Jofi
Hallo, ich hätte einer Frage bezüglich der Erstausstattung. Der Kindsvater muss sich ja an den Kosten dafür beteiligen und es wird gequotelt, ist es richtig dass ich bis zu 1 Jahr Zeit habe die Kosten bei ihm geltend zu machen? Und die Berücksichtigung des Einkommens zur Berechnung seines Anteils erfolgt anhand des Zeitraumes wo die Kosten entstanden sind oder wenn sie eingefordert werden? Kindsvater möchte jetzt Unterhalt für unser Kind bei der Berechnung in Abzug bringen obwohl zum Zeitpunkt der Entstehung der Kosten unser Kind noch gar nicht da war und demzufolge noch kein Unterhalt gezahlt wurde. Welche Herangehensweise wäre die "Richtige"? Über Hilfe bzw. Informationen wäre ich dankbar!
Hallo, es handelt sich hier um Sonderbedarf, die Geltendmachung ist tatsächlich auf ein Jahr begrenzt. Bei einigen OLG-Bezirken wird pauschal mit 1000 € abgerechnet, bei anderen nach belegen. Liebe Grüße NB
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