Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anzeige Elternzeit beim Arbeitgeber

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Anzeige Elternzeit beim Arbeitgeber

Augustmama

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Sehr geehrte Frau Bader, ich kämpfe mich gerade durch diverse Fristen jedoch hilft mir Onkel Google gerade nicht weiter. Mein berechneter Et ist der 18.08. nun wird das Kleine allerdings (auf Grund medizinischer Indikation) bereits am 06.08. via Kaiserschnitt geholt. Wann muss ich meinem Ag das Schriftstück, dass ich zwei Jahre in Elternzeit gehen möchte (12 Monate am Stück und danach 30 h Teilzeit) zukommen lassen? Ich weiß das ich dies frühestens 8 Wochen vor und spätestens 7 Wochen vor Geburt tun sollte. Nun bin ich mir aber unsicher, da das Kleine nun eher geholt wird und ich gelesen habe, das sich die Fristen ändern. Können Sie mir das Abgabedatum nennen, wo ich auf der sicheren Seite stehe. Vielen lieben Dank im Voraus. LG Alice


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sieben Wochen vor Beginn. Ab Geburt hat man also 1 Woche, wenn die Schutzfrist 8 Wo sind Liebe Grüsse, NB


Augustmama

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Ich meinte 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit und 7 Wochen spätestens, nicht vor Geburt. Meiner Meinung nach beginnt die Elternzeit am 06.10. oder sehe ich das falsch?


Mitglied inaktiv

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Elternzeit beginnt immer ab Geburt. Da Frau aber nach der Geburt ein absolutes Beschäftigungsverbot hat, darf sie die Elternzeit bis zu eine Woche nach der Geburt beim AG einreichen. Welchen ET man hat ist dabei nebensächlich, der ist nur interessant wegen Mutterschaftszeit und -geld. Dir werden aber beim Mutterschaftsgeld die Zeiten welche dir von vor der geburt fehlen, hinten dran gehängt. Heißt also, mind 14 Wochen Mutterschaftsgeld steht dir zu. Je nachem wie früh das Kleine geholt wird, ob es also als Frühgeburt gilt, kann sich das auch verlängern. Und alles Gute


SumSum076

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Sorry, aber die Frist lautet nicht: 1 Woche nach der Geburt, sondern 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit (das BEEG meint damit 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes). (In diesem Fall sind es nämlich ca 3 Wochen nach der Geburt!) Gruß Sabine


Augustmama

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Hallo Sabine, Genauso habe ich das nämlich auch verstanden und wenn ich jetzt eine Woche nach Geburt schon das Schreiben abschicke könnte mich mein Chef nämlich kündigen, meiner Meinung nach. Jedoch bin ich mir eben auch nicht sicher, aber vielleicht sorgt Frau Bader demnächst für endgültige Aufklärung. Vlg und Danke im Voraus an Euch Alice


SumSum076

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Du hast Kündigungsschutz während der Schwangerschaft bis 4 Monate nach der Geburt durch das Mutterschutzgesetz. Beanspruchst du Elternzeit, hast du in dieser Zeit ebenfalls Kündigungsschutz. Gruß Sabine


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