Resi84
Guten Tag Herr Dr. Paulus, Ich bin jetzt in der 37. SSW und habe seit Anfang der Schwangerschaft das Wimpernserum M2 Lashes äußerlich am Auge angewendet. Nur durch Zufall habe ich letzte Woche erfahren, dass es in der Schwangerschaft nicht angewendet werden soll. Ich habe jetzt meinen FA dazu befragt, leider konnte er mir nichts dazu sagen. Die Entwicklung im Ultraschall war zeitgerecht, eine Feindiagnostik wurde nicht gemacht. Ich bin in großer Sorge und eig. ständig im Internet auf der Suche nach Erfahrungswerten. Leider gibt es dort nur die allgemeine Info, dass ähnliche Substanzen auf Grund erhöhter Uteruskontraktionen bei Nagern zu Aborten geführt haben. Können Prostaglandinanaloga darüber hinaus zu geistigen/körperlichen Behinderungen führen? Denken Sie ich habe meinem Kind geschadet? Eig. müsste der Wirkstoff in dem Serum sehr niedrig dosiert sein. Werte habe ich leider keine gefunden. Über eine Antwort wäre ich Ihnen sehr sehr dankbar.
Der in dem Wimpernserum enthaltene Wirkstoff Methylamidodihydronoralfaprostal ist verwandt mit dem Arzneimittel Bimatoprost. Bimatoprost ist eine Substanz mit potenter augeninnendrucksenkender Wirkung. Es ist ein synthetisches Prostamid, das zwar eine strukturelle Ähnlichkeit zu Prostaglandin F2-alpha aufweist, jedoch nicht über die bekannten Prostaglandinrezeptoren wirkt. Nach äußerlicher Anwendung am Auge wird nur ein geringer Anteil des Wirkstoffes in die Blutbahn aufgenommen, so dass relevante systemische Effekte unwahrscheinlich sind. In Studien an Nagetieren führte eine Exposition, die um das 33- bis 97-fache über derjenigen lag, die nach Anwendung am Auge beim Menschen entsteht, zu Fehlgeburten. Da Studien zur Anwendung von in der menschlichen Schwangerschaft fehlen, wird von der Anwendung von Bimatoprost in der Schwangerschaft grundsätzlich abgeraten. Entsprechendes gilt auch für die Stillzeit. Allerdings gibt es bislang keine konkreten Hinweise auf eine kindliche Schädigung bei Einsatz des Wimpernserums in der Schwangerschaft. Insofern müssen Sie sich wegen der Anwendung in Unkenntnis der grundsätzlichen Vorbehalte in der Schwangerschaft keine besonderen Sorgen machen.