Kiwi13
Hallo Frau Bader, Derzeit befinde ich mich noch in meiner 2jährigen in Elternzeit meines ersten Kindes. Diese endet am 17. Mai. Da ich nun aber wieder schwanger bin habe ich meinem Arbeitgeber eine Verlängerung meiner Elternzeit bis zum 02.06 mitgeteilt, da am 03.06 mein neuer Mutterschutz beginnt. Das Schreiben habe ich vor 2 Wochen per Einschreiben versendet. Leider war es kein Einschreiben mit Rückschein. Bis jetzt hat mein Arbeitgeber nicht reagiert. Da ich in meiner ersten Schwangerschaft ziemlich viel Ärger mit meinem Arbeitgeber hatte, hat mich nach Bekanntgabe der Schwangerschaft gekündigt, Kündigung musste er natürlich zurück nehmen, denn mache ich mir jetzt Sorgen dass er meine Elternzeitverlängerung ablehnt oder gar nicht reagiert. Was ist wenn er überhaupt nicht reagiert? Kann er meine Verlängerung ablehnen? Sollte ich das Schreiben noch einmal als Einschreiben mit Rückschein versenden? Danke für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, Sie stellen keinen Antrag sondern teilen es ihm mit. Trotzdem haben Sie den Nachweis des Zugangs zu erbringen. Wenn er Ihnen Böses will, behauptet er, es nicht bekommen zu haben. Besser hätten Sie es als Einwurf Einschreiben oder Rückschein geschickt. Aber wenn die Elternzeit erst Mitte Mai endet, sind die sieben Wochen doch noch nicht rum.Schicken Sie es Ihm neu per Einschreiben Rückschein. Liebe Grüße NB
Dojii
Ablehnen darf er nicht, aber er kann natürlich behaupten, dass der die Verlängerung nie bekommen hat. Und am Ende musst du beweisen, dass er sie (rechtzeitig) bekommen hat. Von daher solltest du auf jeden Fall nochmal tätig werden. Am besten mit Zeugen.
Kiwi13
Würde es reichen wenn ich das Schreiben nochmals per Einschreiben mit Rückschein versende? Am besten gleich morgen.
Kiwi13
Würde es reichen wenn ich das Schreiben nochmals per Einschreiben mit Rückschein versende? Am besten gleich morgen.
Dojii
Die Verlängerung muss mindestens 7 Wochen vor Ende der Elternzeit beim Arbeitgeber eingehen(!). Wenn du also ab dem 18.05 wieder in Elternzeit gehen willst, dann hätte die Verlängerung schon bei ihm eingehen müssen. Je länger du wartest, umso mehr Tage musst du zwischen Ende jetzigen Elternzeit und dem Beginn der neuen Arbeiten, bevor die neue beginnt. Also möglichst schnell die Verlängerung einreichen. Bedenke dabei, dass ein Einschreiben auch einige Tage braucht und jeder Tag, den der Brief unterwegs ist, ist ein Tag, den du arbeiten musst, wenn sich dein Arbeitgeber querstellt.
Kiwi13
Bis zum 18.05 habe ich doch derzeit noch mehr als 7 Wochen. Daher möchte ich ja schnell handeln und notfalls gleich noch ein Einschreibung mit Rückschein versenden, wenn dies etwas bringt. Das Einschreiben ohne Rückschein habe ich vor 2 Wochen versendet
Strudelteigteilchen
Öhm.... Die Sieben-Wochen-Frist ist erst Ende März vorbei, es sind also noch reichliche drei Wochen, bis es brenzlig wird. @ AP: Das Problem mit dem Einschreiben ist, daß man mit dem Rückschein nur den Zugang eines Briefumschlags nachweisen kann. Ein fieser Empfänger kann behaupten, daß was ganz anderes in dem Umschlag war, und dann nützt Dir der Rückschein genau gar nichts. Viel wichtiger als die Art des Einschreibens ist, daß jemand bezeugen kann, was in dem Umschlag war. Und zwar vom "Eintüten" bis zur Abgabe bei der Post.
Dojii
Sorry, mein Kalender ist um einen Monat verrutscht. oO Natürlich liegst du noch in der Frist.
cube
ist es im Prinzip nur unter Zeugen - und am Besten keine nächste Verwandtschaft oder Partner (könnten aus Gefälligkeit handeln). D.h. du kannst die Nachbarin bitten, beim Eintüten des Schriftstückes anwesend zu sein und es kurz schriftlich zu bestätigen. Du kannst das ganze auch mit dem Handy filmen - also Schriftstück filmen, eintüten, und danach dem Umschlag mit Adresse. Kurzer Satz mit Datum "Hiermit bestätige ich, xy, das Frau ab am xx die Verlängerung ..." und unterschreiben lassen. Das Ganze geht auch bei Einwurf im Briefkasten der Firma. Auch hier wie oben, Schriftstück bzw. Inhalt des Schriftstückes muss dem Zeugen bekannt sein. Die andere, garantiert rechtssicher Variante: Gerichtsvollzieher mit der Zustellung beauftragen. Das benötigt allerdings etwas Vorlaufzeit - ist aber natürlich absolut rechtssicher.
Nelie1113
Ganz ehrlich, ich würde rein gar nichts tun. Sollte Dein Arbeitgeber nicht reagieren, dann hast Du 17 Tage bis zum neuen Mutterschutz zu überbrücken. Dann soll sich doch Dein Arbeitgeber etwas einfallen lassen, was er dann mit Dir anstellt. Ich glaube nicht, dass Du hier im Anschluss an Deine Elternzeit weiter arbeiten willst, bzw. wird er die erste Gelegenheit nutzen, um Dich zu kündigen. Also geh das Ganze doch ruhig an, kündigen kann er Dir in der Schwangerschaft nicht und dann bist Du wieder in Mutterschutz und Elternzeit. Und wer weiss, ob es Dein Gesundheitszustand zulässt diese zwei Wochen zu arbeiten.
Felica
Klar kann der AG in der Schwangerschaft kündigen, nämlich genau dann wenn die TE so vorgeht wie du sagst. Dann kann er nämlich wegen unentschuldigtem Fehlen vom Arbeitsplatz erst abmahnen, evtl Schadensansprüche stellen und dann kündigen. Und könnte wenn es richtig doof kommt weil die TE nichts anderes beweisen kann, vor Gericht damit auch noch durchkommen. Auch Schwangere sind nicht unkündbar, es ist nur schwerer sie zu kündigen.
Felica
Ich würde das Schreiben noch einmal ausdrucken, zum AG fahren, das dort persönlich abgeben und mir das bestätigen lassen. Fertig. Damit bist du auf der 100% sicheren Seite und das am schnellsten.
Nelie1113
Und wo bitte hast Du gelesen, dass ich geschrieben hätte, sie solle nicht zur Arbeit erscheinen? Natürlich soll sie dort erscheinen, ich habe doch gesagt, es sind nur 17 Tage zu überbrücken und der Arbeitgeber soll sich einfallen lassen, was er ihr für Arbeit gibt. Bzw. geht es ihr ja auch nicht gut, so dass sie gar nicht hin muss, da krank geschrieben? Nichts anderes habe ich geschrieben. Ach und wenn jetzt wieder die Moralkeule herausgeholt wird, ich finde das Verhalten des Arbeitgebers moralisch unter aller Kanone.
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