jessibaby
Hallo Frau Bader, habe schon im Dezember meinen Antrag auf 2 Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeber eingereicht, aber er hat sie mir nicht bestätigt. Hab das Schreiben per Einschreiben geschickt. Muss ich die Bestätigung einfordern, oder reicht das, das ich ihn in Kenntnis gesetzt habe lg yvonne
Hallo, er muss nicht zustimmen, aber Sie müssen nachweisen können, dass er es erhalten hat. Es kommt also auf die Form des Einschreibens an, Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Theoretisch reicht es das Du ihn in Kenntniss gesetzt hast. Er MUSS das nicht bestätigen, SOLLTE es aber. Wenn es zu Streitigkeiten kommt, dann musst Du im Zweifelsfall nachweise dass Du es getan hast. Hast Du ein 'normales' Einschreiben genommen, oder eines mit Rückschein? LG Sabine
Sonni74LS
Also mein AG hat meine 2jährige Elternzeit auch nicht bestätigt... die sind der Meinung sie müssten es halt nicht, obwohl ich das im BEEG etwas anders lese. Egal.. schon in dem Ratgeber des Bundesministeriums steht auf jeden Fall ein Einschreiben mit Rückschein zu nutzen, so dass man die Nachweisbarkeit der Überbringung hat. Ich habe das also nur mit Einschreiben/Rückschein gemacht und den Rückschein an meine Kopie geheftet.
jessibaby
Hab ein SB Einschreiben genommen, aber das muss mein AG auch selbst unterschreiben. was ich bis vorhin noch nicht wusste das ich das sogar online über den sendungsstatus angezeigt bekomme die empfangsbestätigung MIT unterschrift und mir auch ausdrucken kann ;) da kann man ja nur noch sagen "wie genjal ist das denn?" hab nämlich schon nen ordner für streitigkeiten, denn die hatten mir ja angedroht das das ganze mit der schwangerschaft net spaßig für mich wird :( naja etz wenn der kleine auf der welt ist dann hab ich ja erstmal 2 jahre und dann schau mer mal, wird dann wohl weiter gehen wg. urlaubsansprüchen ect. auf jeden fall hab ich nun den beleg das die des erhalten haben ausgedruckt und abgeheftet und damit den nachweiß das ich denen das geschickt habe ;)
Sonni74LS
@jessi: ja ist doch super... dann lehn dich mal zurück und geniess dein Kind.
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