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Wohnungsübergabe, muß ich Laminat noch verlegen auch wenn nicht Renovierung bei

Wohnungsübergabe, muß ich Laminat noch verlegen auch wenn nicht Renovierung bei

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Auszug vereinbart ist? Es gilt bei uns Renovierung bei Einzug, und wir haben die Wohnung im ziemlich desolaten Zustand übernommen und jetzt sollen wir im Wohnzimmer und in der Küche noch Laminat verlegen. Obwohl der Nachmieter darauf nicht besteht. Im wäre nur wichtig das wir das entsorgen. Das sehe ich aber nicht ein. Werde nächtste Woche mal mit meiner Rechtschutz sprechen und auch mal mit dem Makler. Wir haben das ganze Treppenhaus saniert und neues Laminat mitverlegt. Überhaupt mal Fußleisten angebracht und den Gemeinschaftsflur auch mit neuem Belag versehen. Keller komplett gestrichen und vom Garten reden wir mal nicht. Bin stinkesauer, vor allem auf meinem Mann. Da ich ihm gesagt habe das wir uns das Geld vom Vermieter holen sollen. Grade für den gemeinschaftsflur. Aber nein, ist ja alles zu umständlich und mal eben so gemacht Kennt sich da jemand aus?


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Was war denn vorher als Bodenbelag? Normalerweise übernimmt man den dann vom Vermieter und muss ihn auch nicht erneuern - außer, man hat ihn extrem abgenutzt oder zerstört. Den normalen Austausch nach einigen Jahren Nutzdauer muss der Vermieter übernehmen oder sich an den Kosten beteiligen. Und falls NIX drin war: sollt ihr dem Typen zum Auszug einen neuen Fußboden schenken? Oder wie hat der sich das vorgestellt? lg


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war alles gestückelt. Loser Teppich auf der Treppe und in eineigen Räumen schon Laminat aber ohne Fußleisten. Die haben wir angebracht und neuen Laminat verlegt. Der ist nicht vom Vermieter! Zumindest ist es nicht im Vertrag erwähnt.


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Hallo und guten Morgen! NEIN,ihr müßt keinen neuen Laminat/Parkett oder Teppich verlegen,das ist die Angelegenheit von euerem Vermieter nicht von euch.Sollte der Parkett abgeschliffen werden oder ausgetauscht werden ,weil er schon länger als 10Jahre drinnen ist,dann ist das sein Problem nur nicht eueres.Von euch kann definitiv erwartet werden das ihr sämtliche Räume weiß streicht und den Ursprungszustand herstellt d.h.das alles frisch geputzt,sauber und weiß sein soll-mehr nicht! Gruß Steffi PS:Lasst euch bloß nicht über den Tisch ziehen,Vermieter nutzen immer gern die Unwissenheit vom Mieter aus -erst recht wenn dieser auszieht.


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und alles abschleifen. *lol* Da lag loser Teppich über der Treppe und anderer Teppich auf den Absätzen. Die Bodenbeläge sind nicht vom Vermieter gewesen und werden auch nicht von ihm gemacht. Es ist eine ganz normale Renovierung bei Einzug. Es steht nur im Mietvertrag das die Wohnung sauber und ordentlich übergeben werden muß. Und da ich weiß das sie sowieso neues Laminat im Wohnzimmer und Küche verlegen wollen können sie das ja tun. Ob ich den alten entsorgen muß werde ich bei der Rechtschutz erfragen. Wände streichen müssen wir nicht, da der Makler auch schon bestätigt hat das dies die Nachmieter bei Einzug machen müssen.


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Das neue Mitrecht besagt: Mieter, die beim Auszug die Wohnung renoviert haben, obwohl sie wegen einer unwirksamen Vertragsklausel gar nicht dazu verpflichtet gewesen w´ären, können die Kostenv vom Vermieter zurückverlangen. (9 Euro pro Quadratmeter) Das neue BGH Urteil bedeutet nicht, das man gar nicht mehr renovieren muss, sondern das starre Fristenpläne im Mietvertrag genauso unzulässig sind, wie die pauschale Verpflichtung zur Endrenovierung. Wer allerdings nie Schönheitsreparaturen durchgeführt hat, muss dies beim Auszug nachholen. Experten empfehlen für die Zukunft, beim Einzug in die nächste Wohnung deren Zustand mit bildern zu dokumentieren. Ich denke, mit dem was ihr dort bereits geleistet habt, würde ich keinen Finger mehr krumm machen! ;-) Ach ja, man musste sowieso bei Auszug nie weiß streichen. Es durfte auch jede andere "normale" Farbe sein, nur nicht gerade schwarz oder neon. Leider wußten das die meisten mieter nicht... LG Tanja


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Erstmal an fabianmama: ich finds nicht nett, so über einen Kamm geschoren zu werden... Ich könnte auch Storys von Mietern erzählen... *grrr* - und würde trotzdem nicht behaupten, das alles, oder auch nur ein Großteil der Mieter so ist... Und nun zum eigentlichen Thema: Also ihr müsst defintiv KEINEN neuen Fußboden verlegen und auch für die Entsorgung seid ihr NICHT zuständig. Das ist Problem des Nachmieters bzw. Vermieters - denn Du schreibst ja, im Mietvertrag steht "Renovierung bei Einzug" drin. Also reicht es vollkommen, die Wohnung BESENREIN zu übergeben. Je nachdem, wie genau die Formulierung in Eurem Mietvertrag ist, kann es sein, dass ihr nichtmal die Wände streichen müsst. Im Gegenzug würde ich aber versuchen, die Kosten, die ihr hattet, um das Haus wohnlicher zu gestalten mal aufzuschlüsseln und beim Vermieter geltend zu machen. Wenn ihr ihn allerdings nicht vorher (am besten schriftlich) gefragt habt, ob ihr das machen dürft - dürfte es schwierig sein, diese Kosten ersetzt zu bekommen. Zumindest, wenn man davon ausgeht, das es sich um ein Mehrfamilienhaus mit meherern Mietparteien handelt. Habt ihr ein Einfamilienhaus gemietet, werdet ihr zu 100% auf diesen Kosten sitzen bleiben, da es nur zu eurer eigenen Wohnverbesserung diente und ihr vor Unterzeichnung des Mietvertrages den Zustand kanntet. Ich hoffe, ich konnte dir etwas helfen. LG Biggi


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später was kaufen. Somit diente es ja unserer Wohnqualität. Es geht mir nur darum das ich nicht noch neues verlegen möchte und auch nicht noch was entsorgen muß.


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Hallo, bevor man am fremden Eigentum Erneuerungen tätigt, holt man sich die schriftliche Erlaubnis vom Vermieter, da dieser ansonsten nach Auszug verlangen kann, dass der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird. ich habe gar nicht verstanden, warum ihr Laminat verlegen sollt? LG