Ani123
Baby ist 4 Wochen vor ET gekommen mit 48cm und 2550g. Verlängert sich der Mutterschutz a) nur um die 4 Wochen, die vor der Geburt nicht genommen werden konnten (8+4=12 Wochen) b) oder steht der Mutter 12 Wochen Mutterschutz + die nicht genommenen Wochen vor Geburt zu (12+4=16 Wochen)? Im Internet steht, dass die Frühgeburt a) eine medizinische Indikation gewesen sein muss. Nach Blasensprung bekam die Mutter Wehen. b) das Baby unter 2500g wiegt. Das Baby wiegt 2550g. Dem Baby geht es gut. Stillen klappt auch. Es wird als reif bezeichnet. Geschwisterkind von fast 3 Jahren soll ab September in die Kita gehen. Stehen der Familie Hilfen zu? Wenn ja, welche?
Wenn das Kind früher als 37+0 Schwangerschaftswochen oder mit einem Geburtsgewicht < 2.500 g geboren wurden, stehen der Mutter 12 Wochen Mutterschutz zu.
Ankaba
Hallo, die verlängerte Mutterschutzfrist von 12 Wochen (+ der Zeit, die vor der Geburt nicht genommen werden konnte) gilt nur, wenn es sich um eine medizinische Frühgeburt handelt. Das ist der Fall bei einem Geburtsgewicht unter 2.500 Gramm oder wenn die Reifezeichen noch nicht voll ausgebildet sind, deshalb ein erhöhter Betreuungsbedarf besteht. Für den verlängerten Mutterschutz wird durch das KH eine „Frühchenbescheinigung“ zur Vorlage bei der Krankenkasse ausgestellt. Es liest sich so, als ob bei Deinem Baby kein erhöhter Betreuungsbedarf gesehen wurde, da es als reif geboren eingeschätzt wurde. In dem Fall gilt die 8-wöchige Mutterschutzfrist (+ die Zeit, die vor der Geburt nicht genommen werden konnte). Alles Gute!
Ankaba
Ach so: Und die Geburt muss natürlich vor 37+0 stattgefunden haben, was bei Dir ja aber der Fall war.
bina2020
Hallo. Mein Baby kam bei 36+0 mit 2360 g per sectio zur Welt. Ich bekam 12 Wochen (wegen sectio). Ich hab bei der Krankenkasse nachgefragt. Die sagten mir, dass nur noch was dazu kommt, wenn das Baby vor dem gesetzlichen Mutterschutz (8 Wochen vor ET) kommt. Ist aber schon 1,5 Jahre her (und in Österreich), vll hat sich was geändert. Lg
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Prof. Jorch, ab wann ist ein Frühchen eine Frühgeburt im rechtlichen Sinne? Ist das von der SSW oder vom Geburtsgewicht abhängig? Kann also auch ein Kind zum ET zu einer Frühgeburt zählen? Muß ich mich als Mutter darum kümmern oder bekommt die KK tatsächlich automatisch davon Kenntnis? Danke!
In MuschG wird in Zusammenhang mit dem Mutterschutz einige Male von Frühgeburt gesprochen. Wie nun sird dieser Begriff definiert? Wir haben folgendes Problem: Unser Arzt hat als Geburtstermin im Mutterpaß den 15.03.2002 aufgrund der Ultraschall Untersuchungen eingetragen. Der Mutterschutz begann daher offiziell am 1.2.2002. Meine Frau arbe ...
Meine Situation sieht momentan wie folgt aus: Meine Tochter ist am 18.09.03 13 Wochen früher (26+2) mit nur 520 g geboren wurden (HELLP). Zu dieser Zeit(Sept.+Okt.) hatte ich einen HIWI-Vertrag (geringfügige Beschäftigung) neben meinem Studium. Seit Mitte Oktober gehe ich nun wieder freiwillig vormittags für ein paar Stunden täglich arbeiten, d ...
Frage zum Mutterschutz die 6 Wochen vor Geburt die einem zustehen die ich nehmen konnte da mein Kind 7 Wochen zu früh kam werden die dann zu den 12 wochen nach der geburt gerechnet, also bekommt man dann ab dem Geburtstermin insgesamt 18 Wochen Mutterschutz oder können die diese 6 Wochen zurückrechnen und einfach vor die geburt setzten obwohl man d ...
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Jorch, da ich momentan mit unserem 2. Kind schwanger bin, habe ich mich erneut mit der Berechnung der Mutterschutzfrist befasst. Dabei fiel mir auf, dass bei unserem 1. Kind (errechneter Termin 01.04.2010, geb. am 18.03.2010, Gewicht 2.380 g) die Mutterschutzfrist durch die Krankenkasse falsch berechnet wurde. Vo ...