Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Betreuungsunterhalt für Flugbegleiter über das 3. Jahr hinaus ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Betreuungsunterhalt für Flugbegleiter über das 3. Jahr hinaus ?

bege

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Guten Tag Frau Bader, ich habe mich im Netz schlau gemacht, dennoch habe ich eine Frage an Sie, ich versuche es kurz zu schildern: Alleinerziehende ledige Flugbegleiterin in Elternzeit Vaterschaft anerkannt, vater leistungsfähig ich plane am dem 2. Lebensjahr eine 50%Teilzeit anzunehmen, wenn der Vater sich in die Betreuung ( Übernachtbetreuung) mit einbringen wird (keine passenden Betreuunsgangebote vor Ort) Wie sieht es mit Betreuungsunterhalt für mich nach dem 3. Lebensjahr aus, wenn keine geeignete Betreuungsmöglichkeit ( über mehrere Tage und Nächte) gewährleistet werden kann? Bin ich verpflichtet jeglicher Arbeit, also auch ein Job hier vor Ort ( Kind dann in der Tagesbetreuung möglich) nachzugehen? Ist der vater dann noch zum betreuungsunterhalt verpflichtet, wenn ich vorerst "nur" einer Teilzeittätigkeit nachgehe oder kann er mich dann ans Amt verweisen? (wohngeld beantragen etc) Vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe! Bege


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Betreuungsunterhalt kann verlängert werden, wenn es sonst Unbilllig wäre. Die Frage ist, ob Sie von Ihrem AG auch am Boden einegestezt werden können oder andere Möglichkeiten haben Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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soweit ich informiert bin, bekommst du nach dem 3.lj keinen betreuungsunterhalt mehr und müßtest ggf aufstocken. allerdings könntest du versuchen, den vater zur finanziellen beteiligung zur betreuung zu bewegen, zb ein au pair mädchen engagieren. du brauchst jemanden, der bei dir wohnt, auch bei stand by..... viel glück (von ner ex-saftschubse, die leider den job wegen kind aufgeben mußte)


luvi

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Hallo, Deine Frage kann ich leider nicht beantworten. Eine Alleinerziehende Bekannte von mir ist allerdings im Schichtdienst, auch über Nacht tätig. Ihr Kind wird dann von einer Tagesmutter betreut. Sie ist sehr zufrieden mit der Situation. In letzter Zeit hört man immer öfter von Tagesmüttern, die Kinder auch über Nacht betreuen. Wäre das evtl. eine Möglichkeit? Adressen bekommst Du vom Jugendamt. Liebe Grüße Luvi


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