Merleswunder
Hallo, mein Kind wird in wenigen Wochen, noch im Juli, 1 Jahr alt und dann läuft auch mein Elterngeld aus. Mein befristeter Vertrag endet ebenfalls in diesem Monat. Ich bin mit meinem Partner nicht verheiratet und bin demnach jetzt nicht mehr versichert. Allerdings verdient mein Partner gut. Ich war vor einigen Monaten beim Arbeitsamt und wollte mich dort arbeitslos melden. Nachdem ich der Dame am Schalter sagte, dass ich keine Betreuung für mein Kind habe und auch noch 2 Jahre zuhause bleiben möchte, sagte sie mir, dass ich dann wieder gehen könnte, da ich keine Ansprüche habe und da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen würde, müsste ich mich auch nicht arbeitslos melden. Nun meine Frage: Stimmt das so? Wenn ja, wie soll ich meine Versicherung nun zahlen? Muss das mein Partner übernehmen oder doch das Arbeitsamt? Ich hörte, man könnte sich sehr wohl beim Arbeitsamt melden und dieses stellt einen dann für längstens 3 Jahre Betreuung frei. Ist das korrekt? Und was würde ich an Eltenrgeld bekommen, wenn ich Anfang nächsten Jahres wieder schwanger werden würde? Vielen Dank und freundliche Grüße
Hallo, wenn Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, erhalten Sie keine Leistung. Sie werden sich freiwillig gesetzl. /privat selber versichern müssen. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Da hat die Dame recht - wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, hast du auch keinen Anspruch auf irgendwelche Leistungen. Da bleibt nur die freiwillige Versicherung, die allerdings nicht günstig ist. Aber wenn dein Partner gut verdient, sollte das für ihn ja kein Problem sein. Ansonsten bliebe der Weg zum Standesamt, dann könntest du (und das Kind) bei ihm familienversichert werden. Bei einem zweiten Kind wird es dann nur die 300,-- Euro geben, da du mit Ablauf des Vertrages Hausfrau bist.
Mitglied inaktiv
Das Amt hat Recht. Keine Kinderbetreuung kein alg1 Alg2 je nachdem wieviel dein Partner verdient... In aller erster Linie ist dein Partner für euren Unterhalt zuständig. Solltest du nächstes Jahr ein baby planen, gibt es ohne Arbeit nur Mindestsatz also 300€ zzgl Geschwisterbonus.
Merleswunder
Vielen Dank für die schnellen Antworten! Mir geht es eigentlich nur darum, keine Fristen zu verpassen oder später, wenn ich wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe, keine Nachteile zu haben, weil irgendetwas versäumt wurde.
Felica
Man kann in der Elternzeit nicht arbeitslos werden, weil das eine das andere ausschließt. Sprich, endet dein Arbeitsvertrag, endet auch deine EZ. Damit dann auch, wenn du kein EG mehr beziehst, deine beitragsfreie Zeit bei der Krankenversicherung. Solange du EG beziehst wärst du darüber abgesichert. Ja, das was man dir beim Arbeitsmarkt gesagt hat stimmt, ohne Kinderbetreuung bist du nicht arbeitsfähig und hast damit auch keinen Anspruch auf ALG1. Einen Tod muss man da dann also sterben. Entweder eben arbeiten gehen wollen und können, oder daheim bleiben ohne entsprechenden Gegenwert in Form von Arbeitslosengeld. Nein, du kannst dich nicht beim Amt melden und 3 Jahre daheim bleiben auf Staatskosten. Den es gibt seit Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Geburtstag. Du kannst aber gerne darüber hinaus daheim bleiben, dann aber auf Kosten des Kindesvater. Der ist dir und dem Kind gegenüber nämlich zu Unterhalt verpflichtet. Als Hausfrau darfst du dann auf seine Kosten so lange daheim bleiben wie ihr es euch leisten könnt. Krankenversicherung müsst ihr dann eben alleine zahlen oder ihr heiratet und du gehst in seine Familienversicherung sofern das möglich ist. Dann kostet es nichte zusätzlich. Elterngeld für Kind 2 wird Mindestsatz werden wenn du bis dahin nicht wieder arbeitest. Da gilt bei Arbeitnehmern immer was man als Einkommen in den 12 Monaten vorher hatte, ausgeklammert wird EG mit längstens 14 Monaten und Mutterschutz. da du aktuell noch nicht schwanger bist, Kind 1 aber schon ein Jahr wird, spielt das Elterngeld bei dir keine Rolle mehr. daran würde im übrigen auch längere Elternzeit nichts ändern. Und ALG1 würde auch nicht berücksichtigt werden. Wäre also auch in der hinblick besser wieder zu arbeiten. warum nicht in den Zeiten arbeiten wo der Mann daheim ist, er das Kind betreut? Dann würdest du sogar anteilig ALG1 bekommen wenn du das glaubhaft nachweisen kannst. Eben über die Stunden in denen du arbeiten könntest und willst, müssten aber mindestens 15 oder 20 Std die Woche sein.
cube
Nur zur Info noch: solltest du dann nach 2 Jahren nicht sofort einen Job finden und dich arbeitslos melden müssen, wird dein ALG nicht anhand deines ursprünglichen Gehaltes ermittelt. ALG würde dann fiktiv berechnet und fällt idR deutlich geringer aus. Ich würde dir außerdem raten, dich sehr rechtzeitig um einen Betreuungsplatz zu kümmern. Mit einem 3-jährigen Kind einen Platz zu finden ist fast noch schwieriger als mit einem 1- oder 2-jährigen (ich spreche auch Erfahrung).
