Pastella79
Sehr geehrte Frau Bader, ich war von 03/2009 bis 02/2012 in einer öffentlichen Verwaltung befristet beschäftigt. Von 03/2009 bis 09/2010 war ich in Amt A und von 10/2010 bis zum Mutterschutz 05/2011 in Amt B. Vertrag lief in 02/2012 aus. Ich habe qualifizierte Zeugnisse beider Stellen beantragt. Das aus Amt B bekäme ich, aber das aus Amt A wird mir verweigert auszustellen wegen § 37 TVÖD. Ich hätte bis 03/2011 ein Zeugnis für meine Tätigkeit im Amt A beantragen müssen. Stimmt das? Wie ist diese Ausschlussfrist für Zeugnisse im öff. Dienst zu sehen? Vertrag lief ja erst 02/2012 aus. Habe ich wirklich keinen Anspruch mehr auf ein Zeugnis aus Amt A??? Ich habe beide in der 6 Monatsfrist (08/2012) beantragt. Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo, sorry-nicht mein Thema. Hat auch nicht wirklich was mit RUB zu tun Liebe Grüsse, NB
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