Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bekomme ich Mutterschaftsgeld für den Nebenjob?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Bekomme ich Mutterschaftsgeld für den Nebenjob?

Scarlett-Rose

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einen Vollzeitjob und einen Minijob (450 €) Seit 25.7.15 bin ich im Mutterschutz. Die Krankenkasse hat ihren Anteil bereits gezahlt und der Hauptarbeitgeber ebenfalls. Von meinem Nebenjob habe ich heute allerdings eine Lohnabrechnung mit 0 € erhalten. Muss der Minijob den Lohn nicht weiterzahlen bis 8 Wochen nach der Geburt? Ich dachte es dürfen keine Benachteiligungen entstehen. Mir fehlen jetzt aber 450 € pro Monat.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, habe jetzt mal im Kommentar nachgelesen. Irgenwie haben alle Recht. Für Minijobber oder kurzfristig Beschäftigte gelten die oben genannten Regelungen entsprechend. Allerdings haben Frauen in Aushilfstätigkeiten bzw. Minijobs nur Anspruch auf Mutterschaftsgeld im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn sie dort pflicht- bzw. freiwillig versichert sind. Geringfügig beschäftigte Frauen, die nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind (PKV oder GKV-Familienversicherung), erhalten auf Antrag Mutterschaftsgeld durch das Bundesversicherungsamt. Wichtig: Auch diese Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld (§ 14 MuSchG). Aber es ergibt sich doch folgende Rechnung: 450/30= 15 € Tageslohn - 13 € Versicherungsanteil. Bleibt 2 x 30 €. Es gibt also nur bis zu 60 €, wenn man über 390 € verdient. Liebe Grüße NB


ALF0709

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210 € vom Bundesversicherungsamt. Dat war es. Du hast ja auch nicht in die KK eingezahlt beim Minijob, also auch kein Mutterschaftsgeld.


Scarlett-Rose

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Meine Frage war, ob der AG vom Minijob während des Mutterschutzes die 450 € weiter zahlen muss.


Nelie1113

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Hallo, ich muss mich hier nun mal kurz zu Wort melden, ich bin ansonsten stille Mitleserin, finde dieses Forum sehr hilfreich und konnte schon sehr viel hier mitnehmen und davon profitieren. Allerdings stimmt die Aussage hier leider immer nicht, was den Nebenjob und das Mutterschaftsgeld betrifft. Ich habe auch zwei Arbeitsstellen, einmal Vollzeit und einmal auf 450 Euro Basis. Ich habe drei Kinder, die 2011, 2013 und 2015 zur Welt kamen. Bei allen drei Kindern musste auch im Nebenjob das Mutterschaftsgeld bezahlt werden. (Bei Kind 2 und 3 habe ich die Elternzeit des vorherigen Kindes jeweils zugunsten des neuen Mutterschutzes beendet.) Ich hatte mich beim ersten Kind bei meiner Krankenkasse erkundigt (Techniker Krankenkasse) und diese hatte mir mitgeteilt, dass dies eine etwas kompliziertere Berechnung ist, um die sich allerdings beide Arbeitgeber kümmern müssen. Die € 13 pro Tag, die die Krankenkasse bezahlt werden hier nämlich prozentual auf beide Arbeitgeber aufgeteilt und entsprechend müssen diese dann aufstocken auf das vorherige Netto Gehalt. Wie gesagt, ich habe bei allen drei Kindern so das Mutterschaftsgeld von beiden Arbeitgebern erhalten. Im Übrigen steht einem die Einmalzahlung von € 210 nur dann zu, wenn man nur den Minijob hat, dann gibt es jedoch auch kein Mutterschaftsgeld. Ich lebe übrigens in Bayern, falls dies noch eine Rolle spielt. Viele Grüße


Scarlett-Rose

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Vielen lieben Dank Nelie. Dann werde ich bei meiner KK nochmal anrufen. Die hatten mir vorab nämlich nur gesagt, dass ich den Nebenjob nicht angeben müsste, es sei nur der Hauptarbeitgeber relevant. Darum bin ich davon ausgegangen dass der Minijob ohne Zuschuss von der KK weiter zahlen muss.


ALF0709

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braucht er auch nicht. Da es nur ein Minijob ist. Du kannst im Mutterschutz den Minijob bis zur Geburt ja weiter ausüben, dann bekommst du die 450 € auch.


