Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

2. Jahr Elternzeit ohne Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: 2. Jahr Elternzeit ohne Elterngeld

Munira2018

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe ursprünglich ein Jahr Elternzeit mit Basiselterngeldbezug genommen. Nun habe ich beschlossen die Elternzeit um ein Jahr zu verlängern. Meine Fragen: Muss ich mich dann selbst krankenversichern, wenn ich kein Elterngeld mehr erhalte? Wenn ich einen Minijob ausübe, wird dieser ja nicht rückwirkend auf das Elterngeld aus dem ersten Jahr angerechnet, aber wie sieht es bei der Elterngeldkalkulation bei einer erneuten Schwangerschaft aus? Wird dann für die Monate, in denen ich den Minijob ausübe, dieses Einkommen als Berechnungsgrundlage verwendet? Wenn ich im zweiten Jahr Elternzeit gar kein Einkommen hätte, wird bei einer erneuten Schwangerschaft das Einkommen von vor der Elternzeit als Grundlage verwendet, richtig? Ich danke im Voraus Herzliche Grüße Munira


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich gehe davon aus, dass Sie einen AG und eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit haben. Dann sind Sie die gesamte EZ beitragsfrei versichert. Liebe Grüße NB


Bone

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1. Nein - da du in der Elternzeit weiterhin versichert bist. EZ bedeutet, du hast einen AG. Hast du den nicht, hast du keine EZ, dann musst du dich selbst versichern oder über die Familienversicherung. 2. Ja, nur solange du EG beziehst, ist Einkommen relevant. 3. Ja, Einkommen wird berücksichtigt, auch ein Minijob 4. Nein, 14 Monate EG und Mutterschaftszeitraum wird ausgeklammert, Elternzeit dagegen nicht. Wenn du ab dem 15ten Lebensmonat kein Einkommen hast, dann zählt das mit 0 €. Der Minijob erhöht dein neues EG, wenn auch nur minimal. Bei weiterem Kinderwunsch wäre es besser entweder wieder voll zu arbeiten oder TZ nahe der VZ wenn ihr ähnlich viel EG haben wollt. Oder bereits schwanger zu sein, so das der neue Mutterschutz kurz nach Ende vom Elterngeld beginnt.


Ally79

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Kleine Korrektur zu oben: da du Basiselterngeld hattest werden bei dir nur 12 Monate ausgeklammert. Wenn du im zweiten Jahr nicht arbeitest bekommst du vermutlich die 300 Euro Mindestelterngeld plus Geschwisterbonus, bis dein älteres Kind drei wird.


Mitglied inaktiv

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Für das Elterngeld beim 2. Kind sind wieder die 12 Monate vor Geburt relevant. Aber es werden Monate mit Elterngeld ausgeklammert. Bei Basis bis zu 12 Monate bei egplus bis zum 14. Lebensmonat. Monate mit Mutterschaftsgeld kannst du auch ausklammern lassen. Beginnt der Mutterschutz noch während der Elternzeit kannst du die Elternzeit zum neuen Mutterschutz beenden. Dann bekommst nach dem ursprünglichen Vertrag das Mutterschaftsgeld. da du nur ein Jahr Elternzeit gemeldet hast, muss dein AG dem aber nicht zustimmen. Ist das geregelt? Kostenlos versichert warst du solange du in Elternzeit wärst


Mitglied inaktiv

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Ich weiß nicht woher die Meinung kommt, dass man Zeiten in Elternzeit ohne Einkommen ausklammern darf und es nicht berücksichtigt wird. Fakt: für das gleiche Elterngeld muss das zweite geboren sein, wenn das ältere Kind 14 Monate alt ist oder bei egplus 16 Monate . Nur dann werden alle Monate ausgeklammert und durch alte Lohnabrechnungen ersetzt werden


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