heutanonym
Hallo Frau Bader, wie sieht das rechtlich aus, darf ein 10jähriges Kind das vierjährige Geschwisterkind allein aus der Kita abholen? Der Kita-Weg umfasst einfache Strecke ca. 25min Straßenbahnfahrt incl. einmal umsteigen und noch etwa 5-10min Fußweg. Mehrere Stadtteile weiter weg. Darf es ein 14jähriges Kind? Es ist keine Ausnahme, die Kinder holen öfter das jüngste Geschwister ab. Es geht um die Kinder einer Bekannten. Viele Grüße
Hallo, grds überwacht das höchstens das JA im Rahmen einer Kindeswohlgefährdung. Tatsächlich haften aber die Eltern, wenn was passiert, egal, ob das Kind 10 und 14 ist. Auch strafrechtlich. Entscheidend ist natürlich der Entwicklungsstand des grossen Kindes, aber mit 10 halte ich das für nicht angemessen. Bei einer 14 jährigen schon eher, kommt eben darauf an, wie weit sie ist. Liebe Grüße NB
minnie_74
Was steht in dem Betreuungsvertrag? In unserem Kindergarten war schriftlich festgelegt, dass eine Abholung nur durch eine Person erfolgen kann, die mit Namen hinterlegt ist und mindestens 16 Jahre alt ist. Viele Grüße
heutanonym
Keine Ahnung was im Betreuungsvertrag steht, aber ich kann mir nicht vorstellen dass es mit der elterlichen Aufsichtspflicht vereinbar ist, eine Zehnjährige und eine Vierjährige über eine halbe Stunde zu Fuß und mit der Bahn durch die Stadt zu schicken. Die Zehnjährige ist jetzt auch keine die eher schon wie 12 oder 13 wirkt, sie ist pfiffig, aber noch voll Kind.
Mamamaike
Hallo, völlig unrechtlich: Steckt da vielleicht Notwendigkeit hinter? Kollidieren Abholzeiten mit den Arbeitszeiten? Braucht da vielleicht jemand (Deine?) Unterstützung, statt dass eine Bekannte in einem Rechtsforum fragt? Viele Grüße
heutanonym
ja, da steckt Notwendigkeit dahinter. Aber es ist m.E. Job der Eltern dafür zu sorgen dass das Kind abgeholt wird. Dann müssen sie halt einen Babysitter organisieren. Einer Zehnjährigen die Aufsicht für eine Vierjährige zu übertragen, dazu noch im Straßenverkehr, halte ich für fragwürdig. nein, nicht meine Hilfe, es ist keine fast-Freundschafts-Bekanntschaft sondern die Mutter eines Kindes das ich stundenweise betreue. I.S.v. Babysitting / Kinderbetreuung würde ich das Kind durchaus situativ abholen, aber eben nicht einfach-so. die Nachfrage im Rechtsforum hat ihren Hintergrund, ich habe dazu kürzlich auch im Hauptforum geschrieben, das werde ich aber nicht hierherziehen. In der Familie liegt einiges im Argen. Es geht mir rein um die rechtliche Situation damit ich weiß wie ich in ein anberaumtes Gespräch gehe (bei dem das hier nur Beiwerk ist).
vb123
M.E. gibt es kein gesetzliches Mindestalter. Es kann aber ein Mindestalter im Betreuungsvertrag festgelegt sein.
Bone
Ist das ungewöhnlich? Viele meiner Freunde und ich selbst auch, sind so groß geworden. Wenn es für die Einrichtung ok ist, geht es dich auch nichts an.
heutanonym
wenn das ein Kindergarten zehn Minuten zu Fuß um die Ecke wäre empfände ich das anders, aber die Strecke ist ziemlich weit. Seid ihr damals auch eine halbe Stunde mit der Bahn gefahren und noch gelaufen?
mamavonbaby
Hier dürften beide Kinder das. es gibt kein festgelegtes Mindestalter, das abholende Geschwisterkind muss halt in der Lage sein, das jüngere zu beaufsichtigen. Die von dir beschriebenen 10 und 14 Jährigen Kinder scheinen das ja auch sehr gut hin zu bekommen, da sie es ja schon mehrmals gemacht haben.
Berlin!