Felica
Wegen Fristen, du verlierst halt den Anspruch auf ALG1 komplett wenn die Zeit zwischen der EZ und der Beantragung zu lang wird, man muss ja immer entsprechende Anwärterschaften erfüllen. Was ihr noch nachfragen könntet, wäre Wohngeld und Kindergeldzuschlag. Hartz4 ebenso aber da du schreibst dein Freund verdient recht gut dürfte das wohl wegfallen. Zudem würden die auch voraussetzen in den meisten Gegenden das du mindestens bereit bist einem Minijob oder TZ-Beschäftigung nachzugehen.
Mitglied inaktiv
Das immer noch das Märchen rumgeistert, dass das Amt Mütter 3 Jahre bezahlt daheim lässt.
Rotkehlchen
Das „Märchen“ von den drei Jahren Freistellung stammt wohl eher vom Arbeitslosengeld 2 („Hartz IV“) als vom Arbeitslosengeld, vgl. Paragraf 10 Absatz 1 Nr. 3 SGB II. Wenn man einmal im Leistungsbezug nach SGB II ist, dann ist es meines Wissens schon in vielen Kommunen so, dass die Jobcenter Mütter bis zum dritten Geburtstag „in Ruhe lassen“, zumal wenn es eh nicht genug Betreuungsplätze für alle Anspruchsberechtigten gibt...
Merleswunder
Danke! Aber erstmal muss ich eine Sache loswerden: Es ist wirklich fruchtbar, wie bösartig manche Menschen denken und sofort unterstellen, man würde dem Staat auf der Tasche liegen wollen und daheim faulenzen. Mir ging es NIE um irgendwelche Gelder, die man beantragen kann. Das habe ich auch in keinem Satz geschrieben. Ich will keine 3 Jahre auf Staatskosten zuhause bleiben und kein ALG oder sonst was beantragen. Da mein Freund sehr gut verdient, kann er auch für uns aufkommen und das auch die nächsten Jahre. Mir ging es lediglich darum, dass ich dachte, man müsste irgendwo gemeldet sein. In Deutschland weiß man ja nie. Da gibt's ja an jeder Ecke irgendwelche Pflichten und Fristen, die man einhalten muss. Und ich möchte nicht wegen irgendwelcher Aussagen später Probleme bekommen. Natürlich könnte ich arbeiten, wollen mein Partne und ich aber nicht, da wir unser Kind nicht bekommen haben, um es dann abzugeben (und nein, dies ist kein Angriff gegen arbeitende Mütter!). Das ist einfach unsere Einstellung. Desweitern kann ich nicht arbeiten und mein Mann passt auf, da er morgens früh geht und abends spät kommt und ein bis drei Nächte in der Woche auch noch woanders übernachtet. Großeltern sind auch alle berufstätig. Ich wollte einfach nur wissen, ob es eine Meldepflicht gibt und wie das mit dem Kindergeld aussieht. Außerdem braucht mir niemand etwas von Ausnutzen erzählen. Was glaubt ihr, wie viel Steuern man bezahlt und was Mütter daheim tun? Man arbeitet auch wenn man zuhause ist und ein oder mehrere Kinder großzieht. Das der Staat da keinerlei Unterstützung für Mütter übrig hat, das ist eigentlich das Ausbeuten und Unmögliche. Kinder soll es geben, aber das Frauen die zuhause bleiben nur Nachteile dadurch haben, das ist egal. Überlegt euch das mal und nicht wer dem armen Staat etwas aus der Tasche ziehen könnte...
Mitglied inaktiv
Wenn ihr euch dieses Lebens Modell ausgesucht habt, müsst ihr ohne staatliche Unterstützung (ausser Kindergeld) auskommen. Und dann musst du leider deine Krankenversicherung selbst bezahlen oder dein Partner steckt dir nen Ring an Finger. Das ist keine Ironie! Unser Lebens Modell war nämlich das gleiche. Und mit 2. Baby würde ich solange warten, bis du nicht mehr die Beiträge selbst bezahlt, denn dann musst du während des EG Bezugs selbst die Beiträge bezahlen. Mindestsatz gibt es eh nur.
