Ilona2609
Guten Tag Frau Bader, ich habe am 15.05.2018 mein zweites Kind bekommen und bin nach dem Mutterschutz in Elternzeit gegangen, diese endet am 31.05.2019. Mein AG gewährte einen Kindergartenzuschuss, diesen habe ich auch in der Elternzeit von Juli bis Januar erhalten und auch Lohnnachweise vorliegen, nun informierte er mich, dass er diese Zahlungen aus betrieblichen Gründen einstellen muss. Steht mir der Erhalt dieser Lohnzahlung auch in der Elternzeit zu bzw. besteht Gefahr, dass ich zu Unrecht erhaltene Zahlungen erstatten muss? Danke für Ihre Ihre Hilfe. Ilona
Hallo, es kommt darauf an, auf welcher Grundlage der Zuschuss gewährt wurde und ob er vertragöich verpflichtet war, ihn auch in der EZ zu zahlen. Eigentlich ruht der Vertrag nämlich. Liebe Grüße NB
Felica
Nein, du hättest die letzten Monate schon nichts bekommen dürfen da in der EZ dein Vertrag ruht. Anders wenn du in der EZ bei deinem AG in TZ arbeitest, also ein Gehalt bekommst, dann könnte auch der KiTa-Zuschlag gezahlt werden. Fraglich ist zudem ob du das nicht der EG-Kasse melden musst. Da würde ich mal nachfragen. Da kann es sein das du EG zurück zahlen musst, wenn es von denen als Einkommen gewertet wird.
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