Finjaplus4
Hallo Ich habe Anfang Mai eine neue Stelle gesucht. Mit Kündigungsfrist beginnt diese zum 01.07.24. Nun habe ich festgestellt das ich schwanger bin (nach Vertragsabschluss). Dies habe ich meinem zukünftigen Arbeitgeber gemeldet . Eine Woche später kam eine Vertragsänderung. Anstatt Gruppierungsstufe 3 wird mir nun ein Vertrag mit der Gruppierungsstufe 2 vorgelegt. Ohne Erklärung etc. Ich werde direkt mit einem Beschäftigungsverbot wohl starten , dies wurde mir von der Personalabteilung bereits angekündigt. Meine Frage ist ob dies so rechtens ist da mir ja ein Nachteil von ca. 200 Euro/ Brutto entsteht. Zudem war ich in meiner alten Stelle bereits in der Stufe 4 (aufgrund von Berufsjahren). Wie soll ich mich verhalten? Vielen Dank Finja
Hallo, es gilt der geschossene Vertrag, er kann nicht einseitig später von einer Vertragspartei geändert werden. Liebe Grüße NB
User-1736455377
Ich gehe davon aus, dass der Vertrag bnereits von beiden Seiten unterschrieben wurde. Dann musst du erst Recht keiner Änderung zustimmen. Durch eine Schwagerschaft - egal wie ungünstig für den AG - darf dir keinNachteil entstehen. Vorher in Stufe 4 gewesen zu sein ist allerdings irrelevant - wenn du Stufe 3 zugestit hast, ist das deine ENtscheidung gewesen.
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