Mitglied inaktiv
Hallo ich habe eine frage die mich sehr beschäftigt. ich habe ein uneheliches kind. mein partner möchte mich nicht heiraten. wir wohnen alle drei zusammen und sind auch zusammen gemeldet. Ich habe alleiniges sorgerecht wenn ich sterben würde, wegen unfall/Krankheit. Wem steht mein Kind zu. Kann mein Partner, den Großeltern verbieten mein kind regelmäsig zu sehen? Kann ich in irgendeiner Form durch einen Notar festhalen,dass meine Eltern (Grosseltern des Kindes) unser Kind regelmäsig sehen und in allen finanziellen/erzieherischen Angelegenheiten mit einverstanden sein müssen. Bitte um antwort. Danke
Hallo, Sie können ein Vorsorgetestament machen. Dies ist beim Notar möglich. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Patenschaft hat aber nichts damit zu tun. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht (zB die beiden kennen sich gar nicht). Rechtlich kann man schwerlich regeln, dass das Kind die Grosseltern sieht - das muss über die moralische Schiene laufen Ansonsten kann man jemand anderen bestimmen, dem muss das Gericht folgen, es sei denn, es gibt einen Grund zur Ablehnung. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte. Vermögensverwalter kann dieselbe oder eine andere Person sein – auch das kann man in dem handschriftlichen Testament festlegen. Rechtlich sind ein notar. Testament u ein eigenes gleichgestellt. Ich kann es Ihnen auch entgeltlich vorformulieren. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo du kannst eine Vorsorgevollmacht erstellen, die Du so beim JA hinterlegen könntest, aber auch notariell beglaubigen lassen kannst, aber nicht musst. Wenn nichts gravierendes dagegen spricht, dann halten sie sich dann auch dran. Heisst bei Euch nichtehelich, dass er der leibliche Vater ist oder nicht ? Wenn ja, dann hat er ja eh das Sorgerecht automatisch und das Kind verbleibt bei ihm, sowie auch alle Rechte. Allerdings haben auch Großeltern Rechte, die man, wenn auch schwer vor Gericht geltend machen lassen kann. Wenn das Kind eine gute Beziehung zu ihnen hat und eine feste Bindung da ist, dann ist es einfacher für sie ein Besuchsrecht durchzubekommen. Insgesamt stimmt mich Deine Frage sehr nachdenklich, denn da spricht viel Mißtrauen heraus. Ich wünsche Dir, dass dieser Fall nie vorkommen wird und Du das mit Deinem Partner im Vorfeld klären kannst.
Mitglied inaktiv
Hallo Mir stellt sich zuerst die Frage, was du möchtest? Wo soll das Kind leben,wenn du mal nicht mehr bist. Wenn ich eine Antwort lese,gebe ich dir gern eine konkrete Antwort. Das ist nicht böse gemeint.... LG Nicole
Mitglied inaktiv
Der Vater hat nach deinem Tod nicht automatisch das Sorgerecht, aber zu 99% wird er es bekommen, zumal Ihr ja auch zusammen wohnt. Weshalb sprichst Du ihm ab, daß er sich gut um sein (!) Kind kümmert? Warum sollen da die Großeltern mitreden müssen/sollen? Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Aber wenn sie nun geteiltes Sorgerecht haben, dann bleibt das Kind doch automatisch bei ihm und er hat das alleinige Sorgerecht, oder liege ich da falsch ?
