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Hallo Frau Bader, meine Tochter ist im Januar 2013 auf die Welt gekommen. Zunächst habe ich ein Jahr Elternzeit beantragt und beziehe momentan Elterngeld. Nun erfolgt ein Betriebsübergang in eine andere Firma ab 1.07.. Bei der neuen Firma möchte ich nur bedingt bleiben, weil angeblich TZ nicht erwünscht ist und voraussichtlich ein Arbeitsortswechsel von über 100 km einfach wäre.Alllerdings gäbe es lt Auussage vom Arbeitgeber sowieso keine adäquaten Stellen,weil diese Firma ein Servicecenter im Ausland betreibt. Mir wurde nun angekündigt, dass mein AG einen Aufhebungsvetrag machen möchte. Ich bin hier nicht die einzige, es sind fast alle Mitarbeiter der Verwaltung betroffen und auch andere Personen in Elternzeit. Angeblich gäbe es nur jetzt ein gutes Abfindungspaket..... Ich ziehe in Erwägung dies zu machen und habe noch Fragen: Hat die Abfindung und der AHV Auswirkungen auf Dauer und Höhe Elterngeld und Elternzeit?Bin ich noch sozialversichert nach den 01.07.? Bin ich arbeitslos trotz Elternzeit und Elterngeld? Muss ich mich dann arbeitslos melden? Erwartet mich eine Sperrfrist?Hat dies Auswirkungen auf die Höhe des Arbeitslosengeldes? Ich muss die Elternzeit wahrscheinlich verlängern um ein Jahr. Ist dies noch möglich? Werden dann die Beiträge für Sozialversicherungen übernommen? Ansonsten ist die Elternzeitverlängerung nicht sinnvoll oder gäbe es noch andere Vorteile? Alternative zum Aufhebungsvertrag Ist es arbeitsrechtlich möglich für den AG mich bereits jetzt nach Ablauf der Elternzeit zu kündigen. Ich stimme bereits zu und erhalte die Abfindung jetzt oder später? Vielen Dank für die Info.
Hallo, Einmalzahlungen werden beim Elterngeld nicht berücksichtigt. Eine Sperre hängt von den genauen Umständen ab, unter anderen auch von der Frage, ob die neue Stelle zumutbar ist. Das halte ich bei der Entfernung schon problematisch. Was für ein Aufhebungsvertrag Sie machen, ist reine Verhandlungssache. Liebe Grüße, NB
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