Diertma95
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau und ich befinden uns in aktueller Situation: Im Oktober 2022 ist unser Sohn (1.Kind) auf die Welt gekommen. Die Elternzeit wurde bis September 2024 genehmigt durch den AG meiner Frau. Nun sind wir soweit uns um unser zweites Kind Gedanken zu machen bzw. planen wir für diese Jahr die 2. SS. Nun mein/unser Anliegen: Meine Frau ist Intensivkrankenschwester und erhielt bei ihrer ersten SS durch den Betriebsarzt ein sofortiges BV. Bei einer erneuten SS ist von einem erneuten BV auszugehen. Dass die Elternzeit vorzeitig für den Mutterschaftsschutz beendet werden kann ist klar. Aber wie sieht es aus wenn meine Frau, z. B. Juni 2024 schwanger wird und der ET März 2025 wäre. Hier würde ein größerer Zeitraum zwischen eigentlicher Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit (September 24) und dem Beginn des Mutterschutz (Mitte Januar 25) bestehen. Wenn der Betriebsarzt nun ein BV ausspricht erhält meine Frau dann automatisch wie in der ersten SS Mutterlohn oder wäre dies an weitere Voraussetzungen geknüpft? Eine sofortige Meldung an den Arbeitgeber, auch in der Elternzeit ist selbstredend. Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus! VG aus dem schönen Bayern
Hallo, sie kann nicht automatisch von ein Beschäftigungsverbot ausgehen. Deshalb muss sie sich Gedanken machen, ob das Kind komplett fremd betreut ist und sie ihre vollzeitige in Schicht betriebene Tätigkeit wieder aufnehmen kann. wenn ja ist alles gut. Wenn nicht muss sie sich um Teilzeit bemühen. Als zweiter Schritt ist dann zu schauen, ob der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot ausspricht. Dann bekommt sie eben entsprechend der Teilzeit den Teilzeitlohn im Beschäftigungsverbot. Liebe Grüße NB
annarick
In 2022 gab es die Coronaverordnung noch. Diese ist jetzt ausgelaufen und sie wird nicht automatisch ins BV gehen. Das Haus wird ihr eine andere Stelle suchen. Nur, wenn sonst nichts passendes gefunden wird, bekommt sie das BV. Dieses ist aber sofort beendet, wenn sich doch noch eine Stelle finden lässt. Wenn sie aber ein BV bekommt, wird sie den Lohn bekommen, den sie sonst auch bekommen hätte. Da müsstet ihr dann aber pokern und sie fängt in Vollzeit wieder an. Ansonsten wird sie ja sicher einen kleineren Stellenanteil machen, sollte es mit der Schwangerschaft nicht so schnell klappen.
Ani123
Im BV bekommt sie das was sie auch ohne bekommen würde. Wäre sie VZ angestellt, ist es VZ-Gehalt. Die Schwangerschaft muss nicht während der EZ mitgeteilt werden. Sie kann es z. B. auch am 1. Arbeitstag nach der EZ machen oder erst Tage/Wochen nach der EZ. Bis dahin müsste sie dann als Intensivkrankenschwester arbeiten. Ob der AG ein BV ausspricht ist nie sicher. Er kann ihr eine mutterschutzkomforme Tätigkeit geben welcher sie nachzukommen hat. Welche Arbeitszeiten stehen im Vertrag? Wenn z. B. Schichtdienst kann der AG das weiterhin fordern, insofern es mutterschutzkomform ist. Somit kann es sein, dass sie nur nachmittags arbeitet. Zudem muss das Kind entsprechend betreut sein um den Arbeitsvertrag ausüben zu können. Denn ein BV kann vom AG jederzeit aufgehoben werden. Zudem gilt es als aufgehoben, wenn die Schwangerschaft vorzeitig endet. In den Fällen müsste sie sofort wieder arbeiten, außer sie ist AU. Dem AG kann es aber komisch vorkommen, wenn jemand direkt nach Aufhebung eines BV AU wird. Ebenso wenn dann plötzlich keine ausreichende Kinderbetreuung vorhanden ist. Das sind u. a. Gründe womit er bei der Krankenkasse um Prüfung des BV bitten kann. Und sollte dabei z. B. herauskommen, dass nie eine passende Kinderbetreuung vorlag oder die AU eigentlich hätte schon vor BV bestehen müssen, dann kann es dazu führen, dass sie das erhaltene Geld zurück zahlen muss und der AG kann sie deswegen kündigen. Auswirkungen auf das neue EG hätte es auch. Ich würde da ehrlich sein. Wenn nur TZ möglich ist und z. B. nur von 8-15 Uhr, dann soll sie es so beantragen. Sie hat noch das 3. Jahr EZ vom 1. Kind. Daher ist TZ in EZ mit bis zu 32 Stunden in der Woche möglich. Sollte in der Zeit der Mutterschutz vom 2. Kind beginnen beendet sie die EZ zum Tag davor und bekommt Mutterschaftsgeld in VZ. Die übrige EZ kann sie noch bis zum 8. Geburtstag des 1. Kindes nehmen.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage, die mir seit heute sehr auf den Nägeln brennt! Ich arbeite seit 5 Jahren in der Pflege und habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag (30 Std./Woche). Befinde mich aber noch bis September 2007 in der Elternzeit von meinem ersten Kind - und habe dadurch eine Schwangerschaftsvertretung! Jedoch arbeite ich sei ...
