Jahne
Liebe Frau Bader, im Juni werde ich mein Lehramtsstudium mit dem Ersten Staatsexamen beenden, ich studiere seit 2010. Seit 2012 habe ich 12 Std./Woche auf Minijob-Basis nebenbei gearbeitet, seit mein Bafög aufgrund meines Alters wegfiel (2014) stockte ich die Arbeitszeit auf 20 Std./Woche auf. Im Juni 2015 bekam ich ein Kind und bin seitdem in Elternzeit, diese läuft ebenfalls im Juni 2018 aus, zeitgleich mit der letzten Prüfung im Studium. Meine Frage: Mein Referendariat beginnt erst im November 2018. Gelte ich ab der letzten Prüfung meines Studiums als arbeitslos? Muss ich mich vorab bei der Arbeitsagentur melden, um Sozialleistungen zu beantragen? Habe ich überhaupt Anspruch auf Sozialleistungen bis zum Beginn meines Referendariats? Ich bin verheiratet, mein Mann ist verbeamteter Lehrer. Danke im Voraus für Ihre Antwort!!
Hallo, entscheidend ist die Frage, ob Sie in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben. Sie waren wahrscheinlich Beamter auf Widerruf und habe nicht einbezahlt. Dann haben Sie auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Andere Sozialleistungen werden Ihnen nicht zustehen. Liebe Grüße NB
Jahne
Ich habe vergessen zu erwähnen, dass ich ab Ende der Elternzeit meinen bisherigen Nebenjob gekündigt habe, da die Rückkehr sowieso nur bis November (Referendariatsstart) wäre.
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