Mitglied inaktiv
Hallo Ich habe 2 kids,einer 4 Jahre,für ihm habe ich ein Gutschein von 5 std. Mein 2.wird nun bald 2,da Erziehungsgeld wegfällt,werde ich 25 std.die Woche arbeiten gehen.Arbeitzeiten wären 12:30-21:30 Mann arbeitet auch 45 std. die woche.Arbeitszeiten etwas unregelmäßig. Wenn ich nun ein Gutschein beantrage,welche std.zahl an betreeung wird mir zusagt? weg zum kiga wären ca.30 min entfernt,mit den öffentlichen verkehrsmitteln von beiden Arbeitsstätten. gibts da bestimmte rechtlinien?
DANKE, Speedy!
Mitglied inaktiv
Hi, das hängt von der jeweiligen Gemeinde und vom Bundesland ab. Eine pauschale Antwort ist daher nicht möglich. Am besten, du rufst mal direkt beim Jugendamt an. Gruß, speedy
Mitglied inaktiv
leider konnten sie mir keine auskunft dort geben.bundesland hamburg!
Mitglied inaktiv
Mitglied inaktiv
Das Hamburgische Kinderbetreuungsgesetz sieht vor, dass Kinder bei Berufstätigkeit bzw. Ausbildung der Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Gutschein haben. Dies gilt für Kinder aller Altersstufen, d.h. vom Säuglingsalter bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Wenn beide Eltern berufstätig sind, dann wird eine Kita-Betreuung für die Zeit bewilligt, in der aufgrund der Berufstätigkeit keines der beiden Elternteile das Kind betreuen kann. Dabei werden sowohl Arbeitszeiten als auch die Wegezeiten zum Arbeitsplatz und zurück berücksichtigt. Je nach Bedarf kann also ein Gutschein auch für 6, 8, 10 oder 12 Stunden (oder, für Schulkinder, ein Gutschein für 2, 3, 5 oder 7 Stunden ausgestellt werden. Ein Studium, eine Ausbildung oder ein Vollzeit-Sprachkurs wird genau so behandelt wie Berufstätigkeit. Das gleiche gilt für Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt, also z.B. die sogenannten 1-EURO-Jobs. Nicht zur Berufstätigkeit zählen Zeiten des Erziehungsurlaubs. Das gleiche wie bei Berufstätigkeit beider Eltern gilt, wenn ein allein erziehendes Elternteil berufstätig ist oder an einem Studium, einer Ausbildung oder einem Vollzeit-Sprachkurs teilnimmt. Wenn Sie einen Kita-Gutschein beantragen, weil Sie demnächst eine Arbeit aufnehmen werden, so kann die Laufzeit des Gutscheins so festgesetzt werden, dass sie schon vier Wochen vor dem Termin der Arbeitsaufnahme beginnt. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit, damit Sie die Eingewöhnung Ihres Kindes in der Kita begleiten können, bevor Sie die Arbeit antreten. von der Seite http://www.kitas-hamburg.de/bewilligung/index.html#frage2 kopiert. LG.
Mitglied inaktiv
danke dir!
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