Maria79
Hallo Frau Bader, mir wurde ein Aufhebungsvertrag mit Kündigungstermin nach dem Mutterschutz (12 Wochen nach dem errechneten ET) angeboten. Somit wäre ich ab dem ersten Tag der Elternzeit arbeitslos. Wie wird die mir angebotene Abfindung das Elterngeld beeinflüssen? Kann es sein, dass bei mir durch die Höhe der Abfindung (ca. 10 Monate Gehalt) das Recht auf Elterngeld ganz verfällt? Bei der Elterngeldstelle, wo ich mich telefonisch informiert habe, wurde mir gesagt, es komme darauf an, wie die Abfindung verteuert wird - als sonstiger Bezug (keine Auswirkung) oder als Brutto-Einkommen (Verlust des Elterngeldes). Bei einem telefonischen Rechtsanwaltdienst wurde mir gesagt, eine Abfindung heißt automatisch eine Kürzung des Elterngeldes (in meinem Fall komplett). Nun bin ich natürlich verwirrt. Wenn die Elterngeldstelle Recht hat, wie kann ich das beeinflüssen, dass die Abfindung als sonstiger Bezug versteuert wird - ist das überhaupt möglich? Vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzung!
Hallo, eine Abfindung ist eine Einmalzahlung u kein lfd. Lohn. Etwas anderes kann gelten, wenn diese mtl. ausgezahlt wird. Können Sie das Problem nicht umgehen, indem Sie 1 Jahr EZ nehmen u dann die Abfindung erhalten? Da hat der AG doch auch nur Vorteile (und Sie das Insolvenzrisiko) Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Du darfst in den ersten 4 Monaten nach der Geburt nicht gekündigt werden (nur falls du das nicht weißt) Leider bin ich zu deiner Frage nicht rechtssicher... Gruß Sabine
Sonni74LS
Darf ich fragen, warum Du keine Elternzeit nimmst? Hat das einen bestimmten Grund?
Maria79
Ich werde zu Hause bleiben und wenn ich den Vertrag nicht unterschreibe, nehme ich auch die Elternzeit (als weiterhin beschäftigt). die Option, die ich jetzt hätte, ist ohne Elternzeit einfach mit Elterngeld (wenn es geht) zu Hause zu bleiben (wahrscheinlich heißt es dann Hausfrau), dafür aber eine hohe Abfindung zu bekommen. das ist die Frage, inwieweit sich das wirklich lohnt. Ich kann das nicht so richtig abschätzen, welche Nachteile das alles haben könnte, in welchen Bereichen es sich sonst noch auswirken kann (Versicherungen, Rente)..
Sonni74LS
Elternzeit heisst auch, dass Du in dieser Zeit beitragsfrei krankenversichert bist. Das wäre dann mit Kündigung vorbei. Ich persönlich würde da lieber Elternzeit nehmen und auf die Abfindung verzichten. Du hast ja einen Rechtsanspruch auf deinen Job und dann kommst Du halt nach 3 Jahren EZ wieder. Frage mich immer, warum die AGs die Mütter immer so schnell "loswerden" möchten?
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, derzeit bin ich schwanger mit dem zweiten Kind. Beim ersten Kind war ich knapp 2 Jahre zu Hause und habe danach meine Tätigkeit im Rahmen einer "Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung" mit 30h/ Woche wieder aufgenommen. Diese Vereinbarung ist am 03.01.25 nun ausgelaufen. Seit August bin ich schwanger mit Kind zwei und seit Okto ...
Hallo Frau Bader, bei mir handelt es sich um folgende Situation: Mein erstes Kind wurde Ende Dezember 2023 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit gemeldet. Im März wollte ich wieder anfangen zu arbeiten und zwar Teilzeit in Elternzeit. Nun schon meine erste Frage, muss ich mindestens 15 Stunden arbeiten oder genügen auch 10? Nun ist auch ...
Sehr geehrte Frau Bader, wir haben gerade folgende Situation: Seit dem 17.06.24 bin ich aus der Elternzeit für meinen Sohn raus und erhalte wieder mein normales Gehalt. Da wir Betreuungsprobleme haben, habe ich ab dem 17.02.25 bis Ende des Jahres 2025 erneute Elternzeit eingereicht in Kombination mit Teilzeit in Elternzeit ab dem 01. ...
Hallo Frau Bader, Vor der Geburt unserer Tochter habe ich 20h gearbeitet und bin dann ins Beschäftigungsverbot gekommen und habe dadurch 19 Resturlaubstage. Aktuell habe ich meine Elternzeit um 1 Jahr verlängert und arbeite Geringfügigbeschäftigt (Minijob) an einem Tag die Woche wieder im Unternehmen. Jetzt ist meine Frage darf ich meine Restu ...
Guten Tag Frau Bader, wie verhält es sich wenn man während der Elternzeit erneut schwanger wird: Wie wird das Elterngeld für das 2. Kind berechnet? Ist die Berechnungsgrundlage das Elterngeld Plus der letzten 12 Monate? Eine weitere Frage: wenn man nach der Elternzeit keinen Kita-Platz hat und 3 Monate darauf warten muss, gibt es da eine M ...
Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen. Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...
Hallo Frau Bader, ich bin eine angestellte Zahnärztin, habe schon ein Kind, befinde mich in Elternzeit Teilzeit und muss meine neue Schwangerschaft bald bei meinem Arbeitgeber melden. Als Zahnärztin bekommt man Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft und der Stillzeit. Ich möchte gerne wissen, wie mein Gehalt in BV jetzt kalkuliert w ...
Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...
Sehr geehrte Frau Bader, erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen. Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...
Hallo, ich bin derzeit in Teilzeit - Elternzeit. Mein Arbeitgeber will nun Kurzarbeit anmelden. Dafür wurde an jeden Mitarbeiter Kurzarbeitverträge gesendet. Wir wollen derzeit ein zweites Kind, daher machen mir die Konsequenz auf das zukünftiges Elterngeld Sorgen. Meine Frage ist nun: Muss ich diesen Vertrag unterschreiben? In wieweit schüt ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld
- Beratungshilfe und Unterhalt rückwirkend
- Frühchen Mutterschutz
- Kurzarbeit annehmen in Elternzeit
- Mindestunterhalt
- Minijob, Arbeitgeber will Urlaub kürzen
- Umzug nach Österreich
- Umzug nach Österreich
- Schwanger während EZ & zeitgleicher geringfügiger Beschäftigung bei einem anderen AG
- AG weigert sich, Arbeitgeberzuschuss zu zahlen