Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Befristeter Arbeitsvertrag, Teilarbeitslosengeld, Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Befristeter Arbeitsvertrag, Teilarbeitslosengeld, Beschäftigungsverbot

C. F.

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, Meine Situation ist recht kompliziert und unübersichtlich, so dass alle Beteiligten bis jetzt keine verlässliche Antwort geben konnten. Meine Situation: Ich bin in der 13. SSW (ET 23.09.19) und habe zwei sozial Versicherungspflichtige Jobs. Nr 1 ist unbefristet und umfasst 16 Std. Nr 2 ist bis zum 23.07.19 befristet und umfasst 20 Std. Mein Mutterschutz würde am 12.08.19 anfangen, so dass zwischen dem Ende des Arbeitsvertrages Nr. 2 und dem MS 20 Tage liegen. Generell würde ich für diese Zeit Teilarbeitslosengeld erhalten. Bei Eintritt des MS würde dieses dann nicht weiter gezahlt. Die Frage hierzu wäre : bezahlt die Krankenkasse dann weiterhin nur die 13€ pro Tag zum Mutterschutz Geld dazu (plus das, was von Arbeitsverhältnis Nr. 1 dazu gesteuert wird) oder wird durch die Tatsache, dass ich vorher Teilarbeitslosengeld erhalten habe, noch weiteres Geld von der Krankenkasse bezahlt (hierzu gibt es widersprüchliche Aussagen der Kk von ja, es gibt zusätzliches Geld in Höhe des Krankengeldes bis einfach "nein".) Die andere Frage ist : Ich arbeite in einem Beruf, in dem es grundsätzlich so ist, dass ich ein Beschäftigungsverbot von Seiten des Betriebsarztes (von Arbeitgeber Nr. 2) erhalten würde. Ist es jedoch so, dass dieses BV mit Wegfall des ausstellenden Arbeitgebers auch nicht mehr gilt? Und ist es möglich, in einem BV Teilarbeitslosengeld zu erhalten? (In meinem Fall also, würde ich ins BV gehen, der Vertrag mit AG Nr 2 läuft aus, ich wäre teilarbeitslos). Ich hoffe, ich habe meine Situation nun verständlich erklärt. Wie gesagt, keine zuständige Stelle (Kk, Amt für Arbeit, Bundesministerium für Familie) konnte etwas dazu sagen. Ich freue mich, von Ihnen zu hören. C. F.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Ja, im Mutterschutz in Form von Krankengeld 2. Wenn der Vertrag endet, endet auch das BV Liebe Grüße NB


Felica

Beitrag melden

Für Job 1 ist alles klar, also arbeiten bis Mutterschutz, dann Mutterschutz plus Geld, dann Elternzeit und Elterngeld Für Job 2 würde ich auch sagen, wenn du für den Anspruch auf ALG1 hast, egal ob volles oder teils, dann hast du auch Anspruch auf Mutterschutzgeld in Höhe des Krankengeldes für diesen Job. Am besten wäre es mit dem AG zu reden ob er nicht bis Mutterschutz den Vertrag verlängern kann, noch besser bis ET. Mutterschutzgeld würde er ja erstattet bekommen. Evtl lässt er sich darauf ein. Bezüglich BV, wenn das für den Job 2 gilt und vom AG ausgestellt ist, dann ist das ja auch auf die dauer des Vertrages befristet. Das BV endet dann mit dem letzten Arbeitstag dort. Damit könntest du dann ja normal ALG1 beziehen da ja die Gefährdung, dieser Job weg fällt und du dem Arbeitsmarkt zur vollen Verfügung stehst. Anders wenn ein Arzt das BV bis Mutterschutz ausstellt, dann könnten sich Amt und KK quer stellen. Also drauf achten.


C. F.

Beitrag melden

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Der Betriebsarzt des 2. AGs sagte, dass das BV, da es zwar zwei AG sind, jedoch die gleiche Tätigkeit, für beide Jobs gelten würde. Kann das sein?


mellomania

Beitrag melden

..


Felica

Beitrag melden

Nein, den woher will der Betriebsarzt wissen ob der andere AG nicht eine Ersatztätigkeit hat. Der BA sagt nur was du noch machen darfst, was nicht. Der AG muss dann prüfen ob er Arbeit hat die geeignet ist. Hat er die nicht, muss er das BV aussprechen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallöchen, vielleicht können Sie uns helfen. Meine Frau arbeitet bei einem städtischen Arbeitgeber. Sie hat seit 1999 immer einen befristeten Arbeitsvertrag bekommen, der dann jeweils um 1 Jahr verlängert wurde. Erste Frage: Ist das legal, ja oder nein? Nun endet ihr momentaner Vertrag Mitte Mai 2004. Dies liegt bereits innerhalb der 6 Woche ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe auch am 22.06. eine gesunde Tochter zur Welt gebracht. Mein befristetes Arbeitsverhältnis endete am 30.06.. Ich habe gleich zu Beginn meiner Schwangerschaft im November 2014 ein Beschäftigungsverbot erhalten. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch 14 Tage Urlaub. Dieser wurde mir zwischenzeitlich auch ausgezahlt. ...

Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem: Ich bin schwanger in der 15 SSW. Ich habe ein absolutes Beschäftigungsverbot und mein befristeter Arbeitsvertrag läuft zum 30.09.22 aus. Das heißt ich wäre ab 01.10.22 Arbeitslos. ALG1 wurde abgelehnt, da ich nicht vermittelbar bin bzw. keine 15 Std pro Woche arbeiten darf. Die Bundesagentur für A ...

Hallo :)  ich befinde mich seit 2 Wochen im Beschäftigungsverbot (von Arzt), mein Chef schreibt mir aber ständig WhatsApp dass ich noch dies oder jenes erledigen soll. War jetzt schon 2x im Geschäft deshalb. Wenn ich dann denke, jetzt ist alles erledigt kommt die nächste WhatsApp mit iwas. Habs Gefühl er will mir noch was reindrücken, weil ich ...

Hallo :)  ich bin seit 9 wochen Krankgeschrieben, und habe gestern erfahren das ich schwanger bin. Mein AU läuft jetzt am Freitag den 21.03 ab, wie ist das wenn ich am Montag den 24.03 einen Beschäftigungsverbot kriege, kriege ich dann mein Grundgehalt vom Arbeitgeber oder würde ich die kommende 9 Monate vom Krankenkasse bezahlt ? 

Sehr geehrte Frau Bader,   leider muss ich Sie nochmals etwas wegen des Lohnes während meines BV fragen. Das Steuerbüro meines Arbeitgebers ist sich diesbezüglich auch unsicher.  Ich war bis vor kurzem 3 Jahre in Elternzeit. Habe allerdings währenddessen weniger als 10 Stunden die Woche beim selbigen Arbeitgeber ohne einen neuen Vertra ...

Hallo Frau Bader,  zu meinen Daten... Anfang Januar letzte Periode Anfang Februar positiver Schwangerschaftstest (SSW 4+0), ab da AU bis Ende März Ab Ende März Beschäftigungsverbot und damit die Bekanntgabe der Schwangerschaft beim Arbeitgeber   Mein Gehalt ist sehr schwankend, aufgrund verschiedener Zuschläge. Welche drei Mona ...

Sehr geehrte Frau Bader,   erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen.  Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da  uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...

Hallo Frau Bader,   ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...

Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...