Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung Entgelt Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Berechnung Entgelt Beschäftigungsverbot

Andalova

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Guten Morgen, Ich hatte Ihnen vor einigen Tagen schon mal geschrieben da ich gerne wissen möchte wie sich mein Engelt im Beschäftigungsverbot berechnet... Sie hatten geantwortet dass nach dem Verdienst der letzten 12 Wochen vor der SS geschaut wird. Allerdings würde ich gerne wissen ob nach dem Netto oder Brutto geschaut wird? Brutto verdiene ich nämlich eigentlich knapp 2900€, netto hatte ich durch Zuschläge vom Nachtdienst allerdings immer mindestens 2000€. Welches Gehalt wird berücksichtigt und werden die Zuschläge vom Nachtdienst und Wochenende/ Feiertage auch berücksichtigt? Vielen Dank für Ihre Antwort! :)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Maßgebend für die Höhe des Mutterschaftsgeldes ist das durchschnittliche Nettoentgelt. Der Bundesfinanzhof hat durch einen Beschluss vom 27.05.2009 noch einmal bestätigt, dass Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nur lohnsteuerfrei nach §3b EStG sind, wenn sie für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gewährt werden. Sind im Mutterschutzlohn solche Zuschläge enthalten, sind diese grundsätzlich steuerpflichtig. Liebe Grüße NB


Behnke

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Maßgeblich ist das Nettoeinkommen des relevanten Zeitraumes. Dieses wird nach pauschalierten Abzügen durch die Elterngeldstelle anhand des Bruttoeinkommens berechnet. Die steuerfreien Zuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeit wurden im Mutterschutzlohn des BV bereits berücksichtigt und versteuert. Es gibt spezielle Elterngeldrechner. Als grobe Orientierung gehen Sie einfach von 65% Ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens aus.


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