Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

3 Jahre Elternzeit möglich, mit Unterstützung vom Staat nach 2 Jahren Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: 3 Jahre Elternzeit möglich, mit Unterstützung vom Staat nach 2 Jahren Elterngeld

Christine1987

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Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Elternzeit. Ich bin Alleinerziehend (1 Kind, bald 3 Jahre alt) und aktuell wieder schwanger. Zur Situation: Nach meiner Schwangerschaft bin ich 12 Monate später wieder Arbeiten gegangen - im Nachhinein ein Fehler. Mein Kind kam mit 12 Monaten in die Kita, Eingewöhnungszeit hat länger gedauert, wodurch sich meine Eltern einen Monat Urlaub nehmen mussten. Kind ständig krank (demnach Arbeitgeber nicht begeistert und die Krankheitstage fürs Jahr bereits schnell aufgebraucht) und viel "unbezahltes Frei". Nun beim zweiten Kind möchte ich gerne 3 Jahre Elternzeit nehmen, um für mein Kind, meinen Arbeitgeber und mich das bestmögliche herauszuholen. Ich bin der Meinung, ich bin auf der Arbeit nützlicher wenn ich mich darauf konzentrieren kann und nicht ständig "krank" machen muss, weil mein Kind wieder etwas aus der Kita anschleppt - was in den ersten 1-2 Jahren normal sein soll laut Kinderarzt. Jedenfalls ist meine Frage dazu: Ich möchte das Elterngeld splitten lassen auf 2 Jahre, alles ok. Aber was wäre mit dem dritten Jahr? Kann ich Hartz VI beziehen und danach wieder auf meine alte Arbeitsstelle zurückkehren? Oder habe ich keinen Anspruch darauf? Vielen Dank für die Rückmeldung.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das hängt vom Bundesland ab. Hier in Rheinland-Pfalz wird es unproblematisch möglich sein, im dritten Jahr Hartz IV zu bekommen. Von Forumsbesuchern weiß ich aber, dass dies in anderen Bundesländern, insbesondere in Berlin, nicht möglich ist. Dies mit der Begründung, dass man ja ab dem ersten Geburtstag Anspruch auf eine Betreuung hat und deshalb eben auch arbeiten gehen kann. Liebe Grüße NB


cube

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Den Wunsch, 3 Jahre für dein Kind zu Hause zu bleiben, kann ich gut verstehen. Aber sieh es mal so: du hast einen Betreuungsanspruch und einen Arbeitsplatz. Es besteht also keine Notwendigkeit, dich zu finanzieren, zB weil du keinen Kita-Platz hast oder dein Vertrag ausgelaufen ist und du gerade eh keinen Job hast. Auch rein rechtlich: ALG ist eine Leistung für Menschen, die aktuell keinen Job haben (oder um aufzustocken). Du hast aber einen Job. Nein, da sehe ich schwarz. Du wirst das 3. Jahr selbst finanzieren der arbeiten gehen müssen (oder der KV). Aber wenn du 2 Jahre daheim bleiben kannst, ist das doch auch schon besser, als beim 1. Kind und sozusagen der Mittelweg zwischen 1 oder 3 Jahren.


Strudelteigteilchen

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Meiner Erfahrung nach kommt das wirklich auf die Umstände vor Ort und möglicherweise auch den Sachbearbeiter an. Hier in München ist man scheinbar so froh um jeden Krippenplatz, der nicht in Anspruch genommen wird, daß man bereit ist, das dritte Elternzeitjahr mit ALG2 zu finanzieren - so zumindest kürzlich im Bekanntenkreis erlebt. Das muß man ja auch bedenken, wenn man das Argument der Kosten für die Allgemeinheit ins Feld führt - der Krippenplatz wird ja auch bezuschusst, zumal für Geringverdiener. Und wenn die Kommune dann noch händeringend nach Erzieherinnen sucht, dann ist vorübergehendes ALG2 manchmal sogar die billigere, zumindest aber die praktikablere Lösung. Ich würde an Deiner Stelle erstmal mit zwei Jahren planen, aber durchaus hoffen, daß das dritte Jahr noch was werden könnte. Allerdings mußt Du bedenken, daß der Bezug von ALG2 kein Zuckerschlecken ist. Du mußt Ersparnisse aufbrauchen, und der KV wird sich ebenfalls nackig machen müssen.


