Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader, Meine Frau wäre noch bis zum 13.08. (also nur noch 7 Tage!) in Eltern-Teilzeit. Sie bekommt daher bis zu diesem Datum noch einen Betrag Elterngeld (ca. 200€) und 80% Lohn von ihrem Arbeitgeber. Ab dem 14.08.2018 würde sie wieder voll arbeiten. Allerdings wir haben jetzt erfahren, dass meine Frau mit unserem zweiten Baby schwanger ist. Und da es bei der ersten Schwangerschaft verschiedene Probleme gab, hat ihre Frauenärztin heute direkt ein individuelles Beschäftigungsverbot bis zum Eintritt der Mutterschutzzeit verhängt. In § 22 MuSchG steht, dass im Falle einer Eltern-Teilzeit zur Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts nur das Arbeitsentgelt aus dieser Teilzeit heranzuziehen ist. Da ja aber mit Ablauf des 13.08.2018 der Betrag, den wir zusätzlich vom Jugendamt als Elterngeld bekommen, wegfällt, entstünde uns ja dadurch ein massiver finanzieller Nachteil. Zwischen vollem Lohn und den 80% der Teilzeit sind es bei meiner Frau laut TVÖD-Rechner 451€ (netto) unterschied - MONATLICH! Und selbst wenn man lediglich die Summe, die uns als Elterngeldzahlung wegfällt nimmt, wären es trotzdem noch ca. 200 € monatlich! Laut meinem Wissen darf es doch aber nicht sein, dass einem durch ein Beschäftigungsverbot ein finanzieller Nachteil entsteht, oder sehe ich das falsch? Wir haben jetzt die Sorge, dass wir, nur wegen 7 Tagen in der meine Frau noch in Teilzeitbeschäftigung ist, mehrere Tausend Euro Einbußen haben würden. Können Sie uns bitte aufklären, wie die genaue Rechtslage in diesem Fall ist? Mit freundlichen Grüßen
Hallo, mal abgesehen von der Frage, ob hier ein individuelles Beschäftigungsverbot indiziert ist, wird Ihre Frau das bekommen, was Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würde. Liebe Grüße NB
mellomania
sie erhält mit bv das, was sie ohne erhalten würde. daher bekommt sie ab 14.8 vollen lohn ersetzt. ob das BV nun rechtens ist oder nicht, oder ob zuerst eine krankmeldung das richtige wäre, kann ich nicht beurteilen. jede schwangerschaft ist anders und nur weil es bei der letzten schwangerschaft probleme (medizinisch?) gab, heißt das nicht, dass sie diese probleme jetzt wieder haben wird. wenn sie aktuell keine probleme hat, dürfte es keinesfalls ein bv geben.
mellomania
sie erhält bis ende tz in ez das was sie jetzt gerade bekommt und danach dann das, was vertraglich vereinbart war. die elternzeit aber läuft weiter. bis zum regulären ende
Rotkehlchen
Schau mal in Paragraf 21 Absatz 3 und 4 Mutterschutzgesetz. Das ist zwar alles ziemlich umständlich formuliert, bedeutet aber im Ergebnis, dass deine Frau im Beschäftigungsverbot den gleichen Lohn bekommt, den sie sonst bekommen hätte, also nach Ende der Elternteilzeit auch wieder den regulären Vollzeitlohn.
Wunschbaby2018
Welche Probleme hatte Deine Frau in der ersten Schwangerschaft, dass mit Folgeproblemen gerechnet wird? Verkürzten Muttermund?
mellomania
sie ist frisch schanger!! da kann es wegen verk. mm doch kein bv geben! erst wenn er da wäre. aber so? das hört sich, eher nach was anderem an
Meyla
Das Thema ist nicht wieso sie ein BV hat... Sie hat eins. Wenn ihr dem TE helfen möchtet, dann bleibt doch einfach bei seiner Frage. Diese BV Hetzjagd hier ist dermaßen unproduktiv....
Mitglied inaktiv
Dankeschön, für die vielen Antworten. Hat mir sehr geholfen. Und zum Thema BV - es ist begründet - glaubt mir einfach...aber wieso, will ich hier nicht breit treten. Zumal das nicht das Thema der Frage war.
