Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitgeberwechsel in der Elternzeit-Anspruch bei neuem Arbeitgeber?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitgeberwechsel in der Elternzeit-Anspruch bei neuem Arbeitgeber?

Caro_Maus_2021

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Hallo, Ich erwarte Mitte Januar mein erstes Kind und habe geplant Elternzeit für ein Jahr zu nehmen und davon nach 6 Monaten (ca M06/21) wieder in Teilzeit anzufangen. So ist dies vorbesprochen mit meinem aktuellen Arbeitgeber und würde es auch so beantragen nach der Geburt. Jetzt habe ich ein tolles Jobangebot für eine neue Stelle ab 1.7. bei einem anderem Arbeitgeber. Dieser weiß natürlich von meiner Schwangerschaft. Meine Frage: wird der Anspruch auf Elternzeit automatisch übertragen auf den neuen Arbeitgeber oder muss ich dann dort neu beantragen? Welche Fristen gelten dann? Mir geht es vor allem darum die Option zu haben die ersten Monate in Teilzeit zu arbeiten und erst danach in Vollzeit bzw bei Bedarf und in Absprache mit dem neuen Arbeitgeber erst am 1.8. anzufangen. Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, muss neu beantragt werden. Mehr Sinn als die Kündigung macht es, bei dem anderen AG mit Zustimmung des alten Ag in der ET in TZ zu arbeiten und dann am Ende der EZ zu entscheiden, welcher Ag besser ist. Liebe Grüße NB


Felica

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EZ musst du neu mitteilen. Der neue AG ist an keine Vereinbarungen gebunden welche du mit dem alten getroffen hast. Wie wäre es bei dem neuen erst einmal innerhalb der EZ zu arbeiten? Das wäre möglich wenn dein jetziger AG dem zustimmt. Wobei das aktuell natürlich schon ziemlich blöde kommt da das kind noch nicht einmal da ist.


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