Mitglied inaktiv
Leider leigst du in diesem Punkt falsch. Als meine Schwester vor 5 Jahren starb, hatte nicht der Vater das Sorgerecht bekommen. Meine Mutter hätte es bekommen und hat es an ihn abgetreten. Aus Dankbarkeit,wurde sie in den Hintern getreten und muss heute um ihr eigenes Enkelkind kämpfen. Ich frage mich nur, wie solche Fragen in einer intakten Beziehung aufkommen. Ich war nicht mit dem Vater meiner Kinder verheiratet,aber er hatte das Sorgerecht und alle Kinder trugen seinen Namen. Haben alles vor der Geburt der Kinder über das JA geregelt.Denn aus solchen Schicksälen,wie mit meiner Schwester wird man schlau. LG Nicole
Mitglied inaktiv
Hallo Aber auch, wenn sie zuvor beide das Sorgerecht zusammen hatten ? Ich dachte dann geht die andere Hälfte automatisch auf den Vater. Bei einem Witwer prüft doch auch keiner, ob die Kinder nun bei ihm bleiben dürfen, oder ? Bei meinem Mann wäre es wohl auch so, dass sein Großer bei den Großeltern landen würde, weil er kein Sorgerecht hat :-( Finde es allerdings auch sehr , wie soll ich sagen, alarmierend, wenn ich in einer Partnerschaft ein Kind bekomme, dem Mann aber nicht das Sorgerecht mitgeben will.
Mitglied inaktiv
Wenn beide das Sorgerecht haben, geht es selbstverständlich auf den anderen.Aber sie hat ja das alleinige Sorgerecht. Ich muss aber sagen, wir hätten nichts vor der Geburt gemacht,wenn meine Schwester nicht verstorben wäre.WARUM?Weil wir es nicht wussten. Die Schwiegereltern bekommen es nicht zwangsläufig.Hat dein Mann Kontakt zu seinem Kind? Wenn ja, kann er das Sorgerecht einklagen.Und wenn die Großeltern drüber nachdenken, bedarf dieser Schritt keiner Diskussion.Wie die Geschichte letztendlich ausgeht,liegt in der Hand der Verantwortlichen,denke ich.
Mitglied inaktiv
Oh, dass sie alleiniges Sorgerecht hat, habe ich völlig überlesen, ups. Ne, vieles in der Richtung weiss man einfach nicht, woher auch ? Ich habe hier auch erst von so einer Vorsorgevollmacht erfahren und nun festgelegt, dass ich möchte dass beide Kinder bei meinem Mann bleiben. Das Kleine eh, da ist er der Vater, aber auch der Große, der ihn Papa nennt und sein leiblicher sich nie gekümmert hat. Denn da hat er ja nun keinerlei Rechte bei ihm. Asoption kommt vorerst nicht in Frage, da wir zu kurz verheiratet sind, und ich dem leiblichen Vater noch die Chance geben will sich zu seinem Sohn zu bekennen. Mein Mann kämpft seit drei Jahren um das Umgangsrecht für seinen Sohn, mit kleinen Erfolgen zur Zeit :-) Mühsam, wenn die Mutter sich querstellt ....... Sollte ihr was passieren, dann gehen wir sofort ! vor Gericht, aktuell sind wir dankbar um den hart erkämpften Umgangsbeschluss.
Mitglied inaktiv
Meine Mutter musste auch um Umgang mit der Kleinen kämpfen.Er als Vater hat sich so quer gestellt.Selbst die "neue" Mutter, die keinerlei Rechte an der Kleinen hat, mischt sich in alles ein.Die Kleine muss ihren Opa mit Herr ansprechen (ist der neue Mann meiner Mutter) weil es ja nicht der "richtige" Opa ist.Auf die Wünsche der Kleinen wird nicht eingegangen.Weder von den Eltern, noch vom Gericht.Nun darf meine Mutter sie einmal im Monat für 5 Stunden sehen.Das ist der Dank, dass meine Mutter das Sorgerecht abgegeben hat.Sorry,klingt sicher böse,ist aber so. Wenn meine Mutter gehnadelt hätte, wie es das Gestz vorsieht, müßte er als Vater kämpfen.
Mitglied inaktiv
hallo danke für die antworten.ich vertraue meinem partner im moment schon. aber vor kurzem ist eine tragodie im bekanntenkreis passiert. ich hätte es dem partner nie zugetraut aber derhat noch einem plötzlichem tod der freundin sofort jemand neues. er will wegziehen. die kleine tchter ist gerade mal ein jahr alt. sie ist die einzige enkeltochter und die grosseltern sollen sie nicht mehr sehen . ich finde das einfach schlimm. da ich vorkurzem erst mama geworden bin nimmt mich die situation sehr mit
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich weiss gar nicht ob ich in Ihrem Forum richtig bin, aber ich versuch es mal. Wo bzw. wie müssen wir als Eltern den "Wunsch" hinterlegen, wo unser Kind aufwachsen soll, wenn uns beiden was passiert. Es wären in diesem Fall nicht die Paten, sondern ein anderes Ehepaar (auch Verwandtschaft;allerdings schon älter, an ...
