Ceca2
Hallo zusammen, weiss jemand von Euch, wie eine Versteigerung von Immobilien vonstatten geht. Wo, ausser bei immowelt kann ich noch angebotene Objekte erfahren? Was muss man beachten? Welche Gebühren fallen bei einer Versteigerung an? Hat jemand Tips und kann mir weiterhelfen? Besten Dank und viele Gruesse Ceca2
Hallo, hier, nur noch auf dein bundeslandes und dann auf die stadt. http://www.zvg.com/termine/ Lg
direkt be deinem amtsgericht gibts aushänge, man kann die gutachten einsehen etc. am besten mit betreibender bank in verbindung setzen wegen ablauf, mindestgebot und sicherheitsleistung. gebühren? soweit ich weiß keine, die trägt der schuldner bzw. die betreibende bank. sicherheitsleistung kann beim steigern allerdings verlangt werden.
Wir haben unser Haus ersteigert, einen Neubau. Es wird meist vom Gericht eine Sicherheitsleistung von 10% des Verkehrswertes bei der Versteigerung verlangt, sonst darfst gar nicht erst bieten bzw. des Gebot wird nicht anerkannt. Wichtig ist, das ihr euch vorher ganz genau erkundigt, was noch im Grundbuch an Schulden eingetragen ist und welchen Rang die betreibende Bank hat. Nicht das ihr noch Hypotheken / Schulden mitersteigert. Ich glaube, wenn die betreibende Bank z.B. nur Rang 2 hat, müssen die Schulden aus Rang 1 von euch mit übernommen werden .... bin mir da aber nicht mehr so ganz sicher. Solltet ihr den Zuschlag bekommen, fällt die s.g. Zuschlagsgebühr für euch an. Wie hoch die genau ist, weiß ich leider nicht mehr, war aber auch nicht wenig. Dann eben noch die Gebühren für den Grundbucheintrag, Gebühr für den Eintrag einer Grundschuld (Notar), Grunderwerbssteuer etc. Es fallen also schon eine Menge Nebenkosten an, da solltet ihr euch genau informieren. Und eben genau zum Objekt erkundigen. Fallen dort noch Erschließungskosten an, die die Gemeinde noch nicht abgerechnet hat?? Wir d die Straße in naher Zukunft noch ausgebaut, was der neue Eigentümer dann mit zu tragen hat? Schäden am Haus?? UND auch bedenken: Die "alten" Eigentümer verlassen ihr Haus in den meisten Fällen sehr ungern, die nehmen es auch in den Kauf, erstmal einen auf dickes Fell zu machen und müssen rausgeklagt werden. Das kostet euch ggf. nochmal eine Menge Geld, ggf. Doppelbelastung, denn ab Tag des Zuschlages seid ihr Eigentümer und zahlt für den Kredit, ob die alten Eigentümer da noch monatelang drin hocken oder nicht. Unser Haus stand schon leer, wir konnten es vor der Versteigerung besichtigen ( das ist auch eher selten der Fall!) und die ehemaligen Eigentümer waren sehr nett und hilfsbereit. Sie boten uns sogar an, nach der Versteigerung ( sie waren anwesend) mit ins Haus zu kommen, um uns die nötigsten Dinge zum Haus ( Heizung etc.) nochmal zu erklären und sie übergaben uns nach der Versteigerung 2 Ordner voll Unterlagen und Foto´s zum Hausbau. Wäre das im Vorfeld nicht schon so gut mit den ehemaligen Eigentümern gelaufen, hätten wir es sicher nicht gewagt ein Haus zu ersteigern. Denn in der Regel ersteigerst Du ein unbesichtigtes Haus. Zu jeder Versteigerung gibt es zwar ein Gutachten, was Du vorher einsehen kannst, aber dort steht auch nicht alles und es gibt sicher bei der ersten Besichtigung noch die ein oder andere Überraschung.
Besten Dank. Das sind wirklich hilfreiche Informationen und helfen mir sehr viel weiter. Viele liebe Gruesse Ceca2
DIE AUSSAGE IST FALSCH, Das Grundbuch wird immer leer übergeben, vorlasten fallen in das geringste gebot. Wichtig ist, das ihr euch vorher ganz genau erkundigt, was noch im Grundbuch an Schulden eingetragen ist und welchen Rang die betreibende Bank hat. Nicht das ihr noch Hypotheken / Schulden mitersteigert. Ich glaube, wenn die betreibende Bank z.B. nur Rang 2 hat, müssen die Schulden aus Rang 1 von euch mit übernommen werden .... bin mir da aber nicht mehr so ganz sicher. Sicherheitseinbehalt verlangt die betreibende Bank. Daher vorher sprechen, kann man umgehen. was richtig ist: wenn die ehemaligen eigentümer alles zerstören beim auszug, dann hast du pech gehabt und musst gegen sie vorgehen aber da ist meist nichts zu holen. also vorher gut erkundigen, gespräche mit beteibender bank lassen auch solche dinge durchscheinen.
Dann ist es eben die Bank, die die Sicherheitsleistung meistens verlangt ....
Fakt ist aber, das das Gericht genaue Vorgaben darüber macht, wie die beizubringen ist, Bargeld darf man z.B. nicht mehr anschleppen und die Sicherheitsleistung zahlt man an das Gericht, nicht an die Bank.
Und das mit dem Grundbuch, also das es grundsätzlich "leer" übergeben wird, stimmt so auch nicht. Bekomme es nicht mehr ganz auf die Reihe, aber es gibt dort ein gewisses Risiko, das man evtl. Schulden mit ersteigert.
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