10 Stunden die Woche beim selbigen Arbeitgeber ohne einen neuen Vertra ...
Hallo Frau Bader, zu meinen Daten... Anfang Januar letzte Periode Anfang Februar positiver Schwangerschaftstest (SSW 4+0), ab da AU bis Ende März Ab Ende März Beschäftigungsverbot und damit die Bekanntgabe der Schwangerschaft beim Arbeitgeber Mein Gehalt ist sehr schwankend, aufgrund verschiedener Zuschläge. Welche drei Mona ...
Sehr geehrte Frau Bader, erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen. Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...
Hallo Frau Bader, ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...
Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...