Mein Sohn ist vier und wir leben bei meinem neuen Freund. Der Vater des Kleinen meldet sich sehr unregelmäßig, falls was ist kann man ihn auch sehr schlecht erreichen. Deshalb frage ich mich, muss der Kleine, der seit 2 Jahren meinen neuen Freund auch mit Papa anspricht, wenn ich sterbe zu seinem leiblichen Vater? Außerdem würde ich gerne das allei ...
Hallo Frau Bader, meine Schwester hat sich von Ihrem Ehemann getrennt. Sie haben ein gemeinsames Kind. Ihr Mann war gewalttätig und ist drogenabhängig. Meine Schwester hat eine Anwältin. Aber trotdem beschäftigt sie ein paar Sachen. Sie möchte das alleinige Sorgerecht aber die Anwältin mein hier das würde sie nicht bekommen da der Dr ...
Hallo Frau Bader, Mein Mann und ich überlegen, was mit unseren Kindern passieren würde, falls uns etwas zustößt. Ich weiß, dass man da etwas aufsetzen kann, um das zu regeln, habe aber noch ein paar Fragen dazu. 1. Welche Personen kommen infrage, um nach unserem Tod Vormund der Kinder zu werden? Was sind ausschlusskriterien? Wir würden gerne ...
Sehr geehrte Frau Bader, das Kind meiner Schwägerin verstarb Mitte Oktober innerhalb der noch bis Anfang November dauernden Mutterschutzfrist. Sie wird vermutlich auch bis über das Ende der Mutterschutzfrist hinaus zunächst arbeitsunfähig sein. Besteht nach Ende der Mutterschutzfrist der gewöhnliche Anspruch auf sechswöchige Lohnfortzahlung d ...
Hallo mein ag ist sehr krank und wird sich davon auch nicht mehr erholen meine Frage ist nun welches Geld steht mit nach meiner Elternzeit zu? ALG oder ALG 2? Ich habe vorher Vollzeit gearbeitet und bin in diesem Betrieb auch schon 17 Jahre
Liebe Frau Bader, ich befinde mich in der 28. Schwangerschaftswoche. Mein Verlobter und ich wollten am 23.03.18 heiraten. Leider verstarb er plötzlich an den Folgen einer Operation am 12.03.18. Da wir heiraten wollten, haben wir die Vaterschaft nicht anerkennen lassen. Wir haben bereits eine gemeinsame Tochter von 15 Monaten, die auch seinen Nac ...
Ich hätte eine Frage : Ich habe zwei Kinder,eines ist vin meinem ehemaligen Freund ubd eines vin meinem derzeitigen Partner in beiden Fällen haben wir geteiltes sorgerecht. Mein großer Sohn empfindet meinen Partner als Papa,aber auch seinen Papa als Papa. Seinen leiblichen Vater sieht er an zwei Wochenenden im Monat. Bei uns wächst er auf seit er ...
Wie ist es wenn das eigene Kind während der Elternzeit stirbt. Ich weiß, dass 3 Wochen nach Todestag die Elternzeit anhält, aber was ist dann? Greift mein alter vertrag? Ich kann nicht arbeiten gehen. Wenn ich krank bin, wer zahlt das? Die ersten 6 Wochen der AG und dann die Krankenkasse? Oder gleich die Krankenkasse? Wo kann ich mir Rat holen ...
Hallo liebe Frau Bader, ich bin im Mai Mutter eines Sternenkindes geworden. Unsere Tochter kam am 22.05.2022 (in der 22 SSW, wegen einer Infektion, die ich hatte) lebend auf die Welt (sie wog 314 Gramm). Sie lebte noch eine Stunde und verstarb noch am selben Tag. . Wir erhielten im Krankenhaus eine entsprechende Bescheinigung, mit der eine med. ...