Mit 10 Jahren ist mAn ein Kind noch nicht in der Lage, auf ein nur wenige Jahre jüngeres Geschwisterkind so zu achten, dass nichts passiert. Vor allem bei dem relativ weiten Weg mit Benutzung des ÖPNV. 10jährige brauchen selbst oft noch Unterstützung und können komplexe Situationen weniger gut einschätzen und schon gar nicht einschätzen, wie sich ein Kleinkind verhält. Passiert etwas, sehe ich sowohl Kita als auch die Eltern in der Haftung. Mit 14 ist das sicher schon etwas anders und gelegentliches (!) Abholen völlig in Ordnung. So lange das 14jährige Kind entsprechend in der Lage ist, sich zu kümmern, s.o.. Pauschal schlecht zu beurteilen. Aber wenn die Eltern das offensichtlich nicht schaffen, solle über eine Verlängerung der Betreuungszeiten nachgedacht werden.
cube
Zuerst muss geklärt werden, ob der KiGa die Abholung durch ein 10- oder 14-jähriges Geschwisterkind zulassen würde. Sagt der KiGa nein bzw. hat vertraglich geregelt, dass die abholende Person älter als 14 sein muss, ist der Drops eh gelutscht. Sagt der KiGa ja, darf so sein, dann gibt es meines Wissens nach kein Gesetzt, dass dies verbieten würde. Die Einschätzung, ob ein 10-jähriges Kind in der Lage ist, diese Anforderungen zu meisten, liegt bei den Eltern. Aber: würde etwas passieren, würde eben genau geprüft, ob Kind tatsächlich in der Lage war, diese Aufgabe zu bewältigen. Und dann würde ich mal darauf tippen, dass die Eltern sich eher den Vorwurf der Fahrlässigkeit, Verletzung der Aufsichtspflicht/Fürsorge gefallen lassen müssen. Wir reden eben nicht über einen 10 MIn Fußweg - das wäre ja auch total ok. Aber quer durch die Stadt etc ist für 10-jähriges, verantwortungsvolles Kind im Rahmen seines eigenen Schulweges wohl machbar (müssen hier einige Kinder auch ab weiterf. Schule) - jedoch gleichzeitig dabei auf eine 4-jährige aufzupassen, übersteigt ganz sicher das, was einem 10-jährigen Kind zugemutet werden kann. Bei dem 14-jährigen Kind sehe ich dagegen kein Problem - sofern dieses nicht vorher durch verantwortungsloses Handeln aufgefallen ist. Wie ist denn deine Rolle in der Sache? Ich finde, du solltest aufpassen, dass du nicht im Zweifel mit verantwortlich gemacht werden kannst. Von wegen wissen/einschätzen, dass dies verantwortungslos und potentiell gefährlich ist und dennoch nichts dagegen unternommen hast.
Bone
Bei uns 30minütiger Fußweg. Mit 10 Jahren bin ich selbst täglich 1-1,5 Std mit dem Bus zur Schule und nachmittags wieder nach Hause. Weiterführende Schule völlig normal. Je nach Uhrzeit dann beim KiGa ausgestiegen, geschwister abgeholt und dann 30min zu Fuß nach Hause. Das Problem ist vielmehr, daß den Kinder heute viel weniger zugetraut wird. Da fährt Mami den 14jährigen noch zum Fußball. Statt das der sich auf Mofa oder Fahrrad schwingt.
bellis123
In unserer Kita (Berlin) ab 10 Jahren erlaubt. Natürlich kommt es auf Verlässlichkeit des älteren Kindes sowie Verhalten (ggf. Trotzphase etc.) des jüngeren Kindes an. Mit 10 (weiterführende Schule) hat in meiner Kindheit jedes Kind in meiner Klasse einen mind. 1h Schulweg gehabt mit Bus oder auch Fahrrad. Man kann Schülern in dem Alter durchaus was zutrauen.
auf der Reise
Ich weiß das genaue Alter nicht mehr, aber mit ca. 10-11 Jahren wurde bei uns in der Familie ein Kind per Bus (45 min?) zu halbwegs regelmäßigen kieferorthopädischen Terminen in die nächste Stadt geschickt. Fußwege zu den Bushaltestellen waren überschaubar, aber gehörten natürlich dazu. Das jüngere Geschwisterkind (Grundschule) wurde z.T. mitgenommen, bevor es später auch allein fuhr. Das ältere Kind war eh ziemlich vernünftig und verläßlich, das jüngere Kind nicht (kein Chaot, aber weniger verläßlich). Mir wäre wichtiger, ob das 10jährige Kind mit seiner Rolle gut klarkommt oder sich überfordert fühlt bzw. eigentlich keine Lust auf die Rolle hat. Wenn in der Familie eh einiges im Argen liegt, würde ich mich eher darauf konzentrieren als auf diese sehr fragwürdige Thematik. Wenn Du es für eine Überforderung des älteren Kindes hältst, sprich es ggf. an... aber laß die Verantwortung bei den Eltern.
auf der Reise
Oha, wie bin ich denn in diesen alten Faden geraten...?! :-/
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