Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot Corona Krankenschwester?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäftigungsverbot Corona Krankenschwester?

Inali

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Guten Tag Frau Bader, ich mache mir Sorgen über die aktuelle Situation und meine Schwangerschaft. Alle meine Kolleginnen und Bekannten, die in der Corona Pandemie schwanger waren oder sind wurden von ihren Gynäkologen ins BV geschickt. Meine Gynäkologin weigert sich aber und ich kann mir das nicht erklären. Mein Arbeitgeber weiß noch nichts von der Schwangerschaft, da ich bis zur 12 SSW warten wollte. Ich bin Krankenschwester auf einer chirurgischen Station einer Uniklinik. Wie sind die aktuellen Regelungen bezüglich Corona und Mutterschutz? Ich mache mir wirklich Sorgen, denn ich könnte mir vorstellen, dass auch der Betriebsarzt mir kein BV erteilen wird. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, zuständig ist der AG. Der muss prüfen, ob eine Gefährdungssituation vorliegt. Corona gehört allgemein nicht dazu. Liebe Grüße NB


Dojii

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Ein BV aufgrund der Arbeitsstätte muss vorrangig vom Arbeitgeber ausgestellt werden, von daher hat deine Ärztin Recht. Informiere den Arbeitgeber und der muss sofort prüfen, ob dein Arbeitsplatz gefährlich ist und wenn ja, ob er dich stattdessen in einem sicheren Bereich einsetzen kann. Erst wenn er das nicht kann, bekommst du ein BV. Nur weil andere Ärzte falsche BVs ausstellen ist das für deine Ärztin kein Grund, ebenfalls gegen das Recht zu verstoßen. ;) Corona alleine ist laut einhelliger medizinischer Meinung übrigens kein Grund für ein BV.


Meyla

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Das ist Aufgabe deines AG, nicht der Gyn. Von daher macht sie alles richtig. Solange du nichts bekannt gibst, darfst du keinen Schutz erwarten.


Felica

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Du siehst aktuell selbst keine Gefährdung? Oder warum wartest du? Weil wenn du doch so gefährdet bist das du ein BV erwartest, warum sagst du dann nichts damit dir der entsprechende Schutz auch gewährt werden kann? Sehe es mal von der Seite aus. Dein Arzt hat zudem Recht, das würde seine Kompetenzen überschreiten. Dein AG ist in der Pflicht, der aber nichts weiß weil du es ihm nicht sagst.


mellomania

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arbeitsplatzbezogene BV, was das eben ist, darf sie nicht ausstellen. das obliegt alleine dem AG. was deine bekannten haben ist völlig irrelevant. es geht um dich und deinen arbeitsplatz. wenn du deine Schwangerschaft nicht bekanntgibst, fällst du nicht unters mutterschutzgesetzt. das obliegt wiederum dir. ich würd das bekannmachen und gut. AG handelt dann so wie er muss und darf. verstehe dein problem irgendwie nicht..


Meyla

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Das sieht das RKI und sämtliche Kliniken anders.


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