ALF0709

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Was hat der Haupt-AG mit dem Minijob zu tun? Warum soll er mehr bezahlen, nur weil die Angestellte einen Minijob hat? Für den Minijob zahlt man keine KK-Beiträge und damit gibt es dafür auch kein MG von der KK. Das sollte jedem doch eigentlich einleuchten? Wer nichts einzahlt, bekommt auch nichts. Sie bekommt die 13 € für den Hauptjob von der KK und für den Minijob nix.


Nelie1113

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Entschuldige mal, wie kommst Du dazu mich so anzugreifen? Überleg Dir mal was Du von Dir gibst. Ich habe das Geld bei allen drei Kindern bekommen, das kann ich problemlos jedem beweisen. Ich weiß nicht, warum Du hier alles besser wissen willst und Du so aggressiv bist.


Nelie1113

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Und nochmal, woher nimmst Du Deine Weisheiten? Ich habs schriftlich, Du auch? Echt unverschämt und vor allem verunsicherst Du die Fragestellerin wieder. Deine Infos sind im Übrigen falsch, wie ich schon schrieb, denn bei einem Haupt- und Nebenjob gibt es die 210 € nämlich nicht


Nelie1113

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Hier nochmal ein interessanter link für Dich: http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Service/fragen-und-antworten,did=162970.html


ALF0709

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Da wirst du sehr viele Antworten von Frau Bader finden: Bei 450 €-Jobs gibt es kein Mutterschaftsgeld. Weder vom AG, noch von der KK. P.S. Ich bin vom Fach und muss es wissen. Du verunsicherst die Fragestellerin, weil die am Montag zu ihrer KK geht und sagt: Die hat aber im Forum gesagt mir steht das zu. Warum sagen sie mir jetzt was anderes?


ALF0709

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falls du es vergessen hast, du hast mich gerade beleidigt (ich wäre unverschämt). Lies es nach, benutz die Suchfunktion. Es gibt übrigens auch unfähige SB bei der KK die so einen Blödsinn verzapfen und die AG glauben es.


Nelie1113

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Ich weiß was Frau Bader antwortet, ich wollte dazu auch schon öfter schreiben, dass es bei mir anders war, diesmal hab ich es getan. Du bist im übrigen nicht vom Fach, Du arbeitest für jemanden, der vom Fach ist (vergiss nicht, ich lese schon länger mit und nicht nur in diesem Forum). Und genau das hoffe ich übrigens, dass die Fragestellerin am Montag ihre Krankenkasse fragt, und somit eine ganze Menge mehr Geld im Mutterschutz bekommt, das ihr auch zusteht. Im Übrigen, was wäre schlimm an dieser Frage? Hier der Text zu meinem geposteten link, den Du scheinbar nicht lesen wolltest (herausgegeben vom Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend): Mi 26.11.2008 Ist der Arbeitgeber einer geringfügig Beschäftigten zur Zahlung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld verpflichtet, wenn die Arbeitnehmerin bereits einen Arbeitgeberzuschuss aus ihrem Hauptarbeitsverhältnis erhält? Übt die Frau neben einer hauptberuflichen noch eine Nebentätigkeit aus, so sind auch die Bezüge der Nebentätigkeit für die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zu berücksichtigen. Die Höhe des Zuschusses wird durch das zustehende Nettoarbeitsentgelt und die anteilige Anrechnung des laufenden Mutterschaftsgeldes der gesetzlichen Krankenkasse bestimmt. Auf die Versicherungspflicht der Beschäftigten kommt es nicht an. Deshalb ist auch bei einer geringfügigen Beschäftigung eine Zusammenrechnung der Arbeitsentgelte vorzunehmen und der anteilige Arbeitgeberzuschuss an die Arbeitnehmerin zu zahlen. Die Arbeitgeber stimmen sich ab, gegebenenfalls kann die gesetzliche Krankenkasse der Mitarbeiterin die Berechnung vornehmen. Der Arbeitgeber kann sich die Aufwendungen im Schwangerschaftsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung der Arbeitnehmerin im Rahmen des Umlageverfahrens (U2-Verfahren) auf Antrag erstatten lassen. Weitere Informationen und Links:


