Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung der min.& max. Monatsarbeitsstunden während Partnerschaftsbonusmonate

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Berechnung der min.& max. Monatsarbeitsstunden während Partnerschaftsbonusmonate

Krone

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Hallo Frau Bader, im Internet und auch hier fand ich zwar Antworten, doch leider nur unterschiedliche Aussagen bzw. Berechnungen. Was ist nun korrekt? Ich fand jetzt mehrere Rechenbeispiele und Zahlen. Welche wird nun angewendet?. Es muss doch irgendwo klar geregelt sein, wie viel man arbeiten darf. Die Angabe min 25 und max. 30h in der Woche (jetzt 24 und 32) sind doch viel zu allgemein. Da spielen doch Faktoren wie wirkliche Arbeitstage, wann startet der Lebensmonat(kann ja mitten in der Woche sein),was im Arbeitsvertrag steht usw. eine Rolle. Beispiel 4 Tage Woche: ergibt bei einer 25 Stundenwoche 6h und 15 min Arbeitszeit pro Tag. Bei einem Lebensmonat von 31 Tagen sagt eine gefundene Tabelle einer Beratung min 115 h. Die andere Aussage ist bei 19 wirklichen Arbeitstagen in einer 4 Tage Woche(x 6,25h)= min 119 h. Und die hier genannte Richtlinie bei 31 Tagen sind min 110h. Dann gibt es noch die Errechnung mit dem 4.35 Wochenschnitt... Es wäre echt gut hier Klarheit zu schaffen. Das Risiko das Elterngeld zurück zahlen zu müssen ist hoch, wenn eine solche Unklarheit besteht! Viele Grüße


Dojii

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Die Richtlinien zum Elterngeldgesetz geben hier Klarheit: (Zahlen für Kinder ab 01.09.2021, also 24-32 Wochenstunden) Minimale Arbeitszeit während der PB-Monate: Bei 28 Tagen im Lebensmonat beträgt die für den Partnerschaftsbonus mindestens erforderliche Arbeitszeit 96 Stunden, bei 29 Tagen 99 Stunden, bei 30 Tagen 102 Stunden und bei 31 Tagen 106 Stunden. Maximale Arbeitszeit während der PB-Monate: Bei 28 Tagen im Lebensmonat beträgt die maximal zulässige Arbeitszeit 128 Stunden, bei 29 Tagen 133 Stunden, bei 30 Tagen 138 Stunden und bei 31 Tagen 142 Stunden. Wie viele Stunden du pro Tag oder an wie vielen Tagen pro Woche du tatsächlich arbeitest ist egal. Wichtig ist nur, dass die Gesamtstunden pro Lebensmonat nicht unter- oder überschritten werden. Sehr Wichtig: Über- und Unterstunden müssen daher im selben Lebensmonat (NICHT Kalendermonat) ausgeglichen werden, in dem sie angefallen sind. Ein Ausgleich in einem anderen Lebensmonat ist nicht möglich und führt zum Verlust der PB-Monate.


Krone

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Vielen Dank für die schnelle Antwort. Woher stammen die Richtlinien, bzw. wo sind diese zu finden ? Wie sind die Richtlinien bzw. Min/Max Monatsstunden bei Geburten vor Sep 21? Also Stundenkorridor 25-30 h pro Woche? Grüße


Dojii

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Die (aktuellen) Richtlinien findest du immer beim Bundesministerium: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/156526/315a038f694ba3d77-c569a3ae-2d80b66/richtlinien-zum-beeg-data.pdf Für Kinder vor dem 01.09.2021 (25-30h) waren die Zahlen folgende: Minimum: Bei 28 Tagen im Lebensmonat beträgt die für den Partnerschaftsbonus mindestens erforderliche Arbeitszeit 100 Stunden, bei 29 Tagen 103 Stunden, bei 30 Tagen 107 Stunden und bei 31 Tagen 110 Stunden. Maximum: Bei 28 Tagen im Lebensmonat beträgt die maximal zulässige Arbeitszeit 120 Stunden, bei 29 Tagen 125 Stunden, bei 30 Tagen 129 Stunden und bei 31 Tagen 133 Stunden.


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