Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berufsverbot für Stillende

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Berufsverbot für Stillende

_Stefanie_H

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader, Ich habe nachfolgende Probleme bzw Fragen. Kurz zu mir. Ich arbeite im Rettungsdienst in München und bin seit bestätigter Schwangerschaft im BV. Dieses BV wurde mir damals durch unseren Betriebsarzt ausgestellt. Nun erwarte ich im Oktober mein erstes Kind und habe meinem Arbeitgeber mitgeteilt dass ich stillen möchte. Da es keine Alternative für mich im Rettungsdienst gibt, werde ich das BV für Stillende in Anspruch nehmen. Nun ist es so, dass mein Arbeitgeber sich leider mit der Thematik nicht so wirklich auskennt. Ich habe die Info, dass das BV mein Arbeitgeber oder der Betriebsarzt ausstellen muss, nachdem ich von meinem Gynäkologen ein Attest vorlegen kann, dass ich stille. Mein AG sagt jedoch, dass das BV mein Gynäkologe ausstellen muss. Was ist hier richtig? Sollte ich richtig liegen, was kann ich meinem AG vorlegen, worauf ich mich berufen kann? Des weiteren möchte er dann jeden Monat ein Attest von meinem Gynäkologen dass ich stille. Solche Atteste kosten ja Geld, darf er das so von mir jeden Monat verlangen oder reicht ein einmaliges Attest? Ich habe schon mit meiner Krankenkasse telefoniert, die haben mir mitgeteilt, ihnen reicht ein Attest, das besagt, dass ich stille. Besten Dank und viele Grüße Stefanie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Bv bedeutet nicht automatisch Still-BV. Ein Still-BV wird ausgesprochen, wenn die Qualität der Muttermilch in Gefahr ist. Kann ich beim Rettungsdienst nicht erkennen. Erkundigen Sie sich beim Gewerbeaufsichtsamt. Liebe Grüße NB


mellomania

Beitrag melden

das bv für stillende gibt es nur, wenn du mit giftigen chemikalien z.b. arbeitest, die in die muttermilch übergehen. im rettungsdienst ist das ja nicht der fall. von daher wird da kein bv ausgesprochen werden können. in anspruch nehmen kannst du das so oder so nicht. du darfst zu gewissen uhrzeiten nicht beschäftigt werden aber kannst ganz normal arbeiten. ansonsten steht dir ja das recht zu, elternzeit zu nehmen. wenn du nach dem mutterschutz arbeiten möchtest, muss dein kind so betreut sein, wie du arbeitest und es müssen dir stillpausen ermöglicht werden ode pausen, in denen du milch abpumpst.


cube

Beitrag melden

kannst aber nicht, weil du stillst? Still-BV gibt es meines Wissens nach nur bei Umgang mit Chemikalien etc, die in die Muttermilch übergehen könnten. Bei allen anderen Berufen muss der AG Stillpausen gewähren. Als AG würde ich auch jeweils ein neues Attest sehen wollen. Denn BV heißt ja, dass du grundsätzlich arbeiten könntest - sobald du also nicht mehr stillst, könnte der AG dich wieder einsetzen. Von daher würde mir ein Attest, dass auf 1 Jahr im Voraus ausgestellt ist für eine Sache, die sich auch schnell ändern kann, eher seltsam vorkommen. Du kannst ja noch gar nicht wissen, wie lange du stillst/stillen kannst.


mellomania

Beitrag melden

nur eben, wie ich oben schrieb, wenn chemikalien IN die Muttermilch gehen und das kind somit gefährden. Dann. Aber ansonsten nicht. auch als krankeschwester auf intensiv nicht. da eben keine gefahr ÜBER die Milch fürs Kind. lösung: Elternzeit.


MamaausM

Beitrag melden

Das immer noch die Meinung ist, ich hatte ja schwanger ein BV dann auch nach Geburt. Ich stille ja.


Meyla

Beitrag melden

Also ich arbeite als Krankenschwester jetzt stillend mit Kind Nummer 2. da braucht man kein BV, sondern eine Milchpumpe und 1 bis 2 Pausen. Nichts anderes muss dir dein ag da abliefern…. Du darfst keine spät-früh wechsel machen, keine Isofahrten begleiten, nicht mit Chemikalien in Berührung kommen und Vigo legen sollte dein kollege. Was daran ist jetzt so zwingend nicht machbar, dass du ein Bub brauchst?


Meyla

Beitrag melden

Ein BV ind er Schwangerschaft heißt doch nicht, dass man es nach Geburt ebenfalls kriegt weil man stillt


DasGretchen

Beitrag melden

Hallo, Am 01.01.2018 wurde das Mutterschutzgesetz angepasst. Insbesondere im Rettungsdienst sollte eine stillende Frau nicht eingesetzt werden. Es können ihr selbstverständlich keine regelmäßigen Stillpausen zugesichert werden. Zudem würde die Stillende auch mit infektiösen Patienten arbeiten (HIV ist Muttermilchgängig). Und was auch viele nicht wissen: das alles greift natürlich auch, wenn das gestillte Kind über 1 Jahr ist. Es hat weder der Arzt, noch der Arbeitgeber oder sonst wer sich einzumischen wie lange gestillt wird. Das Gesetz und ein toller Artikel sind hier nachzulesen:https://www.sicherer-rettungsdienst.de/rettungswache/zugehoerige-themen/mutterschutz Ich frage mich wieso der TE hier etwas anderes erzählt wurde. Ich hoffe das wurde nicht ihr und ihres Kindes Nachteil. Wenn das gestillte Kind über 1 Jahr ist, müssen weiterhin Stillpausen zugesichert werden. Sie werden nur nicht mehr bezahlt. Ist dass alles nicht möglich, muss die Stillende ins BV geschickt werden.


