Mitglied inaktiv
Hallo, mein Mann hat mir bei Zalando Schuhe bestellt .... ich hatte sie jetzt 1x an - mir sind sie aber jetzt doch irgendwie zu teuer. Was meint ihr kann ich sie wieder zurückschicken - wie sind die da bei Zalando so?? LG Jessi
Also wenn sie getragen sind, dann kann man die doch nicht zurückgeben. Das erklärt sich doch wohl von selbst. Wenn sie nur probiert sind, in der Wohnung, ob die passen, dann natürlich. Aber wenn sie draussen getragen sind, dann nicht. Und das sie zu teuer sind, daß kann man doch wohl vorher abschätzen. Finde ich sehr seltsam.
Getragene Schuhe zurückschicken??? Ich glaube, das kauft dann keiner mehr...denke nein!!!
VG Madlen
Ja ich weiß schon aber wenn ich jetzt z.b bei QVC oder HSE Schuhe bestell oder egal was kann ich das 30 Tage lang testen....und dann doch noch zurückschicken...hätt ja sein können das es dort ähnlich ist. LG Jessi
Echt, da kann man Schuhe 30 Tage auch draussen tragen ect. und DANN zurück schicken? Dann kauf ich nur noch da :-)
Getragene dinge kann man nichtmehr weiterverkaufen, ausser an Fetischisten Rücknahme immer nur ungetragen ( ich stelle mir das gerade bei Unterhosen vor - schüttel) dAGMAR
Ja das kann man ....man kann alles 30 Tage lang testen...werben sie groß für- egal ob Cremes, Klamotten u.sw LG Jessi
Also hab gerade bei Zalando angerufen.... kann man zurückschicken solange sie nicht aussehen wie sau. LG Jessi
Es ist wirklich so....
sorry, aber du hast doch vorher gewusst was die schuhe kosten, bevor du sie getragen hast! also das verstehe ich nun nicht! und wenn sie deinem mann gefallen ( er wird sie ja auch bezahlen ) würde ich sie behalten! ich würde da nie auf die idee kommen aus so einem grund getragene schuhe zurückschicken!
Sie sind mir auch etwas zu eng und passen irgenwie nicht zu vielen Outfits ....auch noch ein Grund...dafür sind sie mir halt dann zu teuer LG Jessi
super dann weiß ich wo ich keine schuhe mehr bestelle
danke
Und solche Aktionen heben die Preise für alle Kunden ---- ganz prima *nerv*
Ach gottchen - ihr seit ja alle so korrekt...war ja nur eine Frage..außerdem hab ich angerufen und nachgefragt..
nur zu ein zwei sachen passen. kaufreue berechtigt normalerweise nicht zu vertragsrückabwicklung. aber zalando macht sich mit solchen aktionen nur selber glückliche kunden, was will man mehr.
bevor du sie angezogen hast und mit ihnen raus gegangen bist.
1. das sie zu teuer sind
2. das sie zu fast nichts passen
3. das sie drücken, als du sie in der wohnung probegelaufen bist.
sorry, aber für sowas habe ich kein verständnis und andere müssen deinen fehler ausbaden!
Also ich finde das auch befremdlich - dann werde ich das nächste Mal wenn ich irgendwo Schuhe bestelle, ganz genau hingucken. Getragene Schuhe zurückschicken...
Aber ist ja echt klasse, wenn man mal besondere Schuhe für einen Abend braucht, dann bestellt man die bei Zalando und schickt sie hinterher zurück. Klamöttis haben die ja auch, da kann man sich dann auch gleich schick anziehen.
Nee, war natürlich nur Spaß - finde das eher gruselig. *g*
genau aunda - alles andere klingt danach das man mal schnell günstig schuhe für einen anlass gebraucht hat und nun werden sie nicht mehr benötigt tja
wenn ich z.b bei H&M bestelle kann ich die Sachen auch tragen und sogar waschen (steht bei den Rücksendegründen: beim Waschen eingegangen oder so) - die haben überall anscheinend schon soviel draufgeschlagen auf die Preise das sie das dann auch zurücknehmen.
Oh mein Gott...andere müssen meinen ach so großen Fehler ausbaden????? Wenn ihr so weiter macht lass ich die Schuhe da - da bekommt man ja ein richtig schlechtes gewissen.
Na ja, wenn man bei H&M gewaschene Sachen zurückschickt, weil sie eingegangen sind o.ä., dann ist das eine Reklamation. Das ist doch was ganz anderes und diese Sachen werden dann ja auch nicht weiterverkauft. Hoffentlich. *gg*
Dann weiss ich, wo ich nie was bestellen werde. Zumindest ich möchte sicher sein, daß meine Schuhe oder auch die anderen Artikel neu sind. Das ist ja eklig. Wenn du die Schuhe schon getragen hast, kannst du sie nicht mehr zurückschicken. Und was den Preis betrifft: hast du nicht lesen gelernt ?
Wegen solcher Leute wie Dir haben wir in Deutschland DIESE Verhältnisse. Geiz-ist-geil-Mentalität-->skrupelloses Rücksendeverhalten-->dadurch entstehende Kosten und Verluste-->niedrige Löhne und Gehälter--->Sparmaßnahmen--->Arbeitslosigkeit--->sparen/Geiz-ist-geil-Mentalität Kapierste nicht, stimmt`s? Kauf Dein Zeug im Laden. Ist besser für die Allgemeinheit.
