Mitglied inaktiv
Ich befinde mich derzeit im Erziehungsurlaub mit meinem ersten Kind. Nun bin ich erneut schwanger geworden. Habe ich im Erziehungsurlaub Anspruch auf erneutes Mutterschaftsgeld oder muß ich wieder arbeitstätig gemeldet sein ? Wenn ich direkt vom Erziehungsurlaub in den Mutterschutz gehe, welches Gehalt wird dann zur Berrechnung genutzt ? Das Gehalt bevor ich mit meinem ersten Kind in Erziehungsurlaub ging ? mfg
Hallo, Hulia hat Recht. Etwas anderes gilt, wenn vor oder im Mutterschutz der erste EU endet. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo ! Wenn Du zwischenzeitlich nicht arbeitest bekommst Du nur den Krankenkassenanteil (13 Euro/Tag) LG Julia
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