Mitglied inaktiv
Lustig wieso du dich aufregst. Dein Zitat im Anfangspost: "Nun meine Frage: Stimmt das so? Wenn ja, wie soll ich meine Versicherung nun zahlen? Muss das mein Partner übernehmen oder doch das Arbeitsamt?" Und dann wunderst du dich über die Antworten????
Merleswunder
Wie gesagt, ich bin sicherlich kein Schmarotzer und lag dem Staat niemals auf der Tasche. Wenn eine Versicherung das einizige ist und man dann schon auf Staatskosten lebt, dann kümmer dich mal um Leute die wirklich nichts leisten und nicht arbeiten gehen wollen. Denn davon gibt es genug. Ich kümmere mich um ein Kind, da brauch ich mir sicherlich nichts anhören. Wir sind verlobt und werden im Dezember heiraten und dann hat sich die Frage mit der Versicherung sowieso geklärt. Mir ging es um die Zeit dazwischen. Und danke an alle Menschen, die normal antworten können, ohne Unterstellungen oder Bosart.
Felica
Blöde gelaufen. Hättest du die Frage mal vor ein paar Monaten gestellt. Mit dem Hinweis auf die Hochzeit im Dezember. Dann hätte man dir dazu geraten statt nur basis-EG zu beziehen, ein paar Monate in EG Plus zu splitten um die zeit bis Dezember zu überbrücken. Damit wärst du dann nämlich länger krankenversichert gewesen.
Merleswunder
Jetzt ist es halt so. Aber wir kriegen das, wie alles andere auch, schon gewuppt. Und auch ohne unseren tollen Vater Staat.
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, Nach nun 7 jähriger Elternzeit (3 Kinder), möchte ich nun in Teilzeit während der Elternzeit für 16 Stunden bei meinem alten Arbeitgeber tätig werden. Der Antrag wurde nach langer Diskussion genehmigt. Nun soll ich am 01.02.25 starten. Mein Kollege teilte mir allerdings heute mit, dass ich eine völlig neue Tätigkeit aufneh ...
Hallo Frau Bader, derzeit bin ich schwanger mit dem zweiten Kind. Beim ersten Kind war ich knapp 2 Jahre zu Hause und habe danach meine Tätigkeit im Rahmen einer "Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung" mit 30h/ Woche wieder aufgenommen. Diese Vereinbarung ist am 03.01.25 nun ausgelaufen. Seit August bin ich schwanger mit Kind zwei und seit Okto ...
Hallo Frau Bader, bei mir handelt es sich um folgende Situation: Mein erstes Kind wurde Ende Dezember 2023 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit gemeldet. Im März wollte ich wieder anfangen zu arbeiten und zwar Teilzeit in Elternzeit. Nun schon meine erste Frage, muss ich mindestens 15 Stunden arbeiten oder genügen auch 10? Nun ist auch ...
Sehr geehrte Frau Bader, wir haben gerade folgende Situation: Seit dem 17.06.24 bin ich aus der Elternzeit für meinen Sohn raus und erhalte wieder mein normales Gehalt. Da wir Betreuungsprobleme haben, habe ich ab dem 17.02.25 bis Ende des Jahres 2025 erneute Elternzeit eingereicht in Kombination mit Teilzeit in Elternzeit ab dem 01. ...
Hallo Frau Bader, Vor der Geburt unserer Tochter habe ich 20h gearbeitet und bin dann ins Beschäftigungsverbot gekommen und habe dadurch 19 Resturlaubstage. Aktuell habe ich meine Elternzeit um 1 Jahr verlängert und arbeite Geringfügigbeschäftigt (Minijob) an einem Tag die Woche wieder im Unternehmen. Jetzt ist meine Frage darf ich meine Restu ...
Guten Tag Frau Bader, wie verhält es sich wenn man während der Elternzeit erneut schwanger wird: Wie wird das Elterngeld für das 2. Kind berechnet? Ist die Berechnungsgrundlage das Elterngeld Plus der letzten 12 Monate? Eine weitere Frage: wenn man nach der Elternzeit keinen Kita-Platz hat und 3 Monate darauf warten muss, gibt es da eine M ...
Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen. Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...
Hallo Frau Bader, ich bin eine angestellte Zahnärztin, habe schon ein Kind, befinde mich in Elternzeit Teilzeit und muss meine neue Schwangerschaft bald bei meinem Arbeitgeber melden. Als Zahnärztin bekommt man Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft und der Stillzeit. Ich möchte gerne wissen, wie mein Gehalt in BV jetzt kalkuliert w ...
Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...
Sehr geehrte Frau Bader, erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen. Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gehaltfortzahlung nach Elternzeit
- Gehaltfortzahlung nach Elternzeit
- Was passiert mit nicht genommener Elternzeit beim Wechsel des Arbeitgebers?
- Abfindung und Elterngeld
- Bemessungszeitraum Krankengeld
- Vater will Sorgerecht zurück erhalten
- Elternzeit
- Elternzeit
- Restanspruch ALG I
- Einbehalten vo Unterhaltsgeld