Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe mal eine rechtliche Frage. Darf in einem Brief bzw. aus dem Kuvert ersichtlich sein, um was es in dem Brief geht? Ich habe ein unschönen Brief erhalten und das Kuvert hat ein großes Sichtfentster wo auch der Betreff sichtbar ist. Nun hat mich darauf der Postbote angesprochen was denn los ist und hat so einige Nachbarn drauf aufmerksam gemacht, die sich dann dazu gesellten und auch fragen stellten. Ich hatte den Brief an mich genommen.aber dennoch konnte man den Betreff lesen. Kann ich dagegen was machen? Lg Sandra
Was hast Du den für nen Postboten?? Der rennt zu den Nachbarn und erzählt was bei Dir los ist? Also da würde ich bei der Post anrufen und mich beschweren. Auch das er Dich darauf anspricht... Hallo? Was geht den das den an
Hallo, mein Postbote kenne ich seit ^15 Jahren und man redet auch mal privat miteinander. Er hat mich gefragt,weil er sich sorgen gemacht hat und da alle Nachbarn runter kommen,wenn der Postbote da ist, hat unser Gepräch sie angezogen und Sie gesellten sich dazu. Es geht mir aber nicht nur darum. Es geht mir eher um die Person die den Brief verfasst hat. Und da wollte ich fragen, ob sowas Rechtens ist`? Und wenn nicht,was ich dagegen tun kann? Der Brief ist ja durch viele Poststellen gewandert und hier bei uns auf/bei der Post kennen mich auch viele persönlich. Ich fühle mich 1. verleumdet,denn was die Person schreibt ist nicht wahr und 2. wurde dadurch in meine Privatsphäre eingegriffen.
hast Du denn kein Machtwort gesprochen? Also wenn meine Nachbarn sich mit hinstellen würden, dann würde ich das eher unhöflich finden und sie umgehend ansprechen, gegebenenfalls auch den Postboten :-( Müsste Google bemühen, ob das mit dem Betreff OK ist. Solche Briefe erhalte ich auch manchmal und bin dann nicht immer amüsiert.
Wie jetzt... der Postbote hat die Nachbarn drauf aufmerksam gemacht, worum es in Deiner Post geht ??? Na den hätte ich in den Hintern getreten und mich bei der Post beschwert. LG
Damit macht er sich strafbar,er ist zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. davon Nachbarn zu erzählen geht gar nicht.Geh dagegen an,Beschwere Dich umgehend. Boa,Hammer,so ein Idiot,laß es bloß nicht auf sich beruhen
zur Post gehen und sich beschweren...wir bekamen letztesn auch Post vom Gericht,war aber was Positives...trotzdem wissen die Postleute,weil er ja gelb ist,von wo der Brief kommt...dort steht auch net drauf worum es sich ja in dem Brief handelt.Was sich dann die Postboten darüber denken wäre mir aich egal...Aber das so offen dar zu stellen...NEIN sofort bescheweren. Lg Tanja
hat der Postbote Dich nun darauf aufmerksam gemacht, dass der Betreff zu sehen ist? Und hat er anderen Nachbarn (die hinzukamen) erzählt, der Betreff dürfe/sollte wegen dem Briefgeheimnis nicht zu erkennen sein? Oder: Hat er sich über den Inhalt, den Betreff mit Deinen Nachbarn unterhalten? Letzteres geht natürlich gar nicht und da würde ich mich umgehend beschweren! Übrigens quatscht mein Postbote auch mal mit mir, wenn auf dem Brief/Paket zu sehen ist, woher es kommt o.ä.. Aber er spricht ja NUR mit mir und das ist OK.
Ich habe mich wohl falsch ausgedrückt. Also, mir geht es darum, ob man der Absenderin was anhaben kann? Denn die hat den Betreff ja groß und Fett geschrieben,so das man diesen lesen kann. Er fällt einen gleich ins Auge, Postbote hat mich gefragt, was denn los ist, Wie das sein kann etc. Ich war im Gespräch...wie es so ist, kommen Nachbarn dazu, die ebenfalls Ihre Post holen wollen und gesellen sich dazu, Jeder Nachbar konnte den Betreff selbt lesen,da ich geschockt war und nicht so schnell reagiert habe und den Brief immer noch in den Händen hielt. Daraufhin machte das natürlich die Runde!
ganz sicher bin ich nicht
aber ob die bei gutefrage.de
oder lycos und Co das wissen?
der Absender hätte ja genausogut eine Postkarte schreiben können und dann hätte man es auch lesen können. Verletzung wäre nur, wenn jemand deinen Brief geöffnet hätte oder eben der Zusteller sich irgendwie gegenüber Dritten geäußert hätte. Mal davon ab, habe ich nie von mir aus die Kunden angesprochen, sondern mich nur geäußert wenn sie reden wollten. lg anja über 20 Jahre Briefzustellerin ;-)
Den Brief musste man nicht öffnen um Ihn lesen zu können!!
Ja aber wie Mailins schon geschrieben hat: Sie hätte auch ne Postkarte nehmen können. Habe gerade mal meinen Bekannten gefragt. Auch Postbote. Der sagte das gleiche wie Mailins
STRAFTAT: VERLETZUNG DES BRIEFGEHEIMNISSES ( § 202 StGB) "(1) Wer unbefugt 1.einen verschlossenen Brief ..........., der nicht zu seiner Kenntnis bestimmt ist, öffnet oder 2.sich vom Inhalt eines solchen Schriftstückes ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft...." macht sich strafbar. Ebenfalls strafbar macht sich aber auch derjenige/ diejenige, der "sich unbefugt vom Inhalt eines Schriftstückes, das nicht zu seiner Kenntnis bestimmt und durch ein verschlossenes Behältnis ...... besonders gesichert ist" dadurch Kenntnis verschafft, dass er dieses Behältnis geöffnet hat. Wenn also jemand ohne Ihr Wissen und ohne Ihre Einwilligung Ihre Briefe (evtl. sogar noch aus Ihrem Briefkasten) entfernt, diese öffnet und liest, so macht er sich strafbar. Dabei spielt es keine Rolle, dass er/sie Ihnen Ihre Briefe evtl. später wieder in den Briefkasten zurücklegt oder Ihnen diese einfach wieder zurückgibt.
eine Anzeige wegen Verleumdung bzw. Beleidigung gegenüber dem Absender, aber das hat dann nichts mit Briefgeheimnis zu tun. Wenn der Brief offenichtliche rechtsradikale Inhalte hätte oder offensichtlich Sittenwidrige Inhalte hätte, dann hätte die Post gar nicht befördern dürfen. Ist ja aber wohl in diesem Fall nicht so ?! anja
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