Ähnliche Fragen
Hallo, ich habe mein erstes Kind am 08/2021 geboren und ich habe Elternzeit für ein Jahr bis 08/2022 beantragt. Ich habe beruflichbedingtes Beschäftigungsverbot gehabt. Jetzt bin ich mit dem 2.ten Kind schwanger und muss ab 08/2022 wiederarbeiten aber Aufgrund der 2. Schwangerschaft werde ich wieder einen Beschäftigungsverbot bekommen. Werde ic ...
Hallo, Meine ist folgende. Ich bin seit März im Beschäftigungsverbot und wohne in Berlin. Da mein Mann inzwischen einen Job in NRW bekommen hat, wollen wir dorthin umziehen. Jetzt ist jedoch die Frage, ob das so einfach geht. Ist mein Arbeitsvertrag damit nicht automatisch ungültig, wenn ich in ein anderes Bundesland ziehe? Ich befürchte nämlic ...
Hallo Frau Bader, ich hab noch bin zum 1.11.22 Elternzeit. Wir versuchen erneut schwanger zu werden. Ich hab auch ab dem 01.11 einen neuen Arbeitsvertrag über 20 Stunden pro Woche, bis dahin habe ich noch einen Arbeitsvertrag über 40 Stunden pro Woche. Ich bin Erzieherin und bei einer Schwangerschaft sofort im Beschäftigungsverbot. Wenn es ...
Hallo Frau Bader, mir ist nicht ganz klar, wie der Lohn im Beschäftigungsverbot bei einer 2. Schwangerschaft berechnet wird. Geplant ist ein 2. Kind für Februar 2024, d.h. Eintritt der Schwangerschaft wäre im Mai 2023. Es heißt es würden die 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft zugrunde gelegt werden für die Berechnung des Lohns im BV. ...
Hallo, erstmal möchte ich mich für ihre Arbeit bedanken Frau Bader. Kurze Hintergrundinformation: Meine Frau war offiziell bis Ende Februar in Elternzeit. Während der Elternzeit hat sie in den letzten 4 Monaten als Minojobberin gearbeitet. Ab März sollte sie dann in „Teilzeit“ arbeiten
Sehr geehrte Frau Bader, meine erste Tochter kam am 02.06.2022 auf die Welt. Ich habe für 10 Monate Elterngeld Basis und für 4 Monate Elterngeld Plus (bis zum 01.08.2023) erhalten. Seitdem 02.08.2023 arbeite ich wieder zu 75%. Nun bin ich wieder schwanger und habe ab September ein Beschäftigungsverbot erhalten. Nun stellt sich die Frage, ob ic ...
Liebe Frau Bader, ich hoffe sehr das Sie mir weiterhelfen können, da ich durch meinen Arbeitgeber nur schwammige Informationen erhalten. Angenommen, ich Teile meinem Arbeitgeber "heute" mit das ich mich in der 6 SSW befinde, würde dieser mich aufgrund meiner Tätigkeiten direkt in ein Beschäftigungsverbot schicken. Nun stellt sich mir f ...
Sehrgeehrte Frau Bader, Ich bin derzeit (ungeplant aber nun gewünscht) in der 6. Woche schwanger. In den nächsten Wochen würde ich einen änderungsvertrag bekommen (mehr Stunden), der ab dem 01.09.24 mit mehr gehalt in kraft treten würde. Nun würde ich gerne erst den vertrag unterschreiben und abwarten, bis nach dem 01.09.24 und dann meinem Chef ...
Hallo, wir haben vor kurzem für unser 1. Kind den Kita Vertrag unterschrieben - 8 std Betreuung. Nun ja, Start wäre 1.11 und ich würde am 1.12 wieder arbeiten Vollzeit - Problem ist ich bin schwanger ganz frisch und hatte in der 1. Schwangerschaft bereits ein Beschäftigungsverbot erhalten. jetzt wäre meine Frage die: was passiert wenn ic ...
Ich habe mein Kind am 02.01.2024 geboren und war zuvor aufgrund meiner Arbeit als Krankenschwester im Krankenhaus vom FA ins Beschäftigungsverbot gerutscht. Ich hatte ein Jahr Elternzeit nach der Geburt beantragt und wollte nach der EZ wieder in Vollzeit arbeiten, dies ist auch mit dem AG so abgesprochen, die Betreuung würde über meine Schwiegerel ...