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welcher personkreis zählt zum härtefall zahnersatz

welcher personkreis zählt zum härtefall zahnersatz

Gartenzwerg

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hallo zählt bei der härtefallregelung für zahnersatz meine studierende tochter als person dazu? sie ist aber nicht mehr familienversichert da über 23 jahre ist, sondern hat die studentische krankenversicherung. weiß jemand bescheid? oder arbeitet jemand bei einer krankenkasse und weiß bescheid? Danke!


muhkuh

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Antwort auf Beitrag von Gartenzwerg

ich würde die KK anrufen,es kommt auch auf das Einkommen an, Anträe und dergleichen bekommt man dann auch bei der KK


Suki

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gehts um ersatz für sie oder für dich? in beiden fällen bei der kasse anrufen und anträge für härtfall zuschicken lassen. lg suki


Gartenzwerg

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es geht für mich aber wenn meine tochter nicht dazuzählt, dann habe ich eh keinen härtefall und würde mir die zähne nicht machen lassen und somit auch den zahnarzt besuch hinauszögern. es geht mir lediglich darum, ob sie dazuzählt, da sie ja studentisch bei meiner krankenversicherung versichert ist und nicht mehr famielienversichtert! ich hab bei der kasse nachgefragt und keine schlüssige antwort von den leuten von service-telefon erhalten.


Suki

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Antwort auf Beitrag von Gartenzwerg

ich glaube, es geht nicht mal darum, ob sie familienversichert ist. es geht darum, wieviele leute in deinem haushalt leben und mitfinanziert werden! ich frage morgen meine kollegin, vielleicht weiß sie es genauer. Sie macht bei uns in der praxis die hkp´s. ansonsten lass dir bei zahnarzt einen heil- und kostenplan anfertigen und reiche diesen bei der kasse persönlich ein inkl. deinem bounsheft und frage nach der härtefallregelung. das ist alles unverbindlich bis der zahnarzt die behandlung beginnt. selbst wenn du alle stempel und unterschriften hast, kannst du immer noch nein sagen! probiers aus, nur mut. lg suki


Dreikindmama

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"es geht für mich aber wenn meine tochter nicht dazuzählt, dann habe ich eh keinen härtefall und würde mir die zähne nicht machen lassen" Wenn ich sowas schon lese, steigt mir die Galle hoch. Wenn praktisch die Allgemeinheit dir deine Zähne finanziert, lässt du es machen, wenn du es selbst bezahlen musst, nicht. Das ist in meinen Augen ein Schmarotzerdenken. Gruß Sylvia


Sabine mit Amelie

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Antwort auf Beitrag von Dreikindmama

Hallo, ich kann dir nur von mir schreiben. Das ist aber schon ca. 16 Jahre her. Ich hatte damals auf anraten meiner Schwägerin die bei einer krankenkasse arbeitet, so einen Antrag schicken lassen und habe die Härtefallregelung beantragt. Ich war damals Witwe und hatte ein Kind von 3 Jahren. Sie bekam Halbwaisenrente und war deshalb eigenständig versichert. Meine Krankenkasse hatte den Antrag damals abgelehnt, weil ich für mich zu viel verdiene. Wäre ich damals geschieden gewesen, wäre das gar kein Thema gewesen, denn ich lag ca. DM 200,-- unter dem Satz, aber da meine Tochter Halbwaisenrente bekam, also eigenständig versichert war, haben sie mein Einkommen nur für mich gerechnet und dafür hatte ich dann in der Tat zu viel. Ich hatte dann Einspruch eingelegt und das ganze begründet. Sie machten dann in meinem speziellen Fall eine Ausnahme, auf die ich aber keinen rechtlichen Anspruch hatte. Liebe Grüße Sabine


Sabine mit Amelie

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Antwort auf Beitrag von Sabine mit Amelie

Hallo, ich weiß nicht, ob Gartenzwerg dir in irgendeiner Art und Weise bekannt ist. Wenn ja ist es trtzdem noch eine Geschmacksache jemanden öffentlich als Schmarotzer hinzustellen. Wenn du sie nicht kennst, solltest du nicht so urteilen, denn dann kennst du ihre Situation nicht. Ich habe am eigenen Leib erfahren müssen, wie schnell man in solch eine Situation kommen kann. Ich hatte nie irgendwelche Schwierigkeiten im finanziellen Bereich und plötzlich, von einer Sekunde auf die andere verstarb mein Mann und ich stand mit einem Baby von 9 3/4 Monaten alleine da. Ich hätte mir ohne Härtefallregelung vermutlich öfter mal überlegen müssen, ob ich wichtige Medikamente hätte kaufen können oder nicht. Ich war damals noch im Erziehungsurlaub und hatte gerade das letzte halbe Jahr, bevor ich wieder angefangen habe zu arbeiten, doch ziemlich Schwierigkeiten, weil ich da kein Erziehungsgeld mehr bekam. Jeder kann in so eine Situation kommen und deshalb sollte man nicht über andere urteilen. Ist nicht böse gemeint, aber mir versetzt so ein Satz immer wieder einen Stich. Man hatte mich damals bekniet auf dem Sozialamt Sozialhilfe zu beantragen, aber ich habe abgelehnt, weil ich niemandem Danke sagen wollte und niemandem auf der Tasche liegen wollte, aber es gab dann doch dinge die ich auch beantragt habe. Liebe Grüße Sabine


Gartenzwerg

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Antwort auf Beitrag von Sabine mit Amelie

hallo, möchte ich bedanken für die lieben antworten! ich bin halt ein mensch der vorher rechnet ob er sich was leisten kann oder nicht. bin noch nie jemanden deshalb was schuldig geblieben. ich bekomme keine sozialhilfe oder harz4 oder andere sozialen gelder! aber gegen ein geringes einkommen kann ich momentan wenig machen! und das ist auch der grund meiner frage.....die zähne hätte ich nämlich schon machen lassen müssen, aber wenn ich nicht sicher weiß ob ich zum härtefall gehöre, da ich mir wegen meiner tochter nicht sicher bin, lass ich es lieber bleiben! aber eine die sich auf kosten der allgemeinheit von staatskassen bedient bin ich bestimmt nicht! und das brauch ich mir auch hier von niemanden vorwerfen lassen! ich hab schon genügend einbezahlt!