Hallo Frau Bader, ich bin bis Oktober 2013 im EZ und beziehe noch bis Oktober diesen Jahres EG. Im Anschluss an das EG möchte ich ab 1.10.2012 Teilzeit während der EZ arbeiten. Wie sieht es für den Fall aus, dass ich vor Beginn dieser Teilzeitbeschäftigung während der EZ erneut schwanger werde und auf Grund des Beschäftigungsverbotes somit bis ...
Hallo Frau Bader, Ich hatte im Juli eine Fehlgeburt und war danach 8 Wochen krankgeschrieben. Nun bin ich wieder Schwanger. Da ich Erzieherin bin muss ich direkt ins Beschäftigungsverbot. Nun ist meine Frage wie dies berechnet wird wenn ich von den 13 Wochen, 2 Wochen Krankengeld bezogen habe. Bekomm ich für diese 2 Wochen nur die 65 % oder 10 ...
Guten Abend, und zwar arbeite ich in der Krippe und wurde somit durch meine Schwangerschaft in die Beschäftigungsverbot geschickt. Da ich sehr gerne arbeite - durfte ich wo anders einen Nebenjob haben? Wie zum Beispiel in der Schule als Ganztagsfachkraft für paar Stunden. ich bedanke mich rechtherzlich.
Hallo, Ich habe einen Festvertrag mit 30h. Ich befinde mich noch in EZ bis 02.08.25. Ab 01.01.25 arbeite ich in TZ w. EZ 19,5 Stunden, befristet bis 31.07.25. Mein Festvertrag von 30h bleibt unberührt. Wenn ich jetzt während der TZ w. EZ schwanger werden sollte (bekäme direkt ein BV), würde der TZ Vertrag dann am 31.07.25 trotzdem auslaufen ...
Liebe Frau Bader, ich arbeite auf Mini Job Basis als Erzieherin im Kindergarten. Da ich schwanger bin schickt mich mein AG ins BV. Mir wurde gesagt, dass ich keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung habe, da ich nicht sozialversicherungspflichtig bin. Meine Recherchen ergeben etwas anderes, daher meine Frage - wie ist hier die rechtliche Situatio ...
Sehr geehrte Frau Bader, Im Oktober 2023 habe ich meinen Sohn geboren und bin in Elternzeit bis zum 22.12.24 Als ich meine Schwangerschaft beim Arbeitgeber angekündigt habe, habe ich einen Beschäftigungsverbot bekommen mit der Begründung, dass die Infektionsgefahr im Pflegeheim besonders erhöht ist. Nun bin ich wieder im 6. Monat schwanger ...
Ich habe mein Kind am 02.01.2024 geboren und war zuvor aufgrund meiner Arbeit als Krankenschwester im Krankenhaus vom FA ins Beschäftigungsverbot gerutscht. Ich hatte ein Jahr Elternzeit nach der Geburt beantragt und wollte nach der EZ wieder in Vollzeit arbeiten, dies ist auch mit dem AG so abgesprochen, die Betreuung würde über meine Schwiegerel ...
Sehr geehrte Frau Bader, wie verhält es sich, wenn man während eines individuellen Beschäftigungsverbotes in die Schweiz zieht für vorraussichtlich zwei Jahre. Endet das Beschäftigungsverbot dann automatisch und sogar auch das Arbeitsverhältnis bzw. muss das Arbeitsverhältnis gekündigt werden? Herzlichen Dank vorab!
Hallo Frau Bader, seit Ende November befinde ich mich im Beschäftigungsverbot. Meine Schwangerschaft besteht seit September, und ich habe im Dezember erstmalig mein Gehalt während des Beschäftigungsverbots erhalten. Allerdings habe ich festgestellt, dass ich lediglich mein fixes Gehalt bekomme. Ich arbeite im Vertrieb und erhalte neben meine ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gehalt im Beschäftigungsverbot
- Einkommensberechnung Kitabeiträge bei Unterhaltspflicht
- Kind krank Freund übernahm Pflege weil ich selber verhindert war
- Steuerfreibetrag
- Jugendamt
- Inflationsausgleichsprämie
- Wie verbindlich ist privat getroffene Umgangserklärung?
- Sorgerechtserklärung Co-Mutter
- Dringende und notwendige Beratung
- Umzug ins Ausland (Schweiz) bei individuellem Beschäftigungsverbot