Rückgaberecht im Versandhandel: Käufer darf Versandware ausprobieren und vollen Kaufpreis zurückverlangen - selbst bei Wertverlust BGH zur Wertersatzpflicht eines Verbrauchers bei Widerruf eines Fernabsatzvertrags Ein Verbraucher, der fristgerecht den Widerruf eines Fernabsatzvertrages erklärt, hat dann – trotz eines möglicherweise eingetretenen Wertverlusts der Sache – Anspruch Erstattung des vollen Kaufpreises, wenn er die Ware lediglich geprüft hat. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Werbung Im zugrunde liegenden Fall schlossen die Parteien im August 2008 per E-Mail einen Kaufvertrag über ein Wasserbett zum Preis von 1.265 Euro. Das Angebot des Beklagten, der die Wasserbetten über das Internet zum Verkauf anbietet, war dem Kläger per E-Mail als angehängte PDF-Datei übersandt worden. Der Text der E-Mail enthält eine Widerrufsbelehrung. Im weiteren Text der E-Mail heißt es: "Im Hinblick auf die o. g. Widerrufsbelehrung weisen wir ergänzend darauf hin, dass durch das Befüllen der Matratze des Wasserbettes regelmäßig eine Verschlechterung eintritt, da das Bett nicht mehr als neuwertig zu veräußern ist." Verkäufer erstattet wegen weiterer Unverkäuflichkeit des Wasserbettes nur Teilbetrag des Kaufpreises Das Wasserbett wurde gegen Barzahlung beim Käufer angeliefert. Der Käufer baute das Wasserbett auf und befüllte die Matratze mit Wasser. Anschließend übte er sein Widerrufsrecht aus. Nach Abholung des Wasserbetts forderte er den Verkäufer zur Rückzahlung des Kaufpreises auf. Der Verkäufer erstattete lediglich einen Betrag von 258 Euro und machte geltend, dass das Bett nicht mehr verkäuflich sei; lediglich die Heizung mit einem Wert von 258 Euro sei wieder verwertbar. Entscheidungen der Vorinstanzen Das Amtsgericht Berlin-Wedding hat der auf Rückzahlung des restlichen Kaufpreises von 1.007 Euro gerichteten Klage stattgegeben. Das Landgericht Berlin hat die Berufung des Verkäufers zurückgewiesen. BGH: Käufer kann vollen Kaufpreis zurückverlangen Die dagegen gerichtete Revision des Verkäufers hatte keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Käufer trotz des möglicherweise eingetretenen Wertverlusts den vollen Kaufpreis zurückverlangen kann, da er die Ware nur geprüft hat. Aufbau des Betts und Befüllung der Matratze stellen Prüfung der Sache dar Ein fristgerecht erklärter Widerspruch des Verbrauchers beim Fernabsatzvertrag hat zur Folge, dass die empfangenen Leistungen von den Vertragsparteien zurückzugewähren sind. Soweit der empfangene Gegenstand sich verschlechtert hat oder untergegangen ist, muss der Schuldner statt der Rückgabe Wertersatz leisten. Dabei muss der Verbraucher nach § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB* auch Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Die Wertersatzpflicht besteht jedoch nach § 357 Abs. 3 Satz 2 BGB [aF*; jetzt Satz 3] dann nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. Letzteres war vorliegend der Fall. Der Aufbau des Betts und die Befüllung der Matratze mit Wasser stellen lediglich eine Prüfung der Sache dar. Verbraucher muss grundsätzlich Gelegenheit haben, gekaufte Ware zu prüfen und auszuprobieren Der Verbraucher soll nach Art. 6 der Richtlinie 97/7/EG (Fernabsatzrichtlinie)** und der sie umsetzenden deutschen Regelung grundsätzlich Gelegenheit haben, die durch Vertragsabschluss im Fernabsatz gekaufte Ware zu prüfen und auszuprobieren, weil er die Ware vor Abschluss des Vertrags nicht sehen konnte. Dies schließt die Ingebrauchnahme ein, soweit sie zu Prüfzwecken erforderlich ist, selbst wenn sie zu einer Wertminderung der Ware führt. *§ 357 BGB aF: Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe […] (3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. […] **Art. 6 der Richtlinie 97/7 (Fernabsatz-Richtlinie): Widerrufsrecht (1) Der Verbraucher kann jeden Vertragsabschluß im Fernabsatz innerhalb einer Frist von mindestens sieben Werktagen ohne Angabe von Gründen und ohne Strafzahlung widerrufen. Die einzigen Kosten, die dem Verbraucher infolge der Ausübung seines Widerrufsrechts auferlegt werden können, sind die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. […] (2) Übt der Verbraucher das Recht auf Widerruf gemäß diesem Artikel aus, so hat der Lieferer die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen kostenlos zu erstatten. Die einzigen Kosten, die dem Verbraucher infolge der Ausübung seines Widerrufsrechts auferlegt werden können, sind die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. […] http://www.kostenlose-urteile.de/Rueckgaberecht-im-Versandhandel-Kaeufer-darf-Versandware-ausprobieren-und-vollen-Kaufpreis-zurueckverlangen-selbst-bei-Wertverlust.news10478.htm
Einfach nur widerlich und egoistisch deine Einstellung.
Hallo was heisst du hattest sie 1x an? Nur in der Wohnung? Dann dürfte es kein Problem sein. Auch draussen? dann geht das zurückgegeben nur wenn ein Mangel an den Schuhen festgestellt wurde. viele Grüße
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