susittt
Mein Mann hat bei der Polizei gegen mir eine Anzeige erstattet. Ich bin eingeladen um vor der Polizei vorzusprechen. Ich soll angeblich nach unserer Trennung die Konto geplündert haben. Wie haben nämlich ein Familien urlaub gehabt, und er sagte er zahlt nachher alles zur Hälfte. So habe zuerst alles von mein Provatkonto gezahlt (200€). Nach dem Urlaub haben wir uns getrennt, und dann haben wir über Gemeinschaftskosten ewig lang unglaublich viele E-Mails hin und hergeschickt. Mir war dann genug, und habe von dem Gemeinschaftskonto einfach die Urlaubskosten (1000€) mir selbst überwiesen. Also auf dem Konto waren 4000€, davon die Hälfte habe ich auf das Konto eingezahlt und dann diese Summe mir zusammen mit dem 1000€ zurückgeholt. So hat er auf dem Konto plötzlich statt 4000€ nur noch 1000€ gefunden. Damals waren wir aber schon getrennt. Meine Frage was jetzt besser oder schlechter für mich steht. Wenn es tatsächlich ein Gemeinschaftskonto ist, oder wenn es sein Zweitkonto ist, wo ich Vollmacht hatte. Im ersten Fall hätten wir beide die gleiche Rechte, im zweiten ist es so, dass er über das Konto verfügt, und Inhaber ist, und ich nur einen autorisierten Zugang hatte. Er behauptet es wäre die erste Variante, und ich könnte es dabei lassen und nicht widerlegen, wenn ich damit sowieso bessere Chancen/Begründungen habe. Es ist aber wahrscheinlicher, dass ich zu sein Konto ein Vollmacht hatte, wo wir also NICHT die gleiche Rechte hatten. Da es sich um ein Auslandskonto handelt, bin ich noch dabei es überhaupt zu erforschen, was bei der Kontoeröffnung festgelegt worden ist. Sollte ich zur Polizei schon mit einen Anwalt gehen? Habe ich mich tatsächlich strafbar gemacht?
Hallo, da kommt wohl Unterschlagung in Betracht - aber ich bin kein Strafrechtler. Kann unterhaltsrechtlich zu einer Verwirkung von Unterhalt führen, was ich hier aber nicht sehe (da abgesprochen und mit Vollmacht). Liebe Grüße NB
mamavonbaby
hallo, also erstmal kann man bei der Pokizei wirklich alles anzeigen was man will...zum Beispiel ach das in China ein Sack Reis umgefallen ist. Also wie ich es verstanden habe hast du nur das Geld genommen was dir auch gehörte. Dein Ex sieht das anders. Da du aber eine Kontvollmacht oder sogar tatsächlich ein Gemeinschaftskonto war durftest du das Geld auch abheben/überweisen. Er hätte dir ja auch die Vollmacht entziehen können, genausogut hätte er auch das Konto leerräumen können. Genauso wie du es hier schreibst würde ich das der Polizei beschreiben und gut ist. (Ich kenne den Emailverllaf zwischen euch nicht, aber da werden ihr ja darüber gechrieben haben. Gegebenenfalls druckst du das auch und nimms es als Beweis zur Polizei mit. Dir steht es auch frei nun gleich bei der Gelegenheit deinen Ex wegen falscher Verdächtigungen anzuzeigen. Da er ja wusste das das Geld auch wirklich dir gehört.Das ist nach § 164 Strafgesetzbuch (StGB) auch strafbar.
Pamo
Um wessen Konto handelte es sich? Und nebenbei: Von 4.000€ 3.000 wegzunehmen würde ich keine "Plünderung" nennen.
susittt
Das Konto gehört ihm. Daher trifft eher zu, dass es kein Gemeinschaftskonto ist, auch wenn wir beide Geld darauf eingezahlt haben. Er durfte auch das Konto schließen ohne, dass ich eingewilligt hätte. Ich hatte also ein Kontovollmacht, aber Eigentümer war er.
mamavonbaby
Ja, mit der Kontovollmacht..warst du berechtigt Geld abzuheben oder zu überweisen.
Pamo
Du musst gar nichts tun. Du hast nichts Falsches getan, denn du hattest eine Kontovollmacht.
susittt
Online liest man, dass eine Kontovollmacht nach Trennung ungültig wird, Abhebungen somit nicht mehr berechtigt sind.
MamaausM2
Nein eine Kontovollmacht erlischt NICHT nach einer Trennung!!! Das muss der Aussteller schon ausdrücklich zurücknehmen bei der Bank.
cube
berechtigt einen dazu - sofern nicht anders/genau festgelegt - alle Bankgeschäfte zu tätigen, die bei diesem Konto möglich sind. Einzahlungen, Abhebungen, Überweisungen etc. Aber: dennoch kann es sich um Unterschlagung handeln. Und da es sich hier um ein besonderes Vertrauensverhältnis handelt, wäre das sogar "schwere Unterschlagung". Dazu müsste aber dein Ex-Mann/Partner wohl nachweisen, dass du hier eben widerrechtlich Geldsummen abgehoben hast, die dir ganz offensichtlich nicht zustehen. Könntest du zB umgekehrt nachweisen, dass 2000 Euro von dir eingezahlt wurden? Frage könnte dann auch sein, wann ihr euch getrennt habt und wann du das Geld abgehoben hast. Also sowas wie zB im Sommer getrennt und dann hast du aber erst 5 Monate später mal eben 3000 Euro abgehoben könnte da schon merkwürdig aussehen. Ebenso, wenn man zB gerade erst die Vollmacht bekommen hat, sich dann rubbeldiekatz trennt und dann noch zack Summe x abhebt. Aber jetzt mal ehrlich: du musst doch wissen, wofür du etwas unterschrieben hast, oder? Habt ihr gemeinsam ein Konto eröffnet, bei dem jeder gleichberechtigter Kontoinhaber ist oder hast du eine Bevollmächtigung unterschrieben, bei der er Kontoinhaber ist und dich zu Bankgeschäften autorisiert?
cube
es ist ja zB nicht das Konto eures Kindes oder irgendetwas in der Art - da wird sie vermutlich nicht zu antworten, da nicht ihr Fachgebiet bzw. Thema für dieses Forum.
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