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Hallo Frau Bader Ich bin in Elternzeit und beziehe Elterngeld und hätte großes Interesse, an einer Bildungsmaßnahme teilzunehmen. Die Maßnahme würde durch einen Bildungsgutschein von der Arbeitsagentur finanziert werden. Den Gutschein habe ich bereits bewilligt bekommen. Allerdings müsste ich mich für die Teilnahme formal dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Sonst kann der Gutschein nicht eingelöst werden (so die Info von der Arbeitsagentur). Ich würde am liebsten einfach das Elterngeld während der Maßnahme weiterlaufen lassen und keine Lohnersatzleistungen beantragen (ich hätte dabei noch einen ruhenden ALG-I-Anspruch). Verhindert der Elterngeldbezug dass ich mich grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stelle? Vielen Dank und herzliche Grüße
Hallo, Sie können sich bis zu 30 Std zur Verfügung stellen - aber der AG muss zustimmen Liebe Grüße NB
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