Bebe30

Beitrag melden

Danke für dieses Update! Aus persönlichen Erfahrungen kann ich berichten, dass die Umsetzung eines Still-Beschäftigungsverbot im Rettungsdienst bei der Tätigkeit als Notfallsanitäterin in meinem Kreisverand selbstverständlich ist.  Ausgesprochen wird es vom Betriebsarzt ODER Frauenarzt.  Ich war 14 Monate nach Geburt meines Kindes im Still-Beschäftigungsverbot und auch eine Lohnfortzahlung war kein Problem. Der Arbeitgeber hat einen entsprechenden Antrag an die Krankenkasse zu schicken, dieses wurde in meinem Krankenkasse auch über das 12 Lebensmonat weiterhin bewilligt. Einzige Änderung, ich musste im 4 Wochen Rhythmus eine Bestätigung über Stillen (Ausgestellt vom Frauenarzt) vorweisen. 


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, bekommt man auch im Minijob bei Berufsverbot weiterhin Lohn ausgezahlt? Wenn ja, wird da der durchschnittliche Verdienst der letzten drei Monate genommen? Über Ihre Antwort freue ich mich sehr. Mfg

Hallo und schöne Feiertage, habe heute einen Brief von meiner Krankenkasse bekommen das meine Versicherung am 12.11.2022 beendet wurde. Dies habe ich natürlich am Anfang nicht verstanden. Mein Sohn ist am 13.11.2022 3 Jahre alt geworden. Hatte Elternzeit für drei Jahre genommen schön und gut. Habe aber nachdem er 22 Monate Alt war als minij ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hatte im November und Dezember jeweils 12 Tage sowie im Januar 5 Tage unbezahlten Urlaub. Die restliche Zeit habe ich normal gearbeitet. Meine Frage ist nun, ob bei einem Berufsverbot (bei Schwangerschaft) das normale Gehalt oder das durch den unbezahlten Urlaub reduzierte Gehalt zu Grunde gelegt wird? Für die Berechnu ...

Ich habe eine Frage zur 2. Schwangerschaft, direkt nach der Elternzeit des 1. Kindes. In der ersten Schwangerschaft bekam ich aufgrund meiner Arbeit ein Beschäftigungsverbot. Dieses würde ich für das zweite geplante Kind auch bekommen, da ich in einer Tierarztpraxis als Schwangere nicht arbeiten darf. Meine Frage : Welches Geld werde ich ...

Hallo zusammen, Ich war jetzt 14 Wochen aufgrund einer Fehlgeburt krankgeschrieben. Nun bin ich seit 3 Tagen wieder ganz normal mit 8 Stunden am Tag arbeiten und habe gerade festgestellt, dass ich wieder schwanger bin (freu). Nun habe ich Angst es meinem AG mitzuteilen. Ist es jetzt schon wieder möglich ins BV geschickt zu werden oder muss ich ...

Hallo liebe Frau Rechtsanwältin,   ich habe folgende Frage Ich arbeite im medizinischen Bereich hauptsächlich im Nachtdienst die natürlich sehr gut bezahlt werden. Meine Frage ist wenn ich schwanger werden würde wie genau wird dann im Berufsverbot mein Mutterschutzgeld gezahlt? Ich habe oft gelesen das der Durchschnitt der letzten 3 Monat ...

Hallo, ich weiß, dieses Thema wurde schon häufiger behandelt, allerdings wurde meine Frage dazu glaube ich bisher nicht beantwortet. Ich bin Tierärztin und wurde in meiner Schwangerschaft trotz prinzipieller Arbeitsbereitschaft ins BV geschickt. Nun hat man als Tierarzt ja eine Fortbildungspflicht. Während der Elternzeit ruht diese. Aber wie is ...

Sehr geehrte Frau Bader,   ich bekomme ein Berufsverbot Pflichtbedingt durch meinen Betrieb da ich schwanger bin und keinerlei Tätigkeit für Schwangere in meinem Vollzeit Betrieb geeignet ist. Jetzt möchte ich wissen gilt, das Berufsverbot dann auch gleichzeitig für meinen Minijob im sozialen Bereich?    Danke schon einmal im Voraus, für Ih ...

Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier im Forum für uns da sind.  Es ist nicht selbstverständlich solche Fragen wann und wie man möchte beantwortet zu bekommen. Jetzt zu meinem Anliegen: Ich habe zum 2. Mal ein Berufsverbot in Folge erhalten. ungefähr so: schwanger-> Berufsverbot->Elternzeit Die Elternzeit von meinem erst ...

Hallo Ihr Lieben,  ich weiß, hier sind schon Millionen ähnliche Fragen aber genau meinen Fall habe ich noch nicht entdeckt. ich bin in einem Klinikum angestellt und das unbefristet. Ich bin jetzt im zweiten Jahr meiner Elternzeit. Die endet ungefähr in der Mitte des Jahres. Ich erhalte aber nur bis zwei Monate vor Ende der Elternzeit mein El ...