Vic303
Sehr geehrte Frau Bader, Ich arbeite in einer Kita X, welche sehr weit von meinem Wohnort ist und ich habe mich deshalb in meiner Elternzeit im März 2024 beim gleichen Träger, nur Wohnortnah in einer Kita Y vorgestellt und sollte dort zum 01.07.2024 mit 25 anstelle 40 Stunden starten. Dann habe ich von meiner Schwangerschaft erfahren und habe den mir vorliegenden Änderungsvertrag nicht unterschrieben. Ich habe meine Leitung in Kita X benachrichtigt und bei der Kita Y abgesagt, dass ich aufgrund der Schwangerschaft nicht wechseln möchte. Das war für alle on Ordnung. Jetzt bin ich seit März im Beschäftigungsverbot. Heute schaue ich im Mitarbeiterportal nach, ob die Abrechnung schon da ist. Ich wurde jetzz für 25 Stunden bezahlt und bin auch in den Daten in der Kita Y "beschäftigt". Wie kann das sein? Ich habe nichts unterschrieben und bin davon ausgegangen, dass ich weiterhin in der Kita X angestellt bin und dort mein volles Gehalt im Beschäftigungsverbot erhalte. Ist dem nicht so? Ist der Änderungsvertrag doch wirksam geworden? Wodurch? Liebe Grüße Vic
Hallo, 1. In der EZ dürfen Sie doch gar keine 40 Std arbeiten. Sie können auch für keine 40 Std Mutterschaftslohn bekommen. Der Vertrag ruht. Ohne erneute Schwangerschaft hätten Sie ja auch nicht den vollen Lohn erhalten. 2. Ob ein TZ-Vertrag besteht hängt von den Umständen der Vereinbarung ab. Die Schriftform ist nicht vorgeschrieben. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Du begehst absichtlich Betrug. Diesen noch anwaltlich durchsetzen zu wollen ist eher nicht sinnvoll. Du könntest die 40 Stunden bei Arbeitgeber X doch gar nicht leisten, auch ohne Schwangerschaft nicht. Bestehst Du nun darauf, dann kann AG X Dich jederzeit Akten sortieren und kopieren lassen 40 Stunden um zu prüfen ob Du dem nachkommen kannst. Kannst Du es nicht, dann musst Du kündigen.
Dojii
Eventuell geht die Kita aufgrund deiner angekündigten Planung davon aus, dass du nur eine Betreuung für 25h hast, denn dann steht dir auch nur Gehalt für 25h zu. In einem BV bekommt man nicht "automatisch" das alte Gehalt sondern nur soviel, wie du auch ohne BV aktiv erarbeiten könntest. Kannst du keine 40h-Betreuung nachweisen, gibts es natürlich auch kein Gehalt für 40h.
Vic303
?? Hast du dir meinen Beitrag überhaupt durchgelesen? Betrug??
Vic303
Ich befinde mich wieder Im Beschäftigungsverbot und da ist es vollkommen normal, daß Gehalt zu bekommen wie als wenn man arbeitet. Das habe ich ja vorher 40 Stunden und deswegen ist das (gesetzlich) so geregelt, dass man das normale Gehalt bekommt. Es ist mit beiden Kitas gesprochen worden und für alle ist klar gewesen, dass ich bei Kita X bleibe. Gabe soeben mit der Personalabteilung gesprochen und scheinbar liegt da ein Fehler vor. Also vielen Dank an alle die hier geantwortet haben!
Dojii
"Ich befinde mich wieder Im Beschäftigungsverbot und da ist es vollkommen normal, daß Gehalt zu bekommen wie als wenn man arbeitet. Das habe ich ja vorher 40 Stunden und deswegen ist das (gesetzlich) so geregelt, dass man das normale Gehalt bekommt." Könntest du denn tatsächlich 40h pro Woche arbeiten? Jeden tag zur Kita und zurück pendeln? Hast du eine 40h+ Betreuung für dein Kind dafür? Falls nein, ist es Betrug. So ist die Rechtslage. Dass deine Personalabteilung deine Meinung teilt ist zwar schön für dich, aber macht diese Meinung nicht (rechtlich) korrekt. Das Gesetz besagt eindeutig, dass man in einem BV nur das bekommt, was man ohne BV und aktiver (!) Arbeit bekommen würde - nicht pauschal das, was man auch vorher bekommen hat. Du darfst in einem BV nicht schlechter gestellt werden, aber eben auch nicht besser als ohne.
