Sweetheart81
Hallo, ich möchte 2 Jahre Elternzeit nehmen. Geht das einfach so? Stimmt es das sich das Geld halbiert? Kann mein Mann dennoch seine 2 Monate Elternzeit nehmen? Wieviel Elterngeld bekommt er? Wo bekomme ich den passenden Antrag her? Entbindungstermin 07.11.2016 Baden-Württemberg Vielen Dank
Hallo, jeder kann parallel bis zu 3 Jahren EZ nehmen - EG sind 12 Mo frei zu verteilen, 2 Monate werden immer der Mutter zugerechnet. Liebe Grüße NB
malini
Elternzeit kannst du 3 Jahre nehmen, Elterngeld gibt es entweder 12 Monate voll oder 22 Monate halbiert. Dein Mann kann auch 2 Monate Elterngeld bekommen, wenn er in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes Elternzeit nimmt. Er bekommt auch 65-67% seines Lohnes, max. jedoch 1800 Euro. Antrag gibt's online, einfach mal danach suchen :).
Mitglied inaktiv
Du wirfst aber gerade Äpfel und Birnen durcheinander.... Äpfel ist die Elternzeit, die kann JEDES Elternteil unabhängig vom anderen Elternteil gestalten und zwar von Geburt bis zum 3ten Geburtstag des Kindes, im Ausnahmefall auch darüber hinaus. Elternzeit bedeutet, der Ag verpflichtet sich den Arbeitsplatz für diese Dauer freizuhalten. Zudem gilt, man kann sich aussuchen ob man komplett daheim bleibt, oder aber man geht innerhalb der EZ arbeiten, kürzt aber die Arbeitszeit auf 15-30 Std die Woche runter - solange man in EZ ist ruht der VZ-Vertrag dann. Birnen ist das Elterngeld, da habt ihr beide zusammen 14 VOLLE Lebens-Monate welche ihr frei auf euch verteilen könnt. Bei den folgenden Bedingungen, die ersten beiden Monate EG werden IMMER der Mutter zugehalten, egal ob sie diese nimmt oder nicht und auch dann wenn sie Mutterschutzgeld bekommt. Das wird gegeneinander verrechnet. Da das Mutterschutzgeld in der Regel höher ist wie das EG, wird nur das Mutterschutzgeld ausgezahlt, die EG-Monate aber als verbraucht gezählt. Zweite Regel, jedes Elternteil das EG beantragt muss immer mindestens 2 volle LEBENS-Monate innerhalb der ersten 14 Lebensmonate !!! nehmen sonst muss man das für dieses Elternteil bereits erhaltendes Elterngeld wieder zurückzahlen. Heißt, willst Du EG bekommen, hast Du deine 2 Monate mit dem Mutterschutz erreicht, Dein Mann muss seine selbst beantragen. Und es gilt jeweils was derjenige verdient hat als Berechnungsgrundlage. Für Dein EG also Dein Verdienst, für Deinen Mann sein Verdienst. Und noch etwas, wenn Dein Mann jetzt statt 2 Monate doch 3 Monate nehmen will, dann musst Du einen an ihn abtreten. Man kann auch den Zeitraum verlängern wo man EG bekommt, dann gibt es halt nur die Hälfte des EG, dafür dann aber eben doppelt so lang. oder man lässt es bei voller Auszahlung im ersten Jahr, bekommt im zweiten Jahr der EZ aber eben kein Geld. Wozu ich persönlich eher rate. Es bringt nur Vorteile wenn man selbst nicht in der Krankenversicherung ist weil zB vor dem Mutterschutz der Arbeitsvertrag ausgelaufen ist. Kannst dir also aussuchen ob Du ein Jahr Auszahlung nimmst bei 2 Jahren EZ oder 2 Jahre Auszahlung und Dein Mann wann in den ersten 14 Lebensmonate er seine zwei Monate Elternzeit nimmt. Wichtig ist halt das er nicht Kalendermonate angibt sondern Lebensmonate, also wenn euer Kind am 7.11 geboren wird zB vom 7.11.16-6.01.17.
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