Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot wegen Covid 19 - Nebentätigkeit als Dozentin möglich

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Beschäftigungsverbot wegen Covid 19 - Nebentätigkeit als Dozentin möglich

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader, Ich bin in der 8. SSW und bin nun von meinem Arbeitgeber (Betriebsarzt) in das Beschäftigungsverbot aufgrund von Covid-19 Pandemie geschickt wurden (Soziale Arbeit). Kann ich meiner Nebentätigkeit (freiberuflich) als Dozentin trotzdem weiter nachgehen? Was muss ich rechtlich beachten? Mit freundlichen Grüßen aus Berlin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn es sich um einen Nebentätigkeit handelt, die Sie vor schon ausgeübt haben ist das kein Problem. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Du kannst die Nebentätigkeit weiterhin ausführen. Was zu beachten ist: du musst damit rechnen, dass das "Corona-BV" von deinem Arbeitgeber jederzeit rückgängig gemacht werden kann, wenn die Infektionslage/Gefährdungssituation das erlaubt.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, Ich bin Schwanger und hatte schon 2 Fehlgeburten. Jetzt habe ich von meinem Frauenarzt ein BV bekommen für meinen Hauptjob da ich Krankenschwester bin und auf einer dementen Station arbeite mit ansteckenden Krankheiten usw. Meine Frage ist, gilt dieses BV auch für meinen Nebenjob? Ich arbeite als freie Mitarbeiterin bei Fresenius als ...

Liebe Frau Bader! Zunächst danke, dass Sie da sind. Folgender Sachverhalt. Ich bin aktuell im 2. Jahr meiner Elternzeit. Vor einigen Monaten habe ich mir eine Nebentätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber gesucht, die erst in Zukunft beginnen soll und die ich mir von meinem alten Arbeitgeber habe genehmigen lassen. Der Vertrag ist unterschrieben. N ...

Ich bin Bundesbeamtin, arbeite (noch) Vollzeit (41 Std./Woche) und übe nebenbei eine genehmigte Nebentätigkeit (bis zu 8 Std./Woche) aus. Nun möchte mir meine Frauenärztin ein stundenweises Beschäftigungsverbot (Reduzierung auf 30 Std./Woche) erteilen. Darf ich dann meine Nebentätigkeit nicht mehr ausüben oder reduziert sich die Zeit auf 6 Std./Woc ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe ein vollständiges Bv von meinen Frauenarzt ausgesprochen bekommen. Neben meinem Beruf über ich aber noch eine Weiterbildung aus. Darf Ixh diese weiter ausüben? Beschäftigungsverbot gilt aufgrund des Arbeitsplatzes Psychatrie. Die Patienten die ich aufgrund der Weiterbildung betreue sind unbedenklich ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin eine Psychologische Psychotherapeutin und befinde mich derzeit noch in Aus-/ bzw. Weiterbildung. Aktuell habe ich einen 60% -Vertrag in einer Psychiatrie (dieser hat mit meiner Weiterbildung nichts zu tun). Die restlichen 40% arbeite ich als Selbstständige in meinem Ausbildungsinstitut um die 600 Stunden ambulan ...

Sehr geehrte Frau Bader,   leider muss ich Sie nochmals etwas wegen des Lohnes während meines BV fragen. Das Steuerbüro meines Arbeitgebers ist sich diesbezüglich auch unsicher.  Ich war bis vor kurzem 3 Jahre in Elternzeit. Habe allerdings währenddessen weniger als 10 Stunden die Woche beim selbigen Arbeitgeber ohne einen neuen Vertra ...

Hallo Frau Bader,  zu meinen Daten... Anfang Januar letzte Periode Anfang Februar positiver Schwangerschaftstest (SSW 4+0), ab da AU bis Ende März Ab Ende März Beschäftigungsverbot und damit die Bekanntgabe der Schwangerschaft beim Arbeitgeber   Mein Gehalt ist sehr schwankend, aufgrund verschiedener Zuschläge. Welche drei Mona ...

Sehr geehrte Frau Bader,   erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen.  Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da  uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...

Hallo Frau Bader,   ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...

Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...