Felica

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Du kannst gerne 3 Jahre daheim bleiben. Nach dem EG wird dann sicherlich gerne der Vater dafür aufkommen. Ist ja auch in seinem Interesse. Oder ihr teilt euch die Betreuung. Rechtlich ist der Vater dazu verpflichtet, wenn er es sich eben leisten kann. Sehe es mal so, welche Mutter möchte nicht die 3 Jahre daheim bleiben? Geht aber nur wenn man es sich leisten kann. Das der Staat da einspringt wird immer schwieriger seit die Gesetze geändert wurden. Das wird sich weiter verschärfen. Warum gehst du nicht den Mittelweg? Wenn du es dir leisten kannst erst 2 Jahre Elterngeld und dann innerhalb der Elternzeit in Teilzeit arbeiten? Das das Kind dann so viel krank wird wie das ältere ist unwahrscheinlich, das ältere wird bis dahin einiges an Krankheiten nach Hause geschleppt haben. Zudem kann man das Kind im Vorfeld früher eingewöhnen und muss es nicht erst kurz vor knapp machen wie scheinbar beim ersten.


bellis123

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Ich persönlich habe noch nie gehört, dass der Staat durch ALG2 ein 3. EZ-Jahr finanziert. Wenn es, wie hier von jemandem geschrieben, in Einzelfällen Ausnahmen gab, würde ich mich nicht darauf verlassen. Du hast einen Job und auch einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Also wirst du wieder arbeiten gehen müssen. Zwei Jahre zuhause sind doch auch schon viel, meinst du nicht? Du musst danach auch nicht voll arbeiten gehen sondern kannst auch im 3. Jahr TZ beantragen. Dass Kinder wenn sie in die Betreuung kommen sehr anfällig für Krankheiten sind, ist zwar durchaus normal, aber nicht bei jedem Kind der Fall. Meine Tochter ist auch mit 12 Monaten in die Kita gekommen und war wirklich nie krank! Jedes Kind ist anders, es muss sich also nicht wiederholen was du beim 1. Kind erlebt hast!


Mitglied inaktiv

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Wäre es gewollt, 3 Jahre Elternzeit zu finanzieren, würde es 3 Jahre Elterngeld geben. ALG II ist nicht zur Finanzierung gedacht. Ausnahme: EG im ersten Jahr + Sonstige Einnahmen sind so gering, dass der Bedarf aus eigenen Mitteln nicht gedeckt werden kann. Stichwort: Unvorhergesehene Notlage, trifft nicht zu, denn die Notlage wäre ja bewusst "geplant".


Tini_79

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Zumindest habe ich hier noch nie eine konkrete gesetzliche Grundlage gesehen, die dir AlgII verweigern würde. Auf Landesebene mag das verschieden sein über irgendwelche zusätzlichen Verordnungen. Bei FB gibt es zwei Gruppen zu H4 Beratung, dort kommt genau diese Frage oft auf und wenn man den Leuten dort glauben darf, dann wird gar nicht so selten gezahlt. Davon ab musst du ja erstmal einen Betreuungsplatz haben - ggf erledigt sich der Zwang dann eh von selbst. Wenn der AG 3 Jahren EZ zugestimmt hat, muss er dich ja auch nicht vorher wieder nehmen, also selbst wenn man wollte auf Druck des Amtes, geht das ja uU nicht so einfach. Und eine andere Stelle für weniger als 1 Jahr und AE mit zwei Kindern...vermutlich aussichtslos.


bellis123

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@Tini_79 1. Es besteht Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Wer keinen hat, hat es in der Regel versäumt sich entsprechend und umfassend zu kümmern. 2. Dafür müssen ja 3 Jahre EZ eingereicht worden sein. Also war sozusagen nachweisbar und vorsätzlich nicht geplant im 3. Jahr arbeiten zu gehen. Beides zusammen sind persönliche Versäumnisse bzw. Entscheidungen, für die nicht die Allgemeinheit zahlen muss.


Mitglied inaktiv

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Die Frage ist zwar schon über 10 Tage alt aber ich antworte trotzdem mal. Also ich bin mir 100% sicher das es ALG 2 für ein Jahr nicht gibt. Man muss in der Zeit dem Arbeitsmarkt verfügbar sein und sobald man einen Job findet endet auch das ALG2. Man muss auch nachweisen das man sich regelmäßig bewirbt und somit kann man nicht einfach so zuhause bleiben.


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