weißeLöwin80
Frage steht ja oben Bis jetzt habe ich sie ca.3 Jahre aufbewahrt. Auf der Bank wurde mir nun gesagt 10 Jahre ! Wo will man die denn Lagern ? Wie lange hebt ihr sie auf (und wenn so lang,wo/wie? )
abheften in die kleinen mappen die es in jeder bank gibt...nimmt dann keinen platz weg wenn die jedes jahr in den schrank aufeinandergelegt werden...lg
Hi, schau mal hier: https://www.ing-diba.de/ueber-uns/wissenswert/kontoauszuege-verwalten/ Ich hebe immer das laufende Jahr und das letzte Jahr auf, auch wegen Steuererklärung, da braucht man ja dann auch mal den ein oder anderen Beleg. 10 Jahre gilt bei Firmen! Dann hast du für alles mögliche Aufbewahrungsfristen. VG; Jule
Forderungen können drei (komplette Jahre) rückwirkend geltend gemacht werden. Wenn man also beweisen möchte, dass man etwas bezahlt hat, dann empfiehlt es sich, das aktuelle Jahre, plus die letzten drei Jahre aufzubewahren. Inzwischen habe ich alles digital, vorher hatte ich die Kontoauszüge eines Jahres im Banken-Hefter und dann in einem Schuh-Karton gelagert. 10 Jahre musst Du nichts aufbewahren. Für "Zweitkonten", von denen keine regulären Zahlungen ausgehen, kannst du die Kontoauszüge schon früher vernichten.
Privatleute müssen meines Wissens nur 2 Jahre aufbewahren. Ich habe online Banking und archiviere jeden Monat meinen Kontoauszug elektronisch. Platzsparender geht es nich. Silvia
Eine Verpflichtung zur Aufbewahrung, analog zu Firmen, gibt es bei Privatleuten nicht. Es empfiehlt sich, die Verjährungsfristen zu beachten, damit man nicht rückwirkend viel Geld für Ersatzkontoauszüge bezahlen muss. Mehr nicht.
Ich hebe sie ca Frühjahr nach 3 Jahren auf. Zum möglichen Beweis, dass ich was bezahlt habe, sollte einer noch was von mir wollen. Forderungen verjähren mit Ablauf des Jahresletzten nach 3 Jahren. Also Rechnungen von 2012 sind zum 31.12.15 verjährt, unabhängig, ob sie von Januar oder Dezember 2012 stammen. Dann geb ich noch bisschen drauf, weil, sollte jemand evtl. was gerichtliches in die Wege geleitet haben, erfahre ich das nicht sofort am 1.1. Fachidiot halt *ggg*
Hier ein Link dazu: http://aufbewahrungsfristen.org/kontoauszuege/
Haltet mich für doof aber ich habe tatsächlich die letzten 10! Jahre aufgehoben. Hab letztens erst welche von vor 2005 entsorgt. Aber es hat sich auch schon angeboten das ich die noch habe alle. Ich hatte mal etwas von vor 9 Jahren, wo ich froh war nachsehen zu können. Nimmt ja auch kaum Platz weg.
Ich habe die Kontoauszüge meines Lebens aufbewahrt! Gott sei Dank, denn mein Ex meinte vor 2 Jahren, dass er vor 18 Jahren doch Unterhalt gezahlt hätte! Er konnte dies nicht nachweisen, aber behaupten! Ich hätte dann UVG zurückzahlen dürfen ( da genügt eine solche Behauptung) - ohne SEINEN Nachweis! Aber ich konnte nachweisen - da meine Kontoauszüge lückenlos sind -, dass er lügt! Tja, wenn man nicht mit solchen Aktionen rechnen muss, würde ich nach 4 Jahren die Auszüge vernichten!: Ich habe aber nur 2 Ordner voll - von 35 Jahren - und die kann ich immer irgendwo lagern.
Wir heben sie 10 Jahre auf in einem Ordner, der nun wirklich nicht viel Platz braucht
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