MKutscher
Mein Mutterschutz ist bald um und ich sollte auf meine Elternzeit verzichten um Elterngeld+ als minijoberin machen zu können. Wurde als Teilzeit eingestellt. Kindergarten ganztagesplatz droht sonst weg zu fallen. Ist
Hallo, augenscheinlich fehlen Teile der Frage. Bitte neu stellen. Und erklären, warum Sie auf die EZ verzichten sollten. Liebe Grüße NB
mellomania
stop. da stimmt was nicht. du darfst bis zu 30 stunden IN der elternzeit arbeiten. hast du noch einen arbeitgeber bei welchem du arbeiten möchtest? du möchtest direkt nach der geburt bewusst arbeiten? du kannst egplus auch mit teilzeit machen, wer hat dir sowas gesagt? wenn du jetzt einen neuen vertrag machst, ist dein alter vertrag nicht mehr vorhanden. was genau hast du vereinbart und was wurde jetzt gemacht? nicht dass das völlig schief geht
chrissicat
Verstehe ich nicht. Warum auf Elternzeit verzichten um Elterngeld+ zu erhalten??? Während der Elternzeit darfst du bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. Was möchtest du denn? Ein Arbeitsvertrag ist eine beidseitige Willenserklärung, sowas kann nicht einfach einseitig geändert werden.
mellomania
man hat ihr bewusst was falsch gesagt, damit sie keine elternzeit nimmt und somit keinen kündigungsschutz hat ode sowas. das hört sich seltsam an.
Felica
Da stimmt einiges nicht. Erstens, in der EZ darf man bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Da du eh einen TZ- Vertrag hast, schützt die EZ dich vor Kündigung. Also auf jeden Fall EZ mitteilen. Wenn du dazu EG plus wählst, bekommst du monatlich weniger EG, dafür doppelt so lange und ddr komplette Verdienst wird nicht angerechnet. Ein minijob soll den Ganztagesplatz sichern? Bezweifel ich. Minijob bedeutet du darfst nicht mehr als ca. 12 Std die Woche arbeiten bei.mindestlohn. Neben höheren Verdienst sogar weniger Stunden. Das deckt keinen Ganztagesplatz ab. Selbst wenn der KiGa also beschlisst die Stunden zu reduzieren, dürfen sie nicht den kompletten Platz kündigen. Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf einen Platz, auch in der EZ.
MKutscher
Der eine Herr ( sachbearbeiter oder weiß der Geier wie er sich schimpft)im Büro meinte wenn ich wieder anfangen möchte nach dem Mutterschutz, würde es nur gehen wenn ich auf meine elternzeit verzichte und es müsse ein neuer Vertrag abgeschlossen werden, da ich am Anfang zu wenig Stunden hätte für teilzeit. Gibt es nicht sowas wie Brückenteilzeit? Ich bin springer und hätte im ersten Monat nur 2 Shops zur Betreuung gehabt. Keine Angst ich habe das natürlich nicht gemacht. Der ganztagesplatz meiner Tochter ist jetzt erst mal weg aber die bei der elterngeldstelle hat mich genau aufgeklärt. Ich hätte lediglich meinem Arbeitgeber sagen müssen das ich wieder einsatzbereit bin und er hätte ja oder nein sagen müssen. Das hat er nicht, das tut mir zwar leid für meine Kolleginnen die ich vertreten habe aber über den Tisch ziehen lasse ich mich nicht. Weil als Springer kann man keine festen Stunden in der Woche angeben. Es wird immer mal wer krank oder geht in den Urlaub.
Ähnliche Fragen
Guten Abend, nach meiner ersten Elternzeit kehrte ich in den Betrieb zurück und bekam einen Teilzeitvertrag mit einer festen Uhrzeit. Zuvor hatte ich Vollzeit gearbeitet. Als ich zurückkehrte, hatte dort ein Personalwechsel stattgefunden und der neue Direktor versuchte mein Gehalt zu kürzen, was ihm aber nicht gelang. Nun wurde ich wieder sch ...
Hallo Frau Bader, ich bin in Elternzeit von November 2014 bis November 2017. Ab Februar 2016 hatte ich mit meinem Arbeitgeber Teilzeitarbeit vereinbart für die gesamte Elternzeit. Diesen Zusatzvertrag habe ich auch schon unterschrieben bei mir. Nun bin ich wieder Schwanger. Mein Mitterschutz würde im Juni 2016 beginnen. Das habe ich meinem A ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zum Kinderbetreuungszuschuss im Mutterschutz. Mein Arbeitgeber zahlt Eltern mit Kindern einen monatlichen Kinderbetreuungszuschuss in Höhe des Kita-Beitrags. Ich bin nun mit dem zweiten Kind schwanger und im Mutterschutz und der Betreuungszuschuss wurde mir nicht ausgezahlt. Ist dies rechtens? Eigentlic ...
Guten Tag, ich möchte ab Oktober wieder arbeiten. Mein Sohn ist im Mai 2023 geboren. Ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit beantragt. Normalerweise hätte ich nun auch bei diesem in Elternteilzeit wieder gestartet. Ich kann nun aber nicht mit den Arbeitszeiten starten, die ich mir vorgestellt hatte, weshalb ich meinen AG wechsel. ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich muss aufgrund fehlender Betreuung meines Sohnes meine Elternzeit innerhalb der ersten zwei Jahre (ich hatte nur 1 Jahr elternzeit genommen) verlängern. Ich habe meinem Chef einen entsprechenden Antrag per Einschreiben mit Rückschein geschickt, dieser ist angekommen. Seit 6 Wochen meldet sich mein Chef nun nicht auf ...
Liebe Frau Bader, Meine Elternzeit lief zu Ende August aus. Ab dem 1.9.. habe ich einen neuen Arbeitsvertrag bei einem neuen Arbeitgeber. Kurz vor Ablauf der Elternzeit habe ich mich verletzt und wurde bis Mitte September krank geschrieben. Jetzt sagt der neue Arbeitgeber, dass ich keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung in den ersten vier Woche ...
Hallo, ich übe aktuell einen Minijob & Saisonarbeit aus. Nächste Woche habe ich ein Vorstellungsgespräch für eine Vollzeitstelle. jetzt zu meiner Frage: ist es möglich, dass ich bei meinem Minijob/Saisonarbeit die Schwangerschaft bekannt gebe ohne, dass mein neuer potentieller Arbeitgeber das über die Krankenkasse oder oder erfährt? ...
Liebe Frau Bader, folgender Frage: ich bin bei meinem Arbeitgeber mit einem Vollzeitvertag angestellt, aktuell in Elternzeit. Nebenberuflich bin ich in der Elternzeit selbstständig mit Psychotherapie. Bei erneuter Schwangerschaft werde ich die Elternzeit beenden und in Mutterschutz gehen. Wie ist es mit dem Arbeitgeberzuschuss für d ...
Sehr geehrte Frau Bader, von Januar 2024 - Februar 2025 war ich krankgeschrieben. Zum 31.5.2024 habe ich einen Aufhebungsvertrag beim alten AG unterzeichnet und von Juni 2024 - Februar 2025 weiterhin Krankengeld bezogen. Ab 01.03.2025 habe ich einen neuen Arbeitsgeber und am 04.03.2025 wurde bei einer Vorsorgeuntersuchung eine Schwangerschaft i ...
Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen. Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...