Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

2 Partnermonate - Teilzeitarbeit möglich?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: 2 Partnermonate - Teilzeitarbeit möglich?

pubsär

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Hallo, wir bekommen unser zweites Kind. Ich befinde mich derzeit noch in der Elternzeit unseres ersten Kindes. Mein Mann möchte gerne ab der Geburt unseres zweiten Kindes 1 Monat Elternzeit (Partnermonat) nehmen + Elterngeld beziehen und das zweite Monat während des 13. Lebensmonats unseres Babys (ebenfalls mit Elterngeldbezug). Ich würde gerne vom 1. - 12. Monat Elterngeld beziehen. Er würde in den zwei Monaten gerne Teilzeit (15 Wochenstunden) bei seinem jetzigen Arbeitgeber arbeiten. Mit dem Arbeitgeber wurde das bereits besprochen. Er ist länger als 6 Monate im Betrieb und es sind mehr als 16 Angestellte. Ist das so möglich und Sinnvoll für uns? Vielen Dank schon mal für eine kurze Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Nein, das ist so nicht möglich. Er muss mindestens zwei Monate Elternzeit nehmen, um Elterngeld zu bekommen. Ansonsten wird natürlich jeder Verdienst, den er hat, auf sein Elterngeld angerechnet. Liebe Grüße NB


pubsär

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Er würde im 1. Monat Elternzeit (+ Elterngeld) und im 13. Monat Elternzeit (+ Elterngeld) nehmen. Das wäre schon möglich oder? Hab mich vielleicht etwas falsch ausgedrückt... Beide Monate würde er 15 Std/Woche Teilzeit arbeiten. Danke!


Mitglied inaktiv

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Ich glaube es ist eben so, dass er zwei Monate voll kriegen muss. also er kann entweder: 2 Monate voll 1 Monat voll und 2 Teilzeit 4 Monate Teilzeit machen. Das ganze muss innerhalb der ersten 14 Lebensmonate sein. Ich weiß aber nicht sicher, ob das stimmt. Ruf doch mal die Elterngeldstelle an? Falls die dazu was sagen, würde ich mich auch freuen, wenn du das Ergebnis kurz mitteilst. LG


SumSum076

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Ich bin der Meinung, das geht! Die Mutter könnte ja in ihren 12 Monaten auch (wg Mutterschutz nur) 10 Monate Teilzeit machen. Nur weil man Teilzeit in der Elternzeit machen möchte, heißt das ja nicht, dass man "ElterngeldPlus" (1 Monat aufgeteilt in 2 TZ-Monate) nehmen muss. Gruß Sabine


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