Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ändert sich meine Steuerklasse wenn ich nicht mehr alleinerziehend bin?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ändert sich meine Steuerklasse wenn ich nicht mehr alleinerziehend bin?

Janine1991

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Hallo Frau Bader, ich bin hin und hergerissen was meine Steuerklasse betrifft. Als ich meinen Sohn 2015 zur Welt brachte und ich meinem AG über die Geburt infomriert habe, wurde ich von vornherein auf Steuerklasse 2 gesetzt, obwohl ich noch mit meinem Partner zusammen gelebt habe (auch leiblicher Vater des Kindes). Wir waren kurz nach der Geburt 1 Jahr getrennt und sind mittlerweile seit einem Jahr wieder zusammen und leben auch wieder zusammen. Bin ich verpflichtet das Zusammenleben zu melden? Ich habe im Internet recherchiert und Stuerklasse 2 steht nur Alleinerziehenden zu. Ich bin verwirrt. Bitte helfen sie mir weiter.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, arbeiten Sie denn? Sie müssen es melden u werden dann rückwirkend nach 1 versteuert Liebe Grüße NB


mellomania

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hä? wer setzt dich einfach auf steuerklasse 2? das musst du doch ändern, ihr wart doch noch nicht getrennt. versteh ich nicht...


Janine1991

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Das ist eine gute Frage wie das zustande kam. Zumal ich als wir uns trennten auch nicht beim Finanzamt angerufen habe. Nie habe ich irgendetwas mitgeteilt nach der Geburt unseres Sohnes. Alles irgendwie eigenartig. Als hätte mein AG mich als Alleinerziehend damals angegeben. Soweit ich weiß hat der ja damals alles an das Finanzamt? weitergeleitet wie die Geburt verkündet wurde.


mellomania

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schon. aber wenn du noch nicht alleinerziehend warst? hast du durch die andre steuerklasse ausfälle? was sagt der AG dazu? komisch das ganze


Kristiiin

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Also im Prinzip (wenn ich richtig verstehe) hätten Sie überhaupt nicht in die II wechseln dürfen. Erst in dem Moment, als ihr (nun wieder) Partner ausgezogen ist. Sobald Sie mit einer volljährigen Person zusammenleben (Partner, eigenes Kind,... total egal) und nicht darlegen können, dass Sie keinen gemeinsamen Haushalt führen (getrennte Abteile im Kühlschrank, getrennte Schlafzimmer, kein Gemeinschaftskonto oÄ) haben Sie keinen Anspruch auf Steuerklasse II. Das hat mir der Finanzbeamte damals ausführlich erklärt, da ich nicht in die II wechseln konnte, weil meine kl. Schwester (19 J., Azubi) bei mir lebte, gemeldet war und ich NICHT der Kindergeldbezugsberechtigte war. Steht auch überall im Internet. Gemäß den Regelungen sind Sie NICHT alleinerziehend, Ihnen steht nicht Steuerklasse II zu. Ja, Sie müssen das melden. Ich würde die genauen Umstände aber nicht erläutern, sonst kann eine Nachberechnung in Steuerklasse I erfolgen.


Janine1991

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Okay. Das heißt ich melde das beim Finanzamt mit welcher Begründung? Ich bin in einer Partnerschaft seit .... und melde die Steuerklasse 2?


luvi

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Hallo, Seid ihr gemeinsam gemeldet? Luvi


Janine1991

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Also wir haben damals jeder ein halbes Kind eintragen lassen. Er hatte scheinbar vom vornherein Steuerklasse 1 und ich Steuerklasse 2. Ich dachte wir würden beide Steuerklasse 2 haben und habe mich gewandert wie er bei der Steuererklärung Steuerklasse 1 angegeben hat. Dadurch ist mir erst mal bewusst geworden das da was nicht stimmt. Wir wohnen seit einem halben Jahr wieder zusammen. Seitdem habe ich meine Steuerklasse trotzdem noch. Mir ist es wichtig das alles ordentlich läuft und ich habe schon totale Angst das mir was passieren kann wenn sich die Klasse nicht ändert.


Kristiiin

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Ja, JEDER hat von vornherein Steuerklasse I. Dass Sie in die II gestuft worden sind, muss ein Fehler sein... Je länger Sie das aussitzen, desto länger wird der Zeitraum, für den Sie in I dann nachberechnet werden. Siehe Antwort Fr. Bader.


Janine1991

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Vor der Entbindung hatte ich auch Steuerklasse 1. Erst ab der Geburt wurde es 2. Hab mich vielleicht falsch ausgedrückt. Aber okay, ich muss es melden. Das werde ich mal noch tun.


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