Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

BV im Zeugnis

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: BV im Zeugnis

auf der Reise

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Ein Beschäftigungsverbot (und Mutterschutz & Elternzeit) soll ja nur ins Arbeitszeugnis, wenn von erheblicher Dauer. Gilt das unverändert für das betriebliche Beschäftigungsverbot? Mein Arbeitgeber hat mich nach der Hälfte meines befristeten Vertrags überraschend ins BV geschickt. Durch Coronaschließungen und eine schwangerschaftsbedingte AU habe ich sogar noch etwas weniger gearbeitet. Es waren aber noch viele Monate, eine Beurteilung war also möglich. Oder wo liegt etwa die Grenze für "erhebliche" Dauer? Ich hätte gern wenigstens das BV nicht im Zeugnis, möglichst auch nicht Mutterschutz & Elternzeit. Zumal spätere Stellen, deren Gehalt nach bisherigen Jahren Berufserfahrung geht, dann diese Monate abziehen werden, obwohl ich während des BV ja gern gearbeitet hätte - richtig? Habe ich sonst wenigstens Anspruch auf, das BV im Zeugnis als arbeitgeberseitig ausgesprochen / betriebliches BV kennzeichnen zu lassen? Vielen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grds. sollte ein BV nicht erwähnt werden, so ein Urteil des BAG, Az.: 9 AZR 262/04. Lediglich dann, wenn das Beschäftigungsgebot "sich über erhebliche Phasen der Beschäftigungszeit gezogen hat", und von daher eine Beurteilung der fachlichen Leistungen nicht möglich oder erheblich erschwert ist, muss es aufgrund der Pflicht zur Zeugniswahrheit erwähnt werden. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Wie lange lief der Vertrag, wie lange hast du tatsächlich gearbeitet und wie lange nicht (BV, Muschu, EZ)?


Neverland

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So lange kannst du dann doch nicht gearbeitet haben. Was soll der AG da also wirklich bewerten? Da kann ich den AG verstehen wenn er sagt, BV und EZ machen es ihm unmöglich.


Neverland

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So lange kannst du dann doch nicht gearbeitet haben. Was soll der AG da also wirklich bewerten? Da kann ich den AG verstehen wenn er sagt, BV und EZ machen es ihm unmöglich.


cube

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Naja, wie lange war denn die Befristung und wie viele Monate davon hast du tatsächlich gearbeitet? Wenn er max. 2 Jahre ging und du davon aber nur 5,6 Monate gearbeitet hast - also praktisch noch in der Probezeit warst - würde ich als AG wohl auch darauf hinweisen, dass die Beurteilung sich auf einen recht kurzen Zeitraum bezieht. Ob erheblich oder nicht, wird man nur beurteilen können, wenn du Angaben zur Dauer machst.


auf der Reise

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Danke, Frau Bader, ja, auf diese Rechtsprechung beziehe ich mich. Gibt es Urteile oder Kommentare, die spezifizieren, was eine "erhebliche Dauer" ist? Eine Beurteilung habe ich bekommen, die war also offensichtlich möglich - reicht das? Oder gibt es eben sonst einen Anspruch darauf zu erwähnen, ob es ein betriebliches BV war? Danke.


Suomi

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KielSprotte

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So lange du nicht die Frage nach den konkreten Zeiten beantwortest, kann dir auch niemand eine konkrete Antwort geben........


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