Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot - Zuschläge

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot - Zuschläge

Zernovozka

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Hallo, ich arbeite als Krankenschwester, derzeit nur Nachtdienst. Bin allerdings nicht als reine Nachtwache eingestellt und könnte auch in anderen Diensten arbeiten. Dadurch fallen natürlich steuerfreie Nacht-/Sonntags- und Feiertagszuschläge an, welche nach Stunden berechnet werden. Sie werden wirklich nur für tatsächlich geleistete Stunden bezahlt. Bei Krankheit oder Urlaub fallen diese Zuschläge komplett weg. Wie wäre das im Beschäftigungsverbot und Mutterschutz? Bei uns kommt man mit Bekanntgabe der Schwangerschaft sofort ins Beschäftigungsverbot, da ich alleine mit intensivpflichtigen Kindern arbeite. Ist dort die Grundlage zur Berechnung dann das Gehalt der letzten drei Monate mit Zuschlägen oder nur das Grundgehalt? Im Tarifvertrag habe ich darüber nichts finden können.   Vielen Dank im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo,  Grundlage ist der Lohn der letzten 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft. Dazu zählen dann auch die Zuschläge. Während des Beschäftigungsverbotes müssen diese jedoch versteuert werden. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Hallo und Glückwunsch.  Die drei Monate vor Schwangerschaft mit Zuschlägen. Diese jedoch im BV versteuert. 


Zernovozka

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Danke :-) Auch, wenn die Zuschläge während der normalen Arbeit bei Krankheit und Urlaub komplett wegfallen? Ich kannte es früher eben auch so, dass die Zuschläge bei Krankheit auch gezahlt werden, allerdings versteuert. Und hier fallen sie wirklich komplett weg, deshalb bin ich mir so unsicher beim BV. Man findet genau zu diesem Fall auch nicht viel. 


Sternenschnuppe

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Dein Arbeitgeber scheint generell nicht legal zu handeln.    https://www.anwalt.de/rechtstipps/sonn-und-feiertagszuschlaege-auch-bei-krankheit_168122.html   Du solltest Dir einen Anwalt nehmen, da ist ja von Vorsatz auszugehen.  Arbeitsrecht haben wir in der Rechtschutzversicherung drin, vielleicht habt ihr sowas auch.   


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