Sternenschnuppe
Könntest Du ohne Schwangerschaft die 40 Stunden arbeiten in der alten KITA? Nein? Dann betrügst Du jetzt bewusst um Dich finanziell zu bereichern. Tolles Vorbild für die Kinder.
Neverland
Davon ab braucht es keinen Vertrag, auch eine mündliche Absage ist bindend. Der Vertrag dient lediglich der Beweisbarkeit. Dein AG könnte auch morgen eine Ersatztätigkeit haben, dann müsstest du ab morgen die 40 Stunden arbeiten. Kannst du das überhaupt - die Entfernung kann deinem AG ziemlich am Poppes vorbeigehen, das ist dein eigenes Problem.
Neverland
Zudem, ich weiß jetzt nicht sicher ob das stimmt, aber ein Zurücktreten von einer Änderungskündigung ist wohl auch nicht so einfach möglich. Theoretisch wird damit wohl, nach Ablauf der Kündigungsfristen, die Kündigung wirksam. Die Änderung soll ja nur sicherstellen - so wie ich es verstanden habe, das das Arbeitsverhältnis zu den geänderten Bedingungen doch weiter bestehen kann. Insofern ist dir dein AG - wenn denn das so stimmt, ziemlich entgegen gekommen und hat dir immerhin den 25 Std Vertrag gesichert. Er hätte gar nichts mehr machen müssen. Grunde das man sich hat gezwungen oder das der Veretrag rechtswidrig war, dürften wohl nicht vorliegen. Wie gesagt, ohne Gewähr. Evtl mal die gesetzlichen Bestimmungen lesen welche dieser Kündigungsform zugrunde liegen.
Ani123
Sie haben keinen Vertrag unterschrieben, somit keine Gültigkeit. ABER wenn Kita Y und Kity X nachweisen können, dass das mündlich anders besprochen und sie zugestimmt haben und ggf. auch noch andere Personen dabei waren und das bestätigen, so kann die mündliche Zusage gelten. Das nachzuweisen wird schwierig sein. Daher ist schriftlich immer besser. Wann haben sie die Schwangerschaft mitgeteilt? Ich gehe davon aus, dass es vor Juli 2024 war? Wenn nein und sie haben begonnen in der Kita Y zu arbeiten und das auch ohne Vertrag, so gilt das auch als Zustimmung. Was die Vorredner schon schrieben ist, dass sie sich durch das BV und der VZ-Stelle besser stellen und das ist im BV nicht erlaubt. Wenn ihr Arbeitgeber das so mitmacht haben sie Glück. Er kann zu jeder Zeit das BV aufheben lassen sobald eien mutterschutzkomforme Tätigkeit vorliegt. Es kann auch zum Teil-BV abgewandelt werden, so dass sie z. B. nur 1-2 Stunden täglich zur Arbeit gehen. Die Entfernung ist dem Arbeitgeber egal. Wenn sie bei Aufhebung des BV ihrer Arbeit nicht nachgehen können kann der Arbeitgeber eine Prüfung fordern, ob das jemals möglich gewesen wäre. So wie es scheint wegen der Entfernung nicht. Ggf. auch wegen einer fehlenden Betreuung nicht. Sollte das nachweisbar sein hat das Konequenzen für sie wie z. B. Zurückzahlen des Gehaltes, Anzeige wegen Betrug, fristlose Kündigung und Nachteile beim neuen EG. Daher sollten sie sich überlegen, wie sie bei Aufhebung eines BV (und das kann leider auch durch vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft sein) handeln wollen. Wie können sie dann ihre Arbeit wieder aufnehmen? Wochenlang AU und plötzlich wieder in Kita Y wechseln wollen kann Arbeitgeber von Kita X stutzig machen, ob sie jemals dort wieder tätig sein wollten. Auch in dem Fall kann der Arbeitgeber nachträglich das BV prüfen lassen. Leider vergessen das viele und wundern sich dann über die Konsequenzen.
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