ALF0709

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bevor du so einen Blödsinn schreibst. Also du willst mir erzählen, dass folgendes Szenario möglich ist? 1350 € netto bei AG A (der Einfachheit halber habe ich den Betrag gewählt) 450 € netto bei AG B In vollen Monaten 390 € Mutterschaftsgeld die bei AG A berücksichtigt werden müssen, weil Job B nicht sozialversicherungspflichtig ist und damit die KK nur bei Job A zahlt. Das heißt MuSchaftsgeldanspruch besteht wie folgt: 960 € AG A 450 € AG B Zusammen 1410 € Davon müssen jetzt AG A 940 € und AG B 150 € zahlen? Zur Erklärung Gehalt A ist dreimal soviel wie Gehalt B. Daher müsste AG A 2/3 und AG B 1/3 des MuSchuGehaltes zahlen? Richtig?


pustilein

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Hat man nur einen 450euro Job dann bekommt man nur einmalig 210 Euro... hat man beides bekommt man mutterschutzgeld. Die 13 Euro werden aber auf beide anteilig gerechnet und der AG des 450 Jobs zählt weniger... bekommt es aber ebenso per Umlage erstattet. http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/20_arbeitsrecht/Entgeltfortzahlung.html?nn=356724 http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/12_arbeitgeberversicherung/node.html http://www.kbs.de/DE/20_firmenkunden/04_arbeitgeberversicherung/zum_thema/inhalt_thema_2/09_aufwendungen_zuschuss_mutterschaftsgeld.html?nn=506884 Lg pusteblume ... die es ebenfalls für beide Jobs erhalten hat ;)


ALF0709

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Die 13 €/Tag zahlt doch die KK des Hauptjobs. Warum sollen die auf beide Jobs verteilt werden?


pustilein

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Wie genau diese Beteiligungen verteilt waren weiß ich nicht mehr bzw. Ob die Zuschüsse der Krankenkasse sowohl Aok wie Knappschaft waren, letzteres wäre im letzten link nachzulesen.. = bei 450 Euro Beteiligung der Knappschaft von 2 Euro je tag. Definitiv bekam ich von beiden AG... und wie in dennlinks ersichtlich wird es dort auch bestätigt. Die genauen gesetzlichen Grundlagen dazu kann ich dir als Krankenschwester nicht erläutern, nur ebenfalls bestätigen, dass es einen unterschied gibt ob man nur 450 Job hat oder beide. :) Lg desi


Nelie1113

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Du bist, wie Du selbst schreibst in einer Anwaltskanzlei tätig und keine Anwältin. Aber dies ist vollkommen uninteressant, es geht um Totschlagargumente die Du benutzt: "Ich bin vom Fach ich muss es wissen" Ich bin übrigens auch "vom Fach", von einem ganz anderen zwar, als hier gefragt ist, aber gut. Ich würde es mir jedoch nie anmaßen zu behaupten, dass ich alles über meinen Beruf weiß und anderen Leuten damit indirekt unterstellen, dass sie lügen, weil sie vielleicht etwas wissen, von dem ich noch nichts gehört habe und als Blödsinn betiteln. Ich will Dir auch nicht erzählen, dass das von Dir beschriebene Szenario möglich ist, ich sage Dir ich habe das Mutterschaftsgeld von beiden Arbeitgebern bei allen drei Kindern erhalten. Auch hier kann also Deine Behauptung, unfähiger SB bei KK nicht zutreffen, das müsste dann ja jedes Mal ein unfähiger SB gewesen sein und meine Arbeitgeber auch nicht die Hellsten, die spätestens nach dem ersten Kind gemerkt haben müssten, dass die KK nichts über die Umlage erstattet, oder wie stellst Du Dir das vor? Es sind übrigens zwei große Firmen, die deutschlandweit vertreten sind. Nun noch zu Deiner Berechnung, stimmen kann das Ganze hier so nicht, da wenn AG A 940 € und AG B 150 € zahlen insgesamt nur 1090 € statt 1410 € in Summe herauskommen. Zu der genauen Berechnung kann ich Dir nichts sagen, dies haben die Arbeitgeber unter sich regeln müssen. Ich habe die Beträge, die ich erhalten habe auch nur grob überschlagen, ob sie stimmen, denn ich arbeite im Schichtdienst mit entsprechenden unterschiedlichen Zuschlägen und mir wäre dies zu kompliziert gewesen. Wenn Du meine Meinung zur Berechnung hören willst, die lautet so, jedoch ohne Gewähr: Gehalt: AG A: 1350 € AG B: 450 € zusammen: 1800 € 1800 €- 390 € MG = 1410 € hier stimmt unsere Rechnung. 1410 € : 4 = 352,50 (ich würde hier nicht dritteln sondern vierteln, da 1800 € : 450 € = 4 ergibt). Deine Aussage, dass die 390 €nur auf AG A berechnet werden dürfen stimmt lt. KK nicht und auch nicht nach den diversen links, die Du bereits kennst. Somit müsste AG A 1057,50 € und AG B 352,50 € insgesamt wieder 1410 € zahlen. Dies jedoch ohne Gewähr, ich weiß nicht, wie genau berechnet wird. Dies war nun ein sehr langer Text, ich wollte Dir einfach nochmal auf Deine Frage antworten. Wie gesagt, ich wollte hier auch einfach nur helfen, damit andere auch das bekommen, was ihnen zusteht. Ich halte sehr viel von diesem Forum und Frau Baders Engagement und hoffe, hier einen Tipp gegeben zu haben, denn wie gesagt, man kann unmöglich alles wissen. Grüße Nelie


ALF0709

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Den KK-Zuschuss für Job kann es gar nicht geben, da dieser nicht sozialversicherunspflichtig ist. Damit erstattet die Knappschaft auch kein Mutterschaftsgeld. Bei einem Minijob bekommt man im Übrigen aus dem gleichen Grunde auch kein Krankengeld. Übrigens: Hast du höchstrichterliche Entscheidungen (Bundessozialgericht)??? Denn nur die zählen. Irgendwelche Halbweisheiten, damit kommst du nirgends weiter. Und ja, wie ich gerade selbst feststellen musste, wissen auch große Betriebe in Deutschland nicht alles und verbocken manchmal ganz schön Mist. Also kann es hier durchaus sein, dass ein AG aus Unwissenheit mehr gezahlt hat, als er muss. Und du solltest dich vielleicht doch mal über meinen Beruf erkundigen, denn dann wüsstest du, dass ich nicht nur irgendeine unwissende Tippse bin. Im Handwerk würde man das Meister bezeichnen.


Nelie1113

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Ich habe nie behauptet, dass Du eine unwissende Tippse bist, ich habe behauptet, dass Du keine Anwältin bist und das ist wohl richtig, oder? Aber ich weiß noch was, was Du bist, scheinbar vollkommen beratungsresistent. Hier nochmal der kurze Absatz dazu, was die Krankenkasse zahlt (nicht die Knappschaft, was und ob diese etwas dazu gibt weiß ich nicht. "Die Höhe des Zuschusses wird durch das zustehende Nettoarbeitsentgelt und die anteilige Anrechnung des laufenden Mutterschaftsgeldes der gesetzlichen Krankenkasse bestimmt. Auf die Versicherungspflicht der Beschäftigten kommt es nicht an. Deshalb ist auch bei einer geringfügigen Beschäftigung eine Zusammenrechnung der Arbeitsentgelte vorzunehmen und der anteilige Arbeitgeberzuschuss an die Arbeitnehmerin zu zahlen. Die Arbeitgeber stimmen sich ab, gegebenenfalls kann die gesetzliche Krankenkasse der Mitarbeiterin die Berechnung vornehmen." Ich habe keine höchstrichterlichen Entscheidungen, habe auch noch nie danach gesucht, bezweifle dass das hier nötig ist und gebe die Frage zurück: Hast Du höchstrichterliche Entscheidungen des Bundessozialgerichtes, die belegen, dass dem nicht so ist? Du ignorierst sämtliche links, die man Dir postet, Du ignorierst die Aussage eine weitere Userin (pustilein), die Dir schreibt, dass es bei ihr auch so war, Du unterstellst somit vier SB der KK keine Ahnung zu haben, ebenfalls vier Arbeitgebern und zum Schluss noch der KK selbst, da diese jedem Arbeitgeber das Geld aus der Umlage zurückerstattet hat. Auf Deine fehlerhafte Rechnung gehst Du gar nicht ein. Und Krankengeld ist nicht Mutterschaftsgeld, das sind zwei Paar Stiefel. Merkst Du was? Alle liegen falsch, nur Du hast recht? Ich hoffe, dass sich die Fragestellerin auch noch mal meldet und hoffentlich zu ihren Gunsten an einen SB geraten ist, der